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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18 (https://dejure.org/2020,34073)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.09.2020 - 4 L 96/18 (https://dejure.org/2020,34073)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 (https://dejure.org/2020,34073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Herstellungsbeitrag bei einem gemeinsamen Grundstücksanschluss mehrerer Grundstücke

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    Als "erstmalige" Herstellung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA (juris: KAG ST) ist nicht nur die Schaffung einer zuvor noch nicht existenten Abwassereinrichtung im Rechtssinne anzusehen, sondern auch die grundlegende Umgestaltung einer bereits vorhandenen Einrichtung, durch die nach der Verkehrsauffassung eine neue und andere Einrichtung geschaffen wird (Bestätigung des Urteils vom 20. August 2019 - 4 L 134/17 -, juris).(Rn.69).

    Verfassungsrecht steht einer nochmaligen Veranlagung bereits zuvor beitragsrechtlich bevorteilter Grundstücke auf Grund der Anschlussmöglichkeit an eine andere (neue) Einrichtung ebenfalls nicht entgegen (vgl. dazu im Einzelnen OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. August 2019 - 4 L 134/17 -, juris, Rdnr. 34 bis 45).

    Die Belastungsgleichheit der Anschlussnehmer (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. August 2019 - 4 L 134/17 -, juris, Rdnr. 48ff.) ist vorliegend jedenfalls dadurch gewährleistet, dass der Beklagte die frühere Beitragsfestsetzung des AZV O. S. für das Grundstück des Klägers bei der ihm gegenüber erfolgten Beitragsfestsetzung berücksichtigt hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2018 - 4 M 143/18

    Zur Beitragsfestsetzung bei einer sog. "unechten" Nacherhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    Eine Nacherhebung im Nachgang zu einer bereits erfolgten bestandskräftigen (Erst-)Heranziehung, die auf der Grundlage einer unwirksamen Satzung erfolgte und den - erst später mit der ersten wirksamen Beitragssatzung entstandenen - Beitragsanspruch nicht voll ausgeschöpft hat, ist nicht ausgeschlossen, sondern von Gesetzes wegen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA) und nach dem maßgeblichen Satzungsrecht sogar geboten (sog. unechte Nacherhebung; vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. September 2018 - 4 M 143/18 -, juris, Rdnr. 5).

    Der Beklagte hat dem Erlass eines auf das Flurstück ... gerichteten Beitragsbescheides gegenüber der Voreigentümerin dadurch Rechnung getragen, dass er mit dem Bescheid vom 12. Oktober 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides die erfolgte Festsetzung gegenüber der Voreigentümerin berücksichtigt und einen (selbständigen) Nacherhebungsbescheid erlassen hat, mit dem eine zusätzliche Beitragsforderung nur in Höhe der Differenz zwischen der bereits festgesetzten, zu niedrigen Beitragsforderung und der nach dem Gesetz bestehenden Beitragsschuld festgesetzt werden sollte (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. September 2018, - 4 M 143/18 -, juris, Rdnr. 5).

  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    Eine abschließende Klärung des Begriffes "Vorteilslage" (vgl. dazu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 223c, 2255; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 74; vgl. weiter VG Cottbus, Beschluss vom 19. August 2019 - 4 L 262/19 -, juris, Rdnr. 13, m.w.N.), die der Fachgerichtsbarkeit vorbehalten ist (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rdnr. 47), ist hier nicht erforderlich.

    Ebenfalls nicht abschließend geklärt werden muss, ob die Sonderregelung des § 18 Abs. 2 KAG LSA eingreift, wonach die nach Maßgabe von § 13b KAG LSA zu bestimmende Ausschlussfrist nicht vor dem Ablauf des Jahres 2015 endet, oder ob dem angesichts des Umstands, dass die beiden in Betracht kommenden Beitragssatzungen des Beklagten aus 2018 und 2020 keine Rückwirkung entfalten, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg entgegen steht (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 30 und Urteil vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 -, juris, Rdnr. 48; vgl. auch VGH Bayern, Urteil vom 13. Juli 2017 - 20 B 16.1695 -, juris, Rdnr. 23; Urteil vom 1. Februar 2018 - 20 BV 15.1025 -, juris, Rdnr. 51; Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris, Rdnr. 31), wonach den Vorgaben der §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA nur dann Rechnung getragen wird, wenn auch die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA entstanden ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    a) Sowohl die im Verwaltungsverfahren herangezogene Beitragssatzung des Beklagten vom 8. Juli 2015 - auch in der Fassung der rückwirkend zum 2. Januar 2011 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung vom 26. Oktober 2017 - als auch seine Beitragssatzung vom 19. April 2018 sind nach den substanziierten Darlegungen des Beklagten wegen eines Verstoßes gegen die aus § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA folgende grundsätzliche Verpflichtung, einen aufwandsdeckenden Beitragssatz festzusetzen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 -, juris), nichtig.

    (2) Der Beitragssatz unterschreitet nach dem Vorbringen des Beklagten den höchstzulässigen Beitragssatz nach der Kalkulation um 10 % und hält sich damit innerhalb des vom erkennenden Senats festgelegten "Sicherheitsabstands" (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 -, juris).

  • VG Halle, 26.10.2016 - 4 B 251/16

    Kommunalrecht: Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bezüglich der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    c) Die Beitragssatzungen des Abwasserzweckverbandes O. S., des Rechtsvorgängers des Beklagten, vom 6. Oktober 1993, 26. November 1998, 5. Juli 2000 und vom 29. September 2004 waren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Halle nichtig, weil hierin im Rahmen eines Vollgeschossmaßstabes in unzulässiger Weise eine Gleichbehandlung von eingeschossig bebaubaren Grundstücken mit solchen Grundstücken vorgesehen war, die zweigeschossig bebaubar sind (vgl. VG Halle, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 B 251/16, juris, Rdnr. 16, m.w.N.).

    d) Die Beitragssatzung des Abwasserzweckverbandes O. S. vom 17. Dezember 2008 war nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Urteil vom 28. April 2015 - 4 A 245/12 HAL -) nichtig, weil eine Regelung, mit der für unbebaute Grundstücke im unbeplanten Innenbereich unabhängig von ihrer Bebaubarkeit pauschal die Grundstücksfläche als beitragsrelevante Fläche festgesetzt wird, nicht geeignet sei, den durch die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gewährten Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 KAG LSA adäquat zu erfassen (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. September 2015 - 4 L 75/15 - VG Halle, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 B 251/16 -, juris, Rdnr. 17).

  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    (1) Vorliegend kann offenbleiben, ob für das streitbefangene Grundstück des Klägers, d.h. das Flurstück ..., die Vorteilslage i.S. dieser Vorschrift (vgl. dazu die Gesetzesbegründung zu § 13b KAG LSA in LT-DrS 6/3419 vom 10. September 2014, S. 22f.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 - und Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, jeweils juris; VGH Bayern, Urteil vom 20. Mai 2019 - 20 B 18.1431 -, juris, Rdnr. 40; vgl. weiter BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18 -, juris, Rdnr. 53ff.) schon durch die Verlegung eines Hauptsammlers vor dem Ursprungsgrundstück, dem Flurstück ..., im Jahr 2004 entstanden ist (vgl. dazu VGH Bayern, Urteil vom 8. Februar 2018 - 20 BV 16.1692 -, juris, Rdnr. 25ff.) oder erst nach Entstehung des klägerischen Grundstücks als eigenständiges Buchgrundstück mit der tatsächlichen Anschlussnahme über den Revisionsschacht auf dem Flurstück ... im Jahr 2014 oder im Hinblick auf einen zusätzlichen Vorteil durch die Errichtung des Wohnhauses auf dem Grundstück im Jahr 2014 (so wohl VGH Bayern, Urteil vom 8. Februar 2018, a.a.O., Rdnr. 25ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    Eine abschließende Klärung des Begriffes "Vorteilslage" (vgl. dazu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 223c, 2255; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 74; vgl. weiter VG Cottbus, Beschluss vom 19. August 2019 - 4 L 262/19 -, juris, Rdnr. 13, m.w.N.), die der Fachgerichtsbarkeit vorbehalten ist (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, Rdnr. 47), ist hier nicht erforderlich.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    (1) Vorliegend kann offenbleiben, ob für das streitbefangene Grundstück des Klägers, d.h. das Flurstück ..., die Vorteilslage i.S. dieser Vorschrift (vgl. dazu die Gesetzesbegründung zu § 13b KAG LSA in LT-DrS 6/3419 vom 10. September 2014, S. 22f.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 - und Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, jeweils juris; VGH Bayern, Urteil vom 20. Mai 2019 - 20 B 18.1431 -, juris, Rdnr. 40; vgl. weiter BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18 -, juris, Rdnr. 53ff.) schon durch die Verlegung eines Hauptsammlers vor dem Ursprungsgrundstück, dem Flurstück ..., im Jahr 2004 entstanden ist (vgl. dazu VGH Bayern, Urteil vom 8. Februar 2018 - 20 BV 16.1692 -, juris, Rdnr. 25ff.) oder erst nach Entstehung des klägerischen Grundstücks als eigenständiges Buchgrundstück mit der tatsächlichen Anschlussnahme über den Revisionsschacht auf dem Flurstück ... im Jahr 2014 oder im Hinblick auf einen zusätzlichen Vorteil durch die Errichtung des Wohnhauses auf dem Grundstück im Jahr 2014 (so wohl VGH Bayern, Urteil vom 8. Februar 2018, a.a.O., Rdnr. 25ff.).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06

    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    Der gebotene Belastungsausgleich kann auch im Rahmen des Heranziehungsverfahrens bewirkt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5/06 -, juris, Rdnr. 11).
  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 19.16

    Anschlussbeiträge; Divergenz; Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18
    (1) Vorliegend kann offenbleiben, ob für das streitbefangene Grundstück des Klägers, d.h. das Flurstück ..., die Vorteilslage i.S. dieser Vorschrift (vgl. dazu die Gesetzesbegründung zu § 13b KAG LSA in LT-DrS 6/3419 vom 10. September 2014, S. 22f.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 - und Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, jeweils juris; VGH Bayern, Urteil vom 20. Mai 2019 - 20 B 18.1431 -, juris, Rdnr. 40; vgl. weiter BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18 -, juris, Rdnr. 53ff.) schon durch die Verlegung eines Hauptsammlers vor dem Ursprungsgrundstück, dem Flurstück ..., im Jahr 2004 entstanden ist (vgl. dazu VGH Bayern, Urteil vom 8. Februar 2018 - 20 BV 16.1692 -, juris, Rdnr. 25ff.) oder erst nach Entstehung des klägerischen Grundstücks als eigenständiges Buchgrundstück mit der tatsächlichen Anschlussnahme über den Revisionsschacht auf dem Flurstück ... im Jahr 2014 oder im Hinblick auf einen zusätzlichen Vorteil durch die Errichtung des Wohnhauses auf dem Grundstück im Jahr 2014 (so wohl VGH Bayern, Urteil vom 8. Februar 2018, a.a.O., Rdnr. 25ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 B 16.1695

    Zur Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 20 B 18.1431

    Unzulässiger Vollgeschossmaßstab für ausgebaute Keller- und Dachgeschosse im

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 BV 15.1025

    Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 15 A 2170/12

    Notwendigkeit der Beachtung des Verbots der Doppelveranlagung im Zusammenhang mi

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 20.18

    Anfechtungsklage; Aufklärungsrüge; Beweisführungslast; Beweislast;

  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330

    Übergangsregelung für nicht veranlagte Altanschließer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag; Entstehen der persönlichen Beitragspflicht bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - 4 M 94/09

    Zur Person des Beitragspflichtigen im (landesrechtlichen) Beitragsrecht bei einem

  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 20 BV 16.1692

    Beitrag für Entwässerungsanlage - Vorteil durch Geschossflächenmehrung

  • VG Magdeburg, 28.03.2019 - 8 A 25/18

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor

  • VG Cottbus, 19.08.2019 - 4 L 262/19

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags bei Beitritt einer Gemeinde zu einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 2 M 701/04
  • VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07

    Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 341/08

    Rechnungsperiodenkalkulation; Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2008 - 4 L 103/08

    Heilung einer unwirksamen Satzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2008 - 4 L 53/06

    Rechtsstaatliche Mindestanforderungen an die Bekanntmachung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 57/14

    Rückwirkende Heilung materiell-rechtlicher Mängel einer Beitragssatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche

    Es kann offenbleiben, ob die sachliche Beitragspflicht zwingend vor Ablauf dieser Frist entstanden sein muss (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 -, juris, Rdnr. 67).
  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Dies folgt schon daraus, dass § 9 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V ausdrücklich auf das Erfordernis der ersten wirksamen Satzung abstellt und sich den für Anschlussbeiträge geltenden Vorschriften auch keine Anhaltspunkte für eine Unterscheidung zwischen formell-rechtlichen und materiell-rechtlichen Beitragspflichten entnehmen lassen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 -, juris Rn. 59 und Beschluss vom 18. März 2005 - 4/2 M 701/04 -, juris Rn. 11; vgl. auch Haack in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2019, § 8 Rn. 2246).
  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

    Insbesondere der in § 8 Abs. 1 BS 2018 festgesetzte Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag von 3, 84 ?/m² gewichteter Grundstücksfläche ist nicht zu beanstanden (vgl. auch hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2020, - 4 L 96/18 -, juris).

    Die Beitragssatzungen des beklagten Abwasserzweckverbandes, die der BS 2018 vorausgegangen waren, kommen schließlich schon deshalb nicht als Rechtsgrundlage für die hier streitgegenständliche Beitragserhebung in Betracht, weil diese Satzungen nichtig gewesen sind (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - juris Rn. 37 ff.).

  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen

    Der BS 2020 ging zwar mit der BS 2018 bereits eine wirksame Beitragssatzung voraus (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2020, - 4 L 96/18 -, juris).
  • VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21

    Abwasserbeseitigungsbeitrag: Heilung eines Beitragsbescheids nach Ablauf der

    Eine auf Grund fehlender Satzungsgrundlage bestehende Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheids wird durch die neue Satzung ex nunc geheilt (OVG LSA, Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 63).

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67).

  • VG Halle, 12.01.2023 - 4 A 333/21

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeitrag - Vorteilslage, Ablösevereinbarung

    a) Sowohl die Beitragssatzung des Beklagten vom 8. Juli 2015 - auch in der Fassung der rückwirkend zum 2. Januar 2011 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung vom 26. Oktober 2017 - als auch seine Beitragssatzung vom 19. April 2018 sind wegen eines Verstoßes gegen die aus § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA folgende grundsätzliche Verpflichtung, einen aufwandsdeckenden Beitragssatz festzusetzen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 -, Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - beide juris), nichtig.

    Insbesondere der in § 8 Abs. 1 BS 2018 festgesetzte Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag von 3, 84 ?/m² gewichteter Grundstücksfläche ist nicht zu beanstanden (vgl. auch hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2020, - 4 L 96/18 -, juris).

  • VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21

    Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag

    Eine abschließende Klärung des Begriffes "Vorteilslage" ist der Fachgerichtsbarkeit vorbehalten und noch nicht erfolgt (OVG LSA, Urteil vom 22.09.2020 - 4 L 96/18 -, juris Rn. 66, unter Bezugnahme auf LVerfG LSA, Urteil vom 24.01.2017 - LVG 1/16 -, Rn. 47; VG Magdeburg, Urteil vom 05.12.2018 - 9 A 301/17 -, juris Rn. 74; VG Cottbus, Beschluss vom 19.08.2019 - 4 L 262/19 -, juris, Rn. 13, m.w.N.).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (vgl. VG Halle, Urteil vom 09. November 2022, 4 A 197/21, juris; offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (vgl. VG Halle, Urteil vom 09. November 2022, 4 A 197/21, juris; offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2023 - 4 L 2/23

    Hinreichende Bestimmtheit des Verbandsgebietes eines

    Denn mit dieser Satzung werden nichtige Satzungen ersetzt, die für das Jahr 2015 als Anknüpfungspunkt für eine zu ersetzende Satzung dienen konnten (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rdnr. 62, m.w.N., und vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 -, juris, Rdnr. 48, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 14.12.2020 - 6 K 412/16
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2023 - 3 O 322/21

    Anschlussbeitrag; Nachbessern einer fehlerhaften Satzung

  • VG Halle, 22.05.2023 - 2 B 25/23

    Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme

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