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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 1 L 111/13   

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https://dejure.org/2013,40943
OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 1 L 111/13 (https://dejure.org/2013,40943)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.12.2013 - 1 L 111/13 (https://dejure.org/2013,40943)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 1 L 111/13 (https://dejure.org/2013,40943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sonstige vermögensrechtliche Ansprüche aus einem Dienstunfall (§ 46 II BeamtVG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen bedingten Vorsatzes aufgrund voran gegangener Erfahrungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11

    Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 1 L 111/13
    Der bedingte Vorsatz unterscheidet sich von der bewussten Fahrlässigkeit dadurch, dass der bewusst fahrlässig handelnde Täter darauf vertraut, der als möglich vorausgesehene Erfolg werde nicht eintreten und aus diesem Grund die Gefahr in Kauf nimmt, während der bedingt vorsätzlich handelnde Täter sie deshalb in Kauf nimmt, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel verwirklichen will (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012 - III ZR 191/11 -, juris).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 1 L 111/13
    Vielmehr ist immer eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 -, juris; Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 124/12 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 1 L 111/13
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 1 L 111/13
    Vielmehr ist immer eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 -, juris; Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 124/12 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 1 L 111/13
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 1 L 111/13
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA i. std. Rspr., vgl. Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 - Juris, m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 1 L 190/12

    Anschlussbeitrag - Schmutzwasser; Veranlagung übergroßen Schlossgrundstücks

    In ständiger Rechtsprechung sieht der Senat die Regelungen der §§ 7, 9, 12 und 22 KAG M-V Fassung 2016 für verfassungsgemäß an (OVG Greifswald, Urt. vom 20. Juni 2019 - 1 L 247/13 - ähnlich: OVG Greifswald, Urt. vom 20. Juni 2019 - 1 L 2G43 - ferner OVG Greifswald, Urt. vom 20. Juni 2019 - 1 L 111/13 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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