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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11   

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https://dejure.org/2013,22692
OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11 (https://dejure.org/2013,22692)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.06.2013 - 2 L 113/11 (https://dejure.org/2013,22692)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 2 L 113/11 (https://dejure.org/2013,22692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 12 Abs 1 Nr 1 BImSchG
    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Betriebs zweier Windkraftanlagen während der Zeit des Herbstzuges von Fledermäusen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstellung des Betriebs zweier Windkraftanlagen während der Zeit des Herbstzuges von Fledermäusen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 957
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; VG Gera, Urt. v. 28.04.2005 - 4 K 1071/02.GE -, juris, RdNr. 14).

    Die insoweit vom Bundesverwaltungsgericht zum Planfeststellungsverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwG, Urte. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, NuR 2008, 633, u. v. 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 [318], RdNr. 113) seien auf das Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Hinsichtlich der Frage, ob Windenergieanlagen im Einzelfall ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einer besonders geschützten Art verursachen, gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196) die prozessuale Besonderheit, dass der zuständigen Behörde, sofern sie eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen hat, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden werden muss, die im Verwaltungsprozess dazu führt, dass die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist.

    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, juris, RdNr 60 bis 65; OVG RP., Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350 f.], juris, RdNr. 42, 52; NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).

  • VG Gera, 28.04.2005 - 4 K 1071/02

    ; Windkraftanlage; Außenbereich; Entgegenstehen öffentlicher Belange;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Windenergieanlagen im Wald (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737 [744], mit weiteren Nachweisen) oder innerhalb bevorzugter Jagdgebiete oder in Hauptflugrouten errichtet werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219; VG Gera, Urt. v. 28.04.2005 - 4 K 1071/02.GE -, juris, RdNr. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Für Fledermäuse steigt das Verlustrisiko spürbar, wenn der Standort in einem erhöhten Maße schlagkräftig ist (Urt. d. Senats v. 23.07.2009 - 2 L 302/06 -, ZNER 2009, 312, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11

    Zeitweilige Abschaltung von Windkraftanlagen zum Zwecke des Schutzes von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Zu den Maßstäben und Grundsätzen, die bei der Prüfung des Tötungsverbots des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (= § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.F.) bezogen auf die Gefährdung von Fledermäusen durch Windenergieanlagen - auch hinsichtlich der den Behörden hierbei grundsätzlich zustehenden Einschätzungsprärogative - zu beachten sind, hat sich der Senat in seinen Urteilen vom 16.05.2013 (2 L 106/10 [vorgesehen zur Veröffentlichung in juris], 2 L 187/10 und 2 L 80/11) wie folgt geäußert:.
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Darüber hinaus ist der Tötungstatbestand, der nach Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG nur absichtliche Formen der Tötung umfasst, nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH, Urte. v. 30.01.2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I- 1163, u. v. 20.10.2005 - Rs. C-6/04 -, Slg. 2005, I-9017).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko einer Kollision durch das Vorhaben deutlich und damit in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urte. vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rdnr. 219, v. 13.05.2009 - 9 A 73/07 -, NuR 2009, 711, Rn. 86, u. v. 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, NuR 2009, 789 [797], RdNr. 42).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11
    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, juris, RdNr 60 bis 65; OVG RP., Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350 f.], juris, RdNr. 42, 52; NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09

    Unzulässigkeit einer Windenergieanlage wegen Beeinträchtigung eines bedeutenden

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen; Schriftsatznachlass

  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Solche kollisionsbedingten Einzelverluste sind zwar nicht "gewollt" im Sinne eines zielgerichteten "dolus directus", müssen aber - wenn sie trotz aller Vermeidungsmaßnahmen doch vorkommen - als unvermeidlich ebenso hingenommen werden wie Verluste im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 10.15 -, juris Rn. 141; Urteil vom 9. Juli 2008, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 L 113/11 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 -, juris Rn. 145).
  • VG Minden, 06.03.2015 - 11 K 1268/13

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.06.2013 - 2 L 113/11 -, juris Rn. 9 und Urteil vom 13.03.2014 - 2 L 212/11 -, juris Rn. 29.
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