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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12 (https://dejure.org/2013,9392)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.04.2013 - 4 L 97/12 (https://dejure.org/2013,9392)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. April 2013 - 4 L 97/12 (https://dejure.org/2013,9392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur degressiven Gebührenstaffelung im Abfallrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des § 5 Abs. 3a S. 2 Hs. 1 KAG LSA bzgl. degressiver Staffelung von Abfallgebühren und Vornahme einer linearen Staffelung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 902
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2012 - 4 L 135/12

    Zur Ausfertigung von Satzungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Es ist grundsätzlich unverzichtbar, dass bei einer gemeindlichen Satzung die Unterschrift des Bürgermeisters als nach der Gemeindeordnung notwendiges Element des Rechtsetzungsverfahrens ebenso mit der Satzung veröffentlicht wird wie das Datum der Unterschriftsleistung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. November 2012 - 4 L 135/12 -, zit. nach JURIS m.w.N.).

    Bei der Abfallgebührensatzung vom 28. Januar 2009 wurde ein solcher Ausfertigungsvermerk mit der Satzung bekannt gemacht; dass die Wiedergabe der Unterschrift in Form einer "maschinengedruckten" Namensangabe erfolgte, ist ausreichend (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. November 2012, a.a.O.).

    Dagegen genügte der bei der ersten Änderungssatzung lediglich vorgenommene Abdruck einer "Bekanntmachungsanordnung" nicht den rechtlichen Vorgaben an die Bekanntmachung eines Ausfertigungsvermerks (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. November 2012, a.a.O.) und bei der zweiten Änderungssatzung fehlte im Ausfertigungsvermerk die Angabe des Datums der Unterschrift, was ebenfalls die Nichtigkeit der Satzung zur Folge hatte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Dagegen genügte der bei der ersten Änderungssatzung lediglich vorgenommene Abdruck einer "Bekanntmachungsanordnung" nicht den rechtlichen Vorgaben an die Bekanntmachung eines Ausfertigungsvermerks (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. November 2012, a.a.O.) und bei der zweiten Änderungssatzung fehlte im Ausfertigungsvermerk die Angabe des Datums der Unterschrift, was ebenfalls die Nichtigkeit der Satzung zur Folge hatte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, zit. nach JURIS).

    Ansonsten ist der Mangel nur dann unbeachtlich, wenn die Satzung bei der Bekanntmachung tatsächlich ausgefertigt war und die Ausfertigung der Satzung in der üblichen Form jedenfalls nachträglich bestätigt wird (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. September 2012, a.a.O.; Beschl. v. 24. November 2010 - 4 K 368/08 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. Juni 1978 - VII C 63.76 -, zit. nach JURIS).

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Das aus Verfassungsrecht herzuleitende Äquivalenzprinzip, dessen landesgesetzliche Ausprägung sich nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats in § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG LSA findet, besagt als Ausdruck des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes lediglich, dass eine Gebührenbemessung nicht in einem "groben Missverhältnis" zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken stehen darf (BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Verfassungsrechtlich geboten ist nicht, dass dem unterschiedlichen Maß der Inanspruchnahme staatlicher Leistung genau Rechnung getragen wird, sondern nur, dass in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit eine verhältnismäßige Belastungsgleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, zit. nach JURIS).

  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Dabei verbleibt dem Satzungsgeber bei Beantwortung der Frage, in welcher Weise eine sachgerechte Verbindung zwischen dem Wert seiner Leistung und der auf den Anschlusspflichtigen entfallende Gebühr bewirkt werden soll, ein weiter Ermessenspielraum (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07 -, zit. nach JURIS m.w.N.).

    Vielmehr ist auch der Gesichtspunkt der Praktikabilität hinsichtlich der Ermittlung der jeweiligen Kosten zu beachten (BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2000 - 11 C 7/00 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Ansonsten ist der Mangel nur dann unbeachtlich, wenn die Satzung bei der Bekanntmachung tatsächlich ausgefertigt war und die Ausfertigung der Satzung in der üblichen Form jedenfalls nachträglich bestätigt wird (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. September 2012, a.a.O.; Beschl. v. 24. November 2010 - 4 K 368/08 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. Juni 1978 - VII C 63.76 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 K 368/08

    Verweisungen in Normen; Veröffentlichung einer Satzung ohne Unterschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Ansonsten ist der Mangel nur dann unbeachtlich, wenn die Satzung bei der Bekanntmachung tatsächlich ausgefertigt war und die Ausfertigung der Satzung in der üblichen Form jedenfalls nachträglich bestätigt wird (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. September 2012, a.a.O.; Beschl. v. 24. November 2010 - 4 K 368/08 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. Juni 1978 - VII C 63.76 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Vielmehr ist auch der Gesichtspunkt der Praktikabilität hinsichtlich der Ermittlung der jeweiligen Kosten zu beachten (BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2000 - 11 C 7/00 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a.a.O.).
  • BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06

    Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Das aus Verfassungsrecht herzuleitende Äquivalenzprinzip, dessen landesgesetzliche Ausprägung sich nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats in § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG LSA findet, besagt als Ausdruck des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes lediglich, dass eine Gebührenbemessung nicht in einem "groben Missverhältnis" zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken stehen darf (BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03

    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Dem Landesrecht verblieben insoweit aber, insbesondere was die Verknüpfung der Gebührenhöhe mit den aufgewandten Kosten angehe, umfangreiche Gestaltungsspielräume (so BVerwG, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 9 BN 3/03 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
    Dass die Körperschaft bei Annahme einer Teilnichtigkeit befugt wäre, den nichtigen Teil der Satzung rückwirkend zu heilen, ist für die Auslegung ihres (hypothetischen) Willens ohne Bedeutung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. November 2006 - 4 L 320/06 -, Urt. v. 14. April 2008 - 4 L 181/07 - und Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 - jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit;

  • VGH Hessen, 08.09.2005 - 5 N 3200/02

    Abfallgebühr; Kalkulation; Verlustvortrag aus vergangenen Kalkulationsperioden;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 9 A 1.07

    Normenkontrollantrag gegen Potsdamer Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgreich

  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94

    Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1999 - 12 A 12472/98
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81

    Verpflichtung zur Zahlung von Kanalbenutzungsgebühren - Rechtmäßigkeit der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 4 L 320/06

    Zur Grundgebührenbemessung im Abwassergebührenrecht

  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 13/02
  • VGH Hessen, 24.08.1995 - 5 N 2019/92

    Normenkontrolle einer Abfallbeseitigungsgebührensatzung - zum Gebührensatz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - 1 L 264/03
  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 1249/11

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • VGH Bayern, 26.02.2001 - 23 ZS 00.2999
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16

    Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche

    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu § 6 Abs. 2 Satz 2 GO LSA a.F. (vgl. jetzt § 9 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA), wonach Satzungen von dem Bürgermeister zu unterzeichnen und bekanntzumachen sind, entschieden, dass bei der Bekanntmachung von kommunalen Satzungen sowohl die Unterschrift als auch das Datum der Unterschriftsleistung als Bestandteile der Ausfertigung mit der Satzung veröffentlicht werden müssen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 16.04.2013 - 4 L 97/12 -, juris RdNr. 56).
  • VG Greifswald, 29.04.2021 - 3 B 476/21

    Grundgebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung

    Diese setzt nach herkömmlichem Verständnis voraus, dass die Gebührenhöhe unterproportional zur bezogenen Leistungsmenge ansteigt (vgl. OVG Greifswald, B. v. 24.06.2008 - 1 M 54/08 -, Rn. 15, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 16.04.2013 - 4 L 97/12 -, Rn. 35, juris).
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