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   OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10   

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https://dejure.org/2011,10566
OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10 (https://dejure.org/2011,10566)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.06.2011 - 4 B 355/10 (https://dejure.org/2011,10566)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - 4 B 355/10 (https://dejure.org/2011,10566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5; KrW/AbfG § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
    Blaue Tonne, Altpapiersammlung, gewerbliche Sammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interesse an einem möglichst hohen Erlös aus der Verwertung von Abfall stellt kein öffentliches Interesse i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG dar; Interesse an einem möglichst hohen Erlös aus der Verwertung von Abfall als öffentliches Interesse i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interesse an einem möglichst hohen Erlös aus der Verwertung von Abfall stellt kein öffentliches Interesse i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG dar; Interesse an einem möglichst hohen Erlös aus der Verwertung von Abfall als öffentliches Interesse i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18. Juni 2009 - 7 C 16.08 - NVwZ 2009, 1292) seien gewerbliche Sammlungen i. S. v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG von den Entsorgungstätigkeiten der öffentlichen Entsorgungsträger und der von ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen abzugrenzen.

    19 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18. Juni 2009 - 7 C 16/08 - BVerwGE 134, 154) sind gewerbliche Sammlungen im Sinne von § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG von den Entsorgungstätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG beauftragten gewerblichen Entsorgungsunternehmen abzugrenzen.

  • OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08

    Altpapier; gewerbliche Sammlung; blaue Tonne; Abfallentsorgung; ;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10
    14 Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts sprechen dafür, dass es keine Zweifel an der bisherigen obergerichtlichen Rechsprechung hat, dass zu den überwiegenden öffentlichen Interessen im Sinne von § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG nicht jegliche öffentlichen Belange, sondern nur die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gerichteten öffentlichen Interessen gehören (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 -, m. w. N.).

    Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung einen Streitwert in Höhe von 20.000,- EUR für Verfahren der vorliegenden Art für angemessen; die davon abweichende Festsetzung des Verwaltungsgerichts ist entsprechend zu ändern (SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 - Rn. 28 bei juris und Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08 -, SächsVBl. 2009, 36, Rn. 16 bei juris).

  • VG Dresden, 16.12.2010 - 3 L 461/10

    Verwaltungsgericht billigt städtisches Verbot von Altpapiersammlungen über die

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10
    Ausfertigung Az.: 4 B 355/10 3 L 461/10.

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Dezember 2010 - 3 L 461/10 - geändert, soweit durch ihn der Antrag abgelehnt wurde.

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10
    Kann wegen der besonderen Dringlichkeit oder der Komplexität der Rechtsfragen keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens getroffen werden, sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier in Görlitz ist einstweilen zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10
    Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung einen Streitwert in Höhe von 20.000,- EUR für Verfahren der vorliegenden Art für angemessen; die davon abweichende Festsetzung des Verwaltungsgerichts ist entsprechend zu ändern (SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 - Rn. 28 bei juris und Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08 -, SächsVBl. 2009, 36, Rn. 16 bei juris).
  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

    Dabei könne allerdings nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts laut Urteil vom 18. Juni 2009 (Az. 7 C 16.08) zurückgegriffen werden, da diese Entscheidung nur Wirkung zwischen den damaligen Prozessparteien entfaltet habe und die obergerichtliche Rechtsprechung dieses Urteil als Einzelfallentscheidung charakterisiert habe (vgl. u.a. OVG Münster vom 30.5.2011 - 20 B 1502/10; OVG Hamburg vom 18.2.2011 - 5 Bs 196/10; OVG Dresden vom 10.6.2011 - 4 B 355/10).
  • OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10

    Aufstellen von Altpapiertonnen für private Sammlung als Anliegergebrauch

    Überdies entspreche die gewerbliche Altpapiersammlung den gesetzlichen Anforderungen; der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts habe durch Beschluss vom 10. Juni 2011 - 4 B 355/10 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die von der Beklagten erlassene abfallrechtliche Untersagungsverfügung angeordnet.
  • OVG Sachsen, 13.07.2012 - 4 B 303/11

    Blaue Tonne, städtische Konkurrenz, Altpapiersammlung, Vorrang privater

    Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung in Verfahren auf Untersagung der privaten Altpapierentsorgung einen Streitwert von 20.000,- EUR im einstweiligen Rechtsschutz für angemessen (Beschl. v. 10. Juni 2011 - 4 B 355/10 -).
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