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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2003 - 2 M 380/03   

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https://dejure.org/2003,27080
OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2003 - 2 M 380/03 (https://dejure.org/2003,27080)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.11.2003 - 2 M 380/03 (https://dejure.org/2003,27080)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. November 2003 - 2 M 380/03 (https://dejure.org/2003,27080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-VwVfG § 48 I 2; ; LSA-VwVfG § 48 IV 1; ; LSA-GKG § 8a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung über die wirksame Gründung eines Zweckverbands durch die Kommunalaufsicht mittels Verwaltungsakt; Rücknahme eines rechtswidrigen Feststellungs-Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist für die Rücknahme-Entscheidung

Verfahrensgang

  • VG Halle - 1 B 33/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2003 - 2 M 380/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2003 - 2 M 380/03
    Hinsichtlich des Beginns des Fristenlaufs entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit der Entscheidung des Großen Senats vom 19.12.1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356; zuletzt Beschl. v. 07.11.2000 - BVerwG 8 B 137.00 -, NVwZ-RR 2001, 198), dass die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2003 - 2 M 380/03
    Hinsichtlich des Beginns des Fristenlaufs entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit der Entscheidung des Großen Senats vom 19.12.1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356; zuletzt Beschl. v. 07.11.2000 - BVerwG 8 B 137.00 -, NVwZ-RR 2001, 198), dass die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
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