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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04   

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https://dejure.org/2004,26914
OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04 (https://dejure.org/2004,26914)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.10.2004 - 2 M 444/04 (https://dejure.org/2004,26914)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 2 M 444/04 (https://dejure.org/2004,26914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BauGB § 242 IX 1; ; LSA-KAG § 13 I Nr. 4b; ; AO § 171 IIIa 1; ; AO § 171 IIIa 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss der Erhebung eines Erschließungsbeitrags im Beitrittsgebiet; Isolierte Betrachtung von Teileinrichtungen; Bestimmung der Voraussetzung an die Fertigstellung von Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen; Anwendung der Regelungen in der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 2 M 273/04

    Herstellung i. S. des § 242 IX BauGB verlangt Fertigstellung auf der Gesamtlänge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, DVBl 2003, 338) - der sich der Senat bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. z. B. Beschl. v. 17.05.2004 - 2 M 273/04 -) - gebietet § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB neben einer isolierten Betrachtung der Teileinrichtungen zusätzlich eine Gesamtbetrachtung der Anlage: Stets ausgeschlossen ist das Erschließungsbeitragsrecht danach für einzelne, am 03.10.1990 bereits hergestellte Teileinrichtungen.

    Das Merkmal der Fertigstellung setzt aber unabhängig von einem Ausbauprogramm oder den Ausbaugepflogenheiten jedenfalls voraus, dass die Anlage oder die Teileinrichtung in ihrer gesamten Ausdehnung ausgebaut war (vgl. OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629; Beschl. v. 17.05.2004 - 2 M 273/04 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2002 - 2 M 45/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04
    Dementsprechend ist auch der beschließende Senat bisher von der Anwendbarkeit des § 171 Abs. 3a AO 1977 im Kommunalabgabenrecht ausgegangen (Beschl. v. 10.04.2002 - 2 M 45/02 -).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, DVBl 2003, 338) - der sich der Senat bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. z. B. Beschl. v. 17.05.2004 - 2 M 273/04 -) - gebietet § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB neben einer isolierten Betrachtung der Teileinrichtungen zusätzlich eine Gesamtbetrachtung der Anlage: Stets ausgeschlossen ist das Erschließungsbeitragsrecht danach für einzelne, am 03.10.1990 bereits hergestellte Teileinrichtungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2002 - 9 A 4564/99

    Voraussetzungen für die Anwendung des§ 3 Abs. 2 AbwAG 1991; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04
    Dabei sollten etwaige Änderungen der sachlichen Regelungen oder der Fassung der Absätze im Bundesgesetz ohne besonderen weiteren Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers auch für die landesrechtlich geregelten kommunalabgabenrechtlichen Verfahren Anwendung finden (OVG LSA, Beschl. v. 12.07.2002 - 1 M 273/01 -, NVwZ-RR 2003, 234; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 RdNr. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04
    Das Merkmal der Fertigstellung setzt aber unabhängig von einem Ausbauprogramm oder den Ausbaugepflogenheiten jedenfalls voraus, dass die Anlage oder die Teileinrichtung in ihrer gesamten Ausdehnung ausgebaut war (vgl. OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629; Beschl. v. 17.05.2004 - 2 M 273/04 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 1 M 273/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2004 - 2 M 444/04
    Dabei sollten etwaige Änderungen der sachlichen Regelungen oder der Fassung der Absätze im Bundesgesetz ohne besonderen weiteren Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers auch für die landesrechtlich geregelten kommunalabgabenrechtlichen Verfahren Anwendung finden (OVG LSA, Beschl. v. 12.07.2002 - 1 M 273/01 -, NVwZ-RR 2003, 234; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 RdNr. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

    Gleichwohl ist auch der letztgenannte Absatz von der als dynamische Verweisung anzusehenden Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG LSA erfasst (vgl. mit näherer Begründung OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11. Oktober 2004 - 2 M 444/04 - Beschl. v. 12. Juli 2002 - 1 M 273/01 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Beschl. v. 26. September 2006 - 4 L 208/06 - vgl. weiter Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 12 Rdnr. 38a, m.w.N. ).
  • VG Halle, 10.02.2015 - 4 A 71/13

    Niederschlagswassergebühren für die Straßenentwässerung

    Die Regelung in § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG LSA ist nämlich als dynamische Verweisung auf die entsprechenden Regelungen des § 171 AO anzusehen, so dass auch die Regelung in § 171 Abs. 3a AO, die ihrem wesentlichen Regelungsgehalt nach dem Absatz 3 Satz 2 des § 171 Abs. 3 AO in der zuletzt mit Gesetz vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I 3836) geänderten Fassung entspricht, in Bezug genommen wird (OVG LSA, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 2 M 444/04 - Juris Rn. 4).
  • VG Magdeburg, 26.11.2010 - 2 A 305/09

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem endgültigen Straßenausbaubeitrag für den

    Zwar setzt das Merkmal der Fertigstellung i. § des § 242 Abs. 9 S. 2 BauGB unabhängig von einem Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten voraus, dass die Anlage oder die Teileinrichtungen in ihrer gesamten Ausdehnung ausgebaut war (OVG LSA, B. v. 11.10.2004- 2 M 444/04 m.w.N), woran es bei der selbständig zu betrachtende Teileinrichtung südlicher Gehweg fehlen dürfte.
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