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   OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18   

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https://dejure.org/2019,10854
OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18 (https://dejure.org/2019,10854)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.04.2019 - 1 A 173/18 (https://dejure.org/2019,10854)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. April 2019 - 1 A 173/18 (https://dejure.org/2019,10854)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.06.2017 - 4 B 22.17

    Steuerliche Absetzbarkeit von Herstellungskosten bei Baudenkmalen; Anbau eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    Unerheblich für die Höhe der nach § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG zu bescheinigenden Aufwendungen, die "nicht im Ermessen der zuständigen Behörde" (BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2017 - 4 B 22.17 -, juris Rn. 14) steht, ist auch das Vorliegen einer früheren abweichenden Verwaltungspraxis, abweichender "Verwaltungsempfehlungen" (so BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2017 a. a. O. Rn. 12 für eine als unzutreffend angesehene "Verwaltungsempfehlung" des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 2. Februar 2011 zum Ausbau ungenutzter Dachgeschosse) oder Verwaltungsvorschriften.

    smerkmals der Erforderlichkeit von Baumaßnahmen zu einer "sinnvollen Nutzung" des Baudenkmals i. S. v. § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 28. Juni 2017 - 4 B 22.17 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.) geklärt, dass eine solche Nutzung (nur) anzunehmen ist, wenn das denkmalgeschützte Gebäude in der Weise genutzt wird, dass die Erhaltung seiner schützenswerten Substanz auf Dauer, d. h. auf einen "überschaubaren und einer seriösen Prognose zugänglichen Zeitraum" gewährleistet.

    Geklärt ist auch, dass der "Zweck des § 7i EStG, die Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch wertvoller Gebäude zu fördern, weil die ordnungsgemäße Erhaltung von Baudenkmalen, die regelmäßig besonders aufwändig ist, bestehenden Wohnraum sichert, zur Entspannung der Wohnungssituation beiträgt und ein Anreiz ist, privates Kapital für die Gebäudesanierungen und Bestandserhaltung zu mobilisieren (vgl. BT- Drs. 11/5680, S. 9), ... pauschal formuliert (ist) und ... für die Frage der Steuerbegünstigung konkreter Maßnahmen nichts her(gibt)" (so BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2017 a. a. O. Rn. 13).

    Der "Wortlaut der Vorschrift schließt es aus, Baumaßnahmen bereits deshalb für erforderlich zu halten, weil sie zu einer besseren wirtschaftlichen Nutzung des Gebäudes führen" (BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2017 - 4 B 22.17 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Aufwendungen für den nachträglichen Anbau eines Aufzugs sind i. S. v. § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG erforderlich, "wenn andernfalls die bisherige Vermietbarkeit der Wohnungen längerfristig nicht gesichert ist", weil entweder die Nachrüstung des als Baudenkmal geschützten Gebäudes landesrechtlich geboten ist oder "wegen neuzeitlicher Nutzungserfordernisse vom Markt verlangt" wird (so BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2017 - 4 B 22.17 -, juris Rn. 6).

    Die Erforderlichkeit des im Zulassungsverfahren ebenfalls streitigen Dachgeschossausbaus richtet sich danach, ob er - gemessen an dem Zustand des Gebäudes vor Beginn der Baumaßnahmen - geboten war, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können; abzustellen ist auf eine dauerhafte Substanzerhaltung des Denkmals; eine bessere wirtschaftliche Gebäudenutzung reicht insoweit nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2017 - 4 B 22.17 -, juris Rn. 4f.).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    Es handelt sich um einen objektbezogenen Grundlagenbescheid, dessen verbindliche Feststellungen sich auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken, nämlich die Denkmaleigenschaft des Gebäudes, sowie darauf, ob die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind (vgl. BFH, Urt. v. 24. Juni 2009 - X R 8/08 -, juris Rn. 14; Senatsurt. v. 28. Februar 2019 - 1 A 292/17 -, Rn. 11, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wegen der objektbezogenen, das jeweilige Denkmal - nicht etwa dessen Eigentümer, Veräußerer oder Erwerber - betreffenden Feststellungen im Bescheinigungsverfahren, das sich auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts sowie darauf beschränkt, ob die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren (BFH, Urt. v. 24. Juni 2009 - X R 8/08 -, juris Rn. 14), hat die Verwaltungsbehörde nicht zu prüfen, ob der jeweilige Antragsteller durch die ihm zu bescheinigenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der Erwerbs- und Finanzierungkosten für seine Wohnung eine marktgerechte (Mindest-)Rendite erzielen kann, und ob der Bauträger ohne die Durchführung bestimmter Maßnahmen in der Lage gewesen wäre, Gewinn erzielen.

  • OVG Sachsen, 28.02.2019 - 1 A 292/17

    Baudenkmal; Eigentumswohnung; Grundlagenbescheid; Bescheinigungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    Es handelt sich um einen objektbezogenen Grundlagenbescheid, dessen verbindliche Feststellungen sich auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken, nämlich die Denkmaleigenschaft des Gebäudes, sowie darauf, ob die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind (vgl. BFH, Urt. v. 24. Juni 2009 - X R 8/08 -, juris Rn. 14; Senatsurt. v. 28. Februar 2019 - 1 A 292/17 -, Rn. 11, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die materielle Beweislast für das Vorliegen bescheinigungsfähiger Aufwendungen liegt bei demjenigen, der sie für sich beansprucht (BFH, Urt. v. 24. Juni 2009 - XR 8/08 -, juris Rn. 21; Senatsurt. v. 28. Februar 2019 - 1 A 292/17 -, Rn. 31 m. w. N.).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    Entsprechendes gilt für den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 933), der sich zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der landesrechtlich geregelten Erhaltungspflichten von Denkmaleigentümern verhält.
  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Erschöpfung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    Durch den vom Kläger zitierten Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - , juris, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Denkmaleigentümers gegen die gerichtliche Ablehnung eines Baunachbarantrags nicht zur Entscheidung angenommen, weil der dortige Beschwerdeführer den Rechtsweg in der Hauptsache nicht durchlaufen hatte.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    Hinsichtlich der streitigen Höhe der bescheinigungsfähigen Gesamtaufwendungen für die Sanierung des Gebäudes ............... hat der Kläger mit seinen fristwahrenden Darlegungen im Zulassungsverfahren weder einen entscheidungstragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente so in Frage gestellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • BFH, 16.09.2014 - X R 29/12

    Objektbezogenheit der Bescheinigung i. S. des § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    10 Die in Rede stehende Bescheinigung dient dem Nachweis des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG für das Gebäude oder - über die Verweisung des § 7h Abs. 3 EStG für darin gelegene Eigentumswohnungen (vgl. BFH, Urt. v. 16. September 2014 - X R 29/12 -, juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 7. Juli 2015 - 1 A 78/14 -, juris Rn. 17) - und für die Erforderlichkeit der Aufwendungen (§ 7i Abs. 2 Satz 1 EStG).
  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 1 A 275/14

    Kulturdenkmal, Abbruchgenehmigung, Erhaltungspflicht, Wirtschaftlichkeitsprüfung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    Insoweit handelt es sich um notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - 4 B 40.17 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 19. Januar 2016 - 1 A 275/14 -, juris Rn. 28 und v. 20. September 2018 - 1 A 247/17 -, juris Rn. 26), wie es der Kläger vorträgt.
  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 369/14

    Denkmal, Herstellungskosten, Abschreibungsmöglichkeit; Eigentumswohnung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    In solchen Fällen ist die Behörde zur Aufteilung des Gesamtbetrags auf die jeweiligen Eigentumswohnungen berufen (BFH, Urt. v. 16. September 2014 - XR 29/12 -,juris Rn. 15; Urt. v. 10. Oktober 2017 - XR 1/17 -, juris Rn. 22f.; Senatsurt. v. 20. Oktober 2016 - 1 A 369/14 -, juris 21), wobei sie den entscheidungserheblichen Sachverhalt auch insoweit von Amts wegen zu ermitteln hat, ohne an das Vorbringen der Beteiligten gebunden zu sein (§ 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 26 Abs. 2 VwVfG).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17

    Bescheinigung der Kosten für den Umbau des im 2. Obergeschoss des Rückgebäudes

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 1 A 173/18
    Insoweit handelt es sich um notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - 4 B 40.17 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 19. Januar 2016 - 1 A 275/14 -, juris Rn. 28 und v. 20. September 2018 - 1 A 247/17 -, juris Rn. 26), wie es der Kläger vorträgt.
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 247/17

    Baudenkmal; Herstellungskosten; Heizungsanlage; Bescheinigungsfähigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2021 - 4 S 1967/20

    Aufrechterhaltung einer polizeilichen Beschlagnahme über 6 Monate hinaus

    Die Kostenentscheidung bleibt - auch soweit der Senat die Zulassung der Berufung teilweise abgelehnt hat - wegen der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in einer Instanz der Schlussentscheidung vorbehalten (so auch etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 12.04.2019 - 1 A 173/18 -, Juris; OVG RP, Beschluss vom 28.06.2018 - 2 A 11723/17 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 12 ZB 15.1877 -, Juris; BeckOK VwGO, Stand 01.01.2021, § 124a Rn. 83).
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