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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00   

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https://dejure.org/2003,22755
OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00 (https://dejure.org/2003,22755)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.05.2003 - 2 L 89/00 (https://dejure.org/2003,22755)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 2 L 89/00 (https://dejure.org/2003,22755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AuslG § 51 I; ; AuslG § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch der Anerkennung als Asylberechtigter und Aufhebung der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung eines togoischen Staatsangehörigen; Vorliegen von Abschiebungshindernissen; Bedrohung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG fragt nicht danach, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird; die Regelung stellt vielmehr lediglich auf das Bestehen einer konkreten Gefahr ohne Rücksicht darauf ab, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zumindest zuzurechnen ist (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330).

    Eine Aussetzung der Abschiebung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die geltend gemachten Gefahren nicht landesweit drohen und der Ausländer sich ihnen durch Ausweichen in sichere Gebiete seines Herkunftslandes entziehen kann (BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330).

    Die besondere Schwere eines drohenden Eingriffs in geschützte Rechtsgüter ist auch bei § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Rahmen der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung, Abwägung und zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes vermittels des Kriteriums, ob die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutverletzung "beachtlich" ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994, InfAuslR 1995, 24, 26 im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 05.11.1991, BVerwGE 89, 162; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330).

    Auch für das Vorliegen einer allgemeinen "extremen Gefahrenlage", bei welcher der Ausländer im Falle seiner Abschiebung grundsätzlich sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urt. v. 29.03.1996, NVwZ-Beilage 1996, 57, 58 und v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685, 687f.) oder der extremen Gefahr ausgesetzt würde, mangels ausreichender Existenzmöglichkeiten an Hunger oder Krankheit zu sterben (BVerwG, Urt. v. 02.09.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, [juris]) und die daher in verfassungskonformer Auslegung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG - ausnahmsweise - ein zwingendes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz1 AuslG begründet (vgl. BVerwG, Urteile v. 17.10.1995, 29.03.1996, 19.11.1996 und 02.09.1997, a .a. O.), fehlt jeder Anhaltspunkt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2003 - A 2 S 412/98

    PDR, EKPEMOG, Verfolgung, Rückkehr, Exilpolitik, Mitgliedschaft, Organisation -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Der Senat hat mit Urteil vom 16. Januar 2003 - A 2 S 412/98 - unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Rechtsprechung festgestellt, dass Menschenrechtsverletzungen und politische Verfolgung von Gegnern des togoischen Staatspräsidenten nicht von vornherein in jedem Fall ausgeschlossen sind, dass aber die einen Schutzanspruch auslösende beachtliche Wahrscheinlichkeit einer solchen Verfolgung nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall gegeben ist.

    In seinem Urteil vom 16. Januar 2003 - A 2 S 412/98 - hat der Senat zur Rückkehrgefährdung togoischer Asylbewerber aufgrund der Asylantragstellung grundsätzlich ausgeführt:.

    Der Senat führt dazu in seinem Urteil vom 16. Januar 2003 - A 2 S 412/98 - folgendes aus: .

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Dies setzt voraus, dass bei qualifizierender Betrachtungsweise die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 [169]; Urt. v. 14.12.1993 - BVerwG 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524 [525]).

    Bei der Entscheidung, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint, sind die Zahl der Referenzfälle stattgefundener politischer Verfolgung, das Vorhandensein eines feindseligen Klimas und die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in die Betrachtung einzubeziehen (BVerwGE 89, 162 m. w. N.).

    Die besondere Schwere eines drohenden Eingriffs in geschützte Rechtsgüter ist auch bei § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Rahmen der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung, Abwägung und zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes vermittels des Kriteriums, ob die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutverletzung "beachtlich" ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994, InfAuslR 1995, 24, 26 im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 05.11.1991, BVerwGE 89, 162; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Auch gilt für die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG der gleiche Prognosemaßstab wie für eine Verfolgungsgefahr i. S. d. Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 - BVerwG 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391).

    Die besondere Schwere eines drohenden Eingriffs in geschützte Rechtsgüter ist auch bei § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Rahmen der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung, Abwägung und zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes vermittels des Kriteriums, ob die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutverletzung "beachtlich" ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994, InfAuslR 1995, 24, 26 im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 05.11.1991, BVerwGE 89, 162; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330).

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Auch für das Vorliegen einer allgemeinen "extremen Gefahrenlage", bei welcher der Ausländer im Falle seiner Abschiebung grundsätzlich sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urt. v. 29.03.1996, NVwZ-Beilage 1996, 57, 58 und v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685, 687f.) oder der extremen Gefahr ausgesetzt würde, mangels ausreichender Existenzmöglichkeiten an Hunger oder Krankheit zu sterben (BVerwG, Urt. v. 02.09.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, [juris]) und die daher in verfassungskonformer Auslegung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG - ausnahmsweise - ein zwingendes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz1 AuslG begründet (vgl. BVerwG, Urteile v. 17.10.1995, 29.03.1996, 19.11.1996 und 02.09.1997, a .a. O.), fehlt jeder Anhaltspunkt.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Auch für das Vorliegen einer allgemeinen "extremen Gefahrenlage", bei welcher der Ausländer im Falle seiner Abschiebung grundsätzlich sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urt. v. 29.03.1996, NVwZ-Beilage 1996, 57, 58 und v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685, 687f.) oder der extremen Gefahr ausgesetzt würde, mangels ausreichender Existenzmöglichkeiten an Hunger oder Krankheit zu sterben (BVerwG, Urt. v. 02.09.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, [juris]) und die daher in verfassungskonformer Auslegung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG - ausnahmsweise - ein zwingendes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz1 AuslG begründet (vgl. BVerwG, Urteile v. 17.10.1995, 29.03.1996, 19.11.1996 und 02.09.1997, a .a. O.), fehlt jeder Anhaltspunkt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2000 - A 13 S 1205/97

    Togo: keine Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung; Einschätzung der Gefährdung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Auch aus den sonstigen vom Verwaltungsgericht herangezogenen Quellen - einschließlich der Stellungnahmen des UNHCR, der UN/OAU-Untersuchungskommission und des Instituts für Afrika-Kunde - lässt sich kein konkreter Fall von politischer Verfolgung eines aus Europa abgeschobenen togoischen Asylbewerbers verifizieren (so auch VGH BW, Urt. v. 22.11.2000 - A 13 S 1205/97 -).
  • VGH Bayern, 25.06.1996 - 25 BA 96.31447
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Begründet danach die Zugehörigkeit zu einer exilpolitischen Organisation als solche nicht die Gefahr einer politischen Verfolgung, so gilt dies auch für Tätigkeiten, die mit dieser Mitgliedschaft gewissermaßen im Rahmen der "gewöhnlichen Parteiarbeit" ohne weiteres verbunden sind, wie z. B. die bloße Teilnahme an Versammlungen und Parteiveranstaltungen sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation (ebenso BayVGH, Urt. v. 25.06.1996 - 25 BA 96.31447 - und OVG NW, Urt. v. 26.08.1996 - 23 A 286/85A. -).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Ist der Ausländer danach schon in seinem Heimatland verfolgt worden, genießt er bereits dann einen Schutzanspruch, wenn im Fall seiner Rückkehr Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können (sog. herabgestufter Prognosemaßstab, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 18.02.1997 - BVerwG 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97; BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. -, BVerfGE 54, 341).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2003 - 2 L 89/00
    Dies setzt voraus, dass bei qualifizierender Betrachtungsweise die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 [169]; Urt. v. 14.12.1993 - BVerwG 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524 [525]).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.1997 - A 2 S 14/97

    Rückkehrer nach Togo; Asylantragstellung; Gefahr politischer Verfolgung; Gefahr

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2007 - 6 K 1556/02

    Asylrecht: Transitstopp auf einem Flughafen als Aufenthalt in einem sicherem

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Februar 1997 - 9 C 9/96 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 12 ff.; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Mai 2003 - 2 L 89/00 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 19 m. w. N.
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