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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 96/17   

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https://dejure.org/2018,64759
OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 96/17 (https://dejure.org/2018,64759)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.10.2018 - 4 L 96/17 (https://dejure.org/2018,64759)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - 4 L 96/17 (https://dejure.org/2018,64759)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Auf dem Grundstück der Klägerin und dem in einem Parallelverfahren (- 4 L 96/17 -) streitbefangenen Grundstück habe sich zu DDR-Zeiten ein Lehrlingsheim mit Nebengebäuden befunden, welches bereits vor Wendezeiten angeschlossen gewesen sei bzw. die Möglichkeit des Anschlusses an das zentrale Abwassernetz der Stadt W. gehabt habe.

    Bei der Abgrenzung in dem Verwaltungsvorgang ("gelbe Linie") handelt es sich im Gegensatz zu der in dem Verfahren - 4 L 96/17 (4 L 112/15) - vertretenen Auffassung der dortigen Klägerin auch nicht um die Abgrenzung des Verbandsgebietes als "Beitragsgebiet", sondern lediglich um die Abgrenzung des Innen- vom Außenbereichs, die im Fall der Klägerin ersichtlich fehlerhaft vorgenommen worden ist.

    Soweit in dem von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin ebenfalls betriebenen Verfahren - 4 L 96/17 (4 L 112/15) - vorgetragen worden ist, insgesamt 187 Grundstücke von Altanschließern in der F-Straße seien in der Globalberechnung "in Bezug auf die Innenabgrenzung" nicht gekennzeichnet worden, ergibt sich daraus nichts anderes.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2018 - 4 L 164/17

    Aussetzung des Verfahrens bei anhängiger Verfassungsbeschwerde gegen

    Dementsprechend geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen aus (grundlegend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ; zuletzt OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 96/17 -, S. 11 ff. des Entscheidungsumdrucks, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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