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   OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20.A   

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OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20.A (https://dejure.org/2021,43)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.01.2021 - 3 A 3/20.A (https://dejure.org/2021,43)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2021 - 3 A 3/20.A (https://dejure.org/2021,43)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO
    Hilfsbeweisantrag; Gehörsrüge; fehlende Befassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20
    10 Mit einem hilfsweisen Beweisantrag wird nur die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 2011 - 7 B 43/11 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Er verzichtet auf die Möglichkeit, seinen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nachzubessern, nicht aber zugleich auf das Recht, die im Urteil erfolgte Ablehnung seines Antrags mit der Begründung zu rügen, dass sie im Prozessrecht keine Stütze finde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 2011, a. a. O. Rn. 20 a. E., Beschl. v. 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 -, juris Rn. 7 ff.; SächsOVG, a. a. O. Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 6. Februar 2020 - 6 A 566/19.A -, juris Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 86 Rn. 19 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2020 - 6 A 566/19

    Drohen eines reellen Risikos einer an eine oppositionelle Gesinnung anknüpfenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20
    Er verzichtet auf die Möglichkeit, seinen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nachzubessern, nicht aber zugleich auf das Recht, die im Urteil erfolgte Ablehnung seines Antrags mit der Begründung zu rügen, dass sie im Prozessrecht keine Stütze finde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 2011, a. a. O. Rn. 20 a. E., Beschl. v. 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 -, juris Rn. 7 ff.; SächsOVG, a. a. O. Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 6. Februar 2020 - 6 A 566/19.A -, juris Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 86 Rn. 19 m. w. N.).

    13 Hat das Gericht den Beweisantrag ersichtlich bei seiner Entscheidungsfindung nicht zur Kenntnis genommen und sich deshalb noch nicht mit ihm befasst, könnte dies im Hinblick auf eine Zulassung der Berufung wegen einer Gehörsverletzung nur unschädlich sein, wenn die Entscheidung auf einen weiteren, selbständig entscheidungstragenden Grund gestützt worden wäre (SächsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 A 673/20 -, Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 6. Februar 2020 - 6 A 566/19.A -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Abschiebung nach Bulgarien

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20
    Der Gehörsanspruch schützt grundsätzlich nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht gebotene Bedeutung beimisst (BVerfG, Beschl. v. 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20
    Er verzichtet auf die Möglichkeit, seinen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nachzubessern, nicht aber zugleich auf das Recht, die im Urteil erfolgte Ablehnung seines Antrags mit der Begründung zu rügen, dass sie im Prozessrecht keine Stütze finde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 2011, a. a. O. Rn. 20 a. E., Beschl. v. 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 -, juris Rn. 7 ff.; SächsOVG, a. a. O. Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 6. Februar 2020 - 6 A 566/19.A -, juris Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 86 Rn. 19 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs, Rügerecht, Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20
    Insoweit wurde die Auffassung vertreten, dass in diesen Fällen die Möglichkeit zur Erhebung einer Gehörsrüge nicht eröffnet sei, wenn sich ein Kläger durch die bloß hilfsweise Stellung von Beweisanträgen der durch § 86 Abs. 2 VwGO eröffneten Möglichkeit begebe, die Gründe, die das Gericht zur Ablehnung seines Beweisantrags veranlassten, noch in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis zu nehmen und hierauf prozessual reagieren zu können (vgl. die Nachweise bei VGH BW, Beschl. v. 11. Juni 2013 - A 11 S 1158/13 -, juris Rn. 15).11 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 B 16/02.A - juris - unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung) und auch der wohl zwischenzeitlich herrschenden Meinung führt die nur hilfsweise Stellung eines Beweisantrags - nur - zu dem Nachteil, dass der Betroffene auf die - nicht mehr anfechtbare - Ablehnung seines Antrags nicht mehr in der mündlichen Verhandlung reagieren kann, da der Hilfsbeweisantrag im Urteil beschieden wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - A 11 S 1158/13

    Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung iSv EGRL 115/2008 Art 3 Nr 4

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20
    Insoweit wurde die Auffassung vertreten, dass in diesen Fällen die Möglichkeit zur Erhebung einer Gehörsrüge nicht eröffnet sei, wenn sich ein Kläger durch die bloß hilfsweise Stellung von Beweisanträgen der durch § 86 Abs. 2 VwGO eröffneten Möglichkeit begebe, die Gründe, die das Gericht zur Ablehnung seines Beweisantrags veranlassten, noch in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis zu nehmen und hierauf prozessual reagieren zu können (vgl. die Nachweise bei VGH BW, Beschl. v. 11. Juni 2013 - A 11 S 1158/13 -, juris Rn. 15).11 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 B 16/02.A - juris - unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung) und auch der wohl zwischenzeitlich herrschenden Meinung führt die nur hilfsweise Stellung eines Beweisantrags - nur - zu dem Nachteil, dass der Betroffene auf die - nicht mehr anfechtbare - Ablehnung seines Antrags nicht mehr in der mündlichen Verhandlung reagieren kann, da der Hilfsbeweisantrag im Urteil beschieden wird.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20

    ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich

    Er verzichtet auf die Möglichkeit, seinen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nachzubessern, nicht aber zugleich auf das Recht, die im Urteil erfolgte Ablehnung seines Antrags mit der Begründung zu rügen, dass sie im Prozessrecht keine Stütze finde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.5.2014 - 10 B 34.14 -, juris Rn. 7 ff. m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 4.1.2021 - 3 A 3/20.A -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 6.2.2020 - 6 A 566/19.A -, juris Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 14.04.2022 - 7 U 190/21

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Opel

    Dieser Bescheid, der noch nicht bestandskräftig ist (die Opel Automobile GmbH macht als nunmehrige Inhaberin der relevanten Typgenehmigung ihre Rechte im derzeit noch laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem VG Schleswig, Az. 3 A 3/20 geltend), richtete sich gegen die Beklagte zu 1., die den Geschäftsbetrieb im Jahr 2017 erwarb und mit der Beklagten zu 2. nicht konzernverbunden ist (Bl. 317 R GA).

    Die Klärung dieser komplexen technischen und rechtlichen Fragen vor dem VG Schleswig (Az. 3 A 3/20) wird voraussichtlich noch lange dauern.

  • OVG Sachsen, 12.04.2021 - 5 A 622/18

    Notanwalt; Gehörsverletzung; Zurückweisung; Beistand

    13 Ohne Einfluss auf die Erfolgsaussichten des vorliegenden Rechtsstreits bleibt in diesem Zusammenhang der Meinungsstreit, ob die Ablehnung von - wie hier - hilfsweise gestellten Beweisanträgen grundsätzlich nur mit der - zusätzliche Anforderungen bein-haltenden - Aufklärungsrüge angegriffen werden kann (Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl., § 86 Rn. 31 m. w. N.), oder ob der Antragsteller eines Hilfsbeweisantrags nur auf die Möglichkeit verzichtet, seinen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nachzubessern, nicht aber zugleich auf das Recht, die im Urteil erfolgte Ablehnung seines Antrags mit der Begründung zu rügen, dass sie im Prozessrecht keine Stütze finde (SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2021 - 3 A 3/20.A -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 6 A 860/21

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

    Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass im Falle des hilfsweise gestellten Beweisantrags lediglich die verfahrensrechtliche Pflicht des Gerichts entfällt, nach § 86 Abs. 2 VwGO über den Antrag vorab durch Beschluss zu entscheiden, im Übrigen aber die sonstigen verfahrensrechtlichen Bindungen fortbestehen und damit auch das Recht des Klägers, eine Gehörsrüge mit der Begründung zu erheben, die im Urteil erfolgte Ablehnung des Antrags finde im Prozessrecht keine Stütze, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2017 - 1 B 118.17 -, a. a. O., Rn. 5 mit weiteren Nachweisen; OVG NRW, Beschlüsse vom 11. August 2021 - 1 A 73/20.A -, juris Rn. 10, und vom 6. Februar 2020 - 6 A 566/19.A -, juris Rn. 11; OVG Sachsen, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 3 A 3/20.A -, juris Rn. 11, führt dies ebenfalls nicht zum Erfolg des Zulassungsantrags.
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