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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10 (https://dejure.org/2011,15990)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.07.2011 - 2 L 54/10 (https://dejure.org/2011,15990)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 2 L 54/10 (https://dejure.org/2011,15990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Gebührenbefreiung bei von Gemeinden beantragten Amtshandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwKostG LSA § 2 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.
    Gebührenbefreiung für jedes Handeln in öffentlich-rechtlicher Rechtsform; Unterordnung einer zu einer Amtshandlung Anlass gebenden Behörde gegenüber einer anderen Behörde i.R.d. Erteilung einer naturschutzrechtlichen Fällgenehmigung für Bäume

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebührenbefreiung bei von Gemeinden beantragten Amtshandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenbefreiung für jedes Handeln in öffentlich-rechtlicher Rechtsform; Unterordnung einer zu einer Amtshandlung Anlass gebenden Behörde gegenüber einer anderen Behörde i.R.d. Erteilung einer naturschutzrechtlichen Fällgenehmigung für Bäume

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 833
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2001 - 1 L 3362/00

    Ausübung öffentlicher Gewalt; Darlegungserfordernis; ergänzendes Vorbringen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    In den Fällen, in denen die zu einer Amtshandlung Anlass gebende Behörde der anderen Behörde gegenüber untergeordnet ist, also insbesondere dann, wenn die Amtshandlung im Erlass eines Verwaltungsaktes nach Antragstellung besteht, hat die Anlass gebende Behörde regelmäßig nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt gehandelt; denn insofern ist die Behörde grundsätzlich mit einer Privatperson vergleichbar, die gerade keine Gebührenbefreiung genießt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 05.06.2001 - 1 L 3362/00 -, Juris, RdNr. 11).(Rn.4).

    In den Fällen, in denen die zu einer Amtshandlung Anlass gebende Behörde der anderen Behörde gegenüber untergeordnet ist, also insbesondere dann, wenn die Amtshandlung im Erlass eines Verwaltungsakts nach Antragstellung besteht, hat die Anlass gebende Behörde regelmäßig nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt gehandelt; denn insofern ist die Behörde grundsätzlich mit einer Privatperson vergleichbar, die gerade keine Gebührenbefreiung genießt (NdsOVG, Beschl. v. 05.06.2001 - 1 L 3362/00 -, Juris, RdNr. 11).

    Insoweit handelte sie - wie jeder Private, der eine Fällgenehmigung zur Verwirklichung seines Vorhabens benötigt - gegenüber dem Beklagten als "Verwaltungsunterworfene" (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 05.06.2001, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 4 L 335/08

    Zur Behördeneigenschaft der BVVG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Die Gebührenbefreiung des § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. VwKostG LSA (juris: VwKostG ST) gilt nicht für jedes Handeln in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.01.2009 - 4 L 335/08 -, Juris).

    Die Gebührenbefreiung des § 2 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. VwKostG LSA gilt nicht für jedes Handeln in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.01.2009 - 4 L 335/08 -, Juris).

  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 6 C 4.00

    Bundesfinanzverwaltung; bundeseigene Verwaltung; Forstfläche; Eingriff;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Der (ungeschriebene) Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens schließt zwar ein, dass Bund und Länder zustehende Kompetenzen nur unter Beachtung des Gebots gegenseitiger Rücksichtnahme in Anspruch nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2001 - 6 C 4.00 -, BVerwGE 114, 232 [240], m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt aber nur vor, wenn von einer eingeräumten Kompetenz missbräuchlich Gebrauch gemacht wurde (BVerfG, Beschl. v. 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01 -, BVerfGK 7, 477).
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Dabei hat er die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.09.1995 - 6 B 61.95 -, PersR 1996, 27; NdsOVG, Beschl. v. 23.07.2008 - 5 LA 232/05 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 09.04.2008 - 6 A 931/06 -, Juris).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Die Länder sind grundsätzlich berechtigt, von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Behörden für die Inanspruchnahme der Landesbehörden Gebühren zu erheben (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 09.07.1969 - 2 BvL 25, 26/64 - BVerfGE 26, 281 [298]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Dieser Zulassungsgrund verlangt, dass eine konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechts- oder ggf. Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen der Klärung bedarf und noch nicht (hinreichend) geklärt worden ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 5 LA 232/05

    Erforderlichkeit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für die Änderung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Dabei hat er die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.09.1995 - 6 B 61.95 -, PersR 1996, 27; NdsOVG, Beschl. v. 23.07.2008 - 5 LA 232/05 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 09.04.2008 - 6 A 931/06 -, Juris).
  • BFH, 27.12.2007 - IV B 3/07

    Anforderungen an die Formulierung einer "Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
    Die Rechtsfrage, die geeignet ist, die Zulassung des Rechtsmittels zu rechtfertigen, muss danach fragen, ob bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsvoraussetzungen eine bestimmte Rechtsfolge eintritt; die "Rechtsfrage" ist sozusagen das Spiegelbild des Rechtssatzes, der dem erstrebten höchstrichterlichen Urteil zugrunde liegen soll (vgl. BFH, Beschl. v. 27.12.2007 - IV B 3/07 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 6 A 931/06

    Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln an der Richtigkeit des angefochtenen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    In den Fällen, in denen die zu einer Amtshandlung Anlass gebende Behörde der anderen Behörde gegenüber untergeordnet ist, also insbesondere dann, wenn die Amtshandlung im Erlass eines Verwaltungsaktes nach Antragstellung besteht, hat die Anlass gebende Behörde regelmäßig nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt gehandelt; denn insofern ist die Behörde grundsätzlich mit einer Privatperson vergleichbar, die gerade keine Gebührenbefreiung genießt (Beschl. d. Senats v. 06.07.2011 - 2 L 54/10 -, NVwZ-RR 2011, 136, m.w.N.).
  • VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Maschinen im

    Entscheidend abzustellen sei auf den Antrag, der lediglich eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung darstelle, und nicht auf das Vorhaben, zu dessen Verwirklichung die beantragte Erlaubnis benötigt werde (vgl. Beschluss vom 23. September 2010 [Erteilung einer Baugenehmigung], aaO., Rdn. 4; Urteil vom 14. Februar 2013 [Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses], aaO., S. 15 f. d.UA; vgl. auch den Beschluss vom 18. Januar 2013 [Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsverordnung] - 3 L 694/1 -, zit. nach juris Rdn. 6 und Beschluss vom 6. Juli 2011 [Baumfällgenehmigung] - 2 L 54/10 -, zit. nach juris Rdn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2013 - 3 L 694/12

    Erhebung von Gebühren nach der Grundstücksverkehrsordnung

    Jedenfalls ist dem Begriff "in Ausübung" entgegen dem klägerischen Vorbringen zu entnehmen, dass die zu der Amtshandlung Anlass gebende Handlung selbst eine Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen muss und es mithin nicht ausreicht, wenn die veranlassende Handlung lediglich zur Vorbereitung eines wie auch immer gearteten Verwaltungshandelns dient oder in sonstiger Weise mit einem solchen Handeln im Zusammenhang steht (OVG LSA, Beschl. v. 06.07.2011 - 2 L 54/10 -, juris und v. 23.09.2010 - 2 L 9/10 -, juris; so auch Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14.09.2004 - LVG 7/03 -, juris Rdnr. 98 unter Bezugnahme auf die Rechtslage in Niedersachsen; OVG Lüneburg, Beschl. vom 05.06.2001, a. a. O.).
  • VG Magdeburg, 31.07.2012 - 5 A 272/11

    GVO-Gebühren: Erhebung einer Verwaltungsgebühr aufgrund der Beantragung einer

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 06.07.2011 (2 L 54/10) entschieden, dass nicht einmal jedes Handeln in öffentlich-rechtlicher Rechtsform "Ausübung öffentlicher Gewalt" darstellt.
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