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   OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09   

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https://dejure.org/2009,23723
OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09 (https://dejure.org/2009,23723)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.12.2009 - 3 B 401/09 (https://dejure.org/2009,23723)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 3 B 401/09 (https://dejure.org/2009,23723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GlüStV § 9 Abs. 1 und Abs. 2
    Untersagung von gewerblicher Vermittlungstätigkeit von Sportwetten; Übergangsbestimmungen nach § 25 Abs. 1 und 2 GlüStV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Untersagung der Vermittlung von Lotterien über Vertriebswege außerhalb des Internets im Freistaat Sachsen; Untersagung der Vermittlung von Lotterien über Vertriebswege außerhalb des Internets im Freistaat ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 9 Abs. 1 S. 2, 3 Nr. 3; VwGO § 80 Abs. 5
    Antrag auf aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Untersagung der Vermittlung von Lotterien über Vertriebswege außerhalb des Internets im Freistaat Sachsen; Untersagung der Vermittlung von Lotterien über Vertriebswege außerhalb des Internets im Freistaat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09
    Az.: 3 B 401/09 3 L 427/08.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 15. Juni 2009 - 3 L 427/08 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09
    Die vom Gesetzgeber in Kauf genommenen Folgen, die sich für den Beschwerdeführer mit dem Sofortvollzug verbinden, sind dabei nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon die regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003, NVwZ 2004, 93).
  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09
    Dies folgt unabhängig davon, dass es sich bei der hier in Streit stehenden Untersagung, im Freistaat Sachsen Lotterien über Vertriebswege außerhalb des Internets zu vermitteln, um einen Dauerverwaltungsakt handelt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10.6.2009 - 3 BS 179/07 - mit Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009 - 1 BvR 241/08, zitiert nach juris) und daher auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist, hier schon daraus, dass bislang noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist und daher auch aus diesem Grund auf den gerichtlichen Entscheidungszeitpunkt abzustellen ist (vgl. nur Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 80 Rn. 84 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 25.08.2010 - 3 L 73/10

    Anforderungen an die Antragstellung auf Erlaubnis der gewerblichen

    Die Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist unerlaubtes Glücksspiel und kann daher gem. § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Nr. 3 GlüStV - unabhängig davon, ob darüber hinaus auch Glücksspiele an einen Veranstalter vermittelt werden, der im Land Brandenburg nicht über eine Veranstaltererlaubnis verfügt - ebenso wie die Werbung hierfür untersagt werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 3 B 401/09 -, zitiert nach juris).

    Damit ist davon auszugehen, dass die mit der Untersagungsverfügung einhergehenden Beeinträchtigungen der Antragstellerin allein die regelmäßigen Folgen der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs sind und daher keine gesonderte Berücksichtigung bei der Interessensabwägung finden können (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9. Dezember 2009, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18

    Ladenöffnung; Stromtankstelle; Mischbetrieb; Bestimmtheit; Ermessen;

    25 In Ermangelung eines Widerspruchsbescheids ist von der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung auszugehen, da das behördliche Vorverfahren noch nicht beendet ist (SächsOVG, Beschl. 9. Dezember 2009 - 3 B 401/09 -, juris Rn. 5).
  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

    10.12.2008 - 6 K 649/09 - zur Rechtslage in Sachsen: OVG Sachsen, Beschluss vom 09.12.2009 - 3 B 401/09 - OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - VG Chemnitz, Beschluss vom 15.06.2009 - 3 L 427/08; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2009 - 3 M 415/08; zur Rechtslage in Brandenburg: VG Potsdam, Beschluss vom 02.04.2008 - 3 L 687/07 - ZfWG 2008, 151; alle rech.
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