Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2002 - NC 2 C 2/02 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 31.01.2002 - NC 4 K 5084/01
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2002 - NC 2 C 2/02
- OVG Sachsen, 03.07.2002 - NC 2 C 2/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2002 - NC 2 C 2/02
-Bei der Schwundberechnung sind beurlaubte Studenten dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Schwundberechnung Belegungslisten zu Grunde liegen, in denen die beurlaubten Studenten für die Dauer ihrer Beurlaubung jeweils in dem Semester, in dem sie zuletzt studiert haben, weitergeführt werden und eine Einstufung in das nächsthöhere Semester erst mit Ende der Beurlaubung vorgenommen wird (Änderung der bisherigen Respr., vgl. Beschl. des Senats vom 18.6.2001-NC 2 C 32/00-).Angesichts der überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach bei der Schwundberechnung beurlaubte Studenten zu berücksichtigen sind (Beschl. v. 18.6.2001 - NC 2 C 32/00), dann nicht mehr fest, wenn der Schwundberechnung wie vorliegend Belegungslisten zu Grunde liegen, in denen die beurlaubten Studenten für die Dauer ihrer Beurlaubung jeweils in dem Semester, in dem sie zuletzt studiert haben, weitergeführt werden und eine Einstufung in das nächsthöhere Semester erst mit Ende der Beurlaubung vorgenommen wird.
- BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2002 - NC 2 C 2/02
Die Idee des Schwundausgleichs beruht somit auf der Fiktion der Austauschbarkeit aller im Studienverlauf nachgefragten Lehre (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1987 - 7 C 103.86 u.a. -, NVwZ-RR 1989, 184 [185]).