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   OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/08   

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https://dejure.org/2009,34125
OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/08 (https://dejure.org/2009,34125)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.06.2009 - 3 B 23/08 (https://dejure.org/2009,34125)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 3 B 23/08 (https://dejure.org/2009,34125)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Zur Anordnung verkehrsrechtlicher Lärmschutzmaßnahmen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/08
    Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO hat der in seinen öffentlich-rechtlich geschützten Individualinteressen (insbesondere Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 GG) Betroffene regelmä- ßig nur einen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, BVerwGE 74, 234).

    Auch dabei ist freilich auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Anlieger sowie das Vorhandensein bzw. Fehlen einer bereits gegebenen Lärmvorbelastung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a. a. O.; möglicherweise strenger: BayVGH, Urt. v. 9.2.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/08
    Im Anwendungsbereich des § 45 1 Satz 2 Nr. 3 StVO bestimmt kein gesetzlich festgelegter Lärmpegel die Grenze der Zumutbarkeit; auch die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 16. BImschV aufgeführten Grenzwerte von 59 dB (A) tags/49 dB (A) nachts können daher als Orientierungspunkte zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze durch Lärmbelastung herangezogen werden (BVerwG, Urt. v. 13.3.2008, BVerwGE 130, 383; BVerwG Urt. v. 22.12.1993, NJW 1994, 2037; BayVGH, 26.11.1998, BayVBl. 1999, 371; BayVGH, Beschl. v. 9.2.2007 - 11 ZB 05, 1872 - zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/08
    Im Anwendungsbereich des § 45 1 Satz 2 Nr. 3 StVO bestimmt kein gesetzlich festgelegter Lärmpegel die Grenze der Zumutbarkeit; auch die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 16. BImschV aufgeführten Grenzwerte von 59 dB (A) tags/49 dB (A) nachts können daher als Orientierungspunkte zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze durch Lärmbelastung herangezogen werden (BVerwG, Urt. v. 13.3.2008, BVerwGE 130, 383; BVerwG Urt. v. 22.12.1993, NJW 1994, 2037; BayVGH, 26.11.1998, BayVBl. 1999, 371; BayVGH, Beschl. v. 9.2.2007 - 11 ZB 05, 1872 - zitiert nach JURIS).
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