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OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 1 FreizügG/EU § 6 Abs. 2 FreizügG/EU
Freizügigkeit; Feststellung; Verlust; öffentliche Sicherheit und Ordnung; Grundinteresse; gegenwärtige Gefährdung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 07.07.2017 - 3 K 2178/16
- OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17
Da der Beklagte hierdurch aber bislang nicht unmissverständlich deutlich gemacht hat, dass es sich dabei nicht nur um ein prozessuales Verteidigungsvorbringen handelt, sondern auch eine Änderung der angegriffenen Verwaltungsakte selbst bewirkt werden soll, dürfte derzeit noch nicht von i. S. v. § 114 Satz 2 VwGO ordnungsgemäß nachgeschobenen Ermessenserwägungen auszugehen sein, so dass die in Streit stehenden Verwaltungsakte schon aus diesem Grund derzeit ermessensfehlerhaft sein dürften (hierzu grundlegend BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 35;… Beschl. v. 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 -, juris Rn. 11 m. w. N.). - BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17
Dabei können an die Beurteilung der Wiederholungsgefahr geringere Anforderungen gestellt werden, wenn Rechtsgüter mit einer hervorgehobenen Bedeutung bedroht sind (BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - , juris Rn. 16 m. w. N.). - BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des in Streit stehenden Feststellungsbescheids ist auf die Sach- und Rechtslage zu diesem Zeitpunkt abzustellen (BVerwG, Urt. v. 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, juris Rn. 28 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 10. Oktober 2013 - 10 ZB 11/607 -, juris Rn. 12 ff.;… Dienelt, in: Bergmann/ders., Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 6 FreizügG/EU Rn. 70 m. w. N.).
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17
Da der Beklagte hierdurch aber bislang nicht unmissverständlich deutlich gemacht hat, dass es sich dabei nicht nur um ein prozessuales Verteidigungsvorbringen handelt, sondern auch eine Änderung der angegriffenen Verwaltungsakte selbst bewirkt werden soll, dürfte derzeit noch nicht von i. S. v. § 114 Satz 2 VwGO ordnungsgemäß nachgeschobenen Ermessenserwägungen auszugehen sein, so dass die in Streit stehenden Verwaltungsakte schon aus diesem Grund derzeit ermessensfehlerhaft sein dürften (…hierzu grundlegend BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 35; Beschl. v. 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 -, juris Rn. 11 m. w. N.). - BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17
Denn Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte habe eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen und sind an die Feststellungen und Beurteilung der Strafgerichte rechtlich nicht gebunden (BVerwG, Urt. v. 2. September 2009 - 1 C 2.09 -, juris Rn. 17 f. m. w. N.). - OVG Sachsen, 22.07.2016 - 3 A 448/16
PKH für ein beabsichtigtes Antragsverfahren; PKH-Vordrucke
Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17
8 Nach dem hier maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht, dem der Bewilligungsreife (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juli 2016 - 3 A 448/16 -, juris Rn. 2), ist ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren ebenso wahrscheinlich wie ein Unterliegen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19
Untersagung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für andere Gefangene
Sie ist dann gegeben, wenn im Zeitpunkt der Bewilligungsreife ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 28. September 2017 - 3 D 52/17 -, juris Rn. 6).