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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,9818)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.1993 - 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,9818)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,9818)
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Volltextveröffentlichung

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    Begründung der Sofortvollzugsanordnung, Sofortvollzug bei der Fahrerlaubnisentziehung, Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, nachträgliches Wohlverhalten, Streitwert für Verfahren um die Fahrerlaubnisentziehung

 
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  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Dazu zählen auch die Art, die näheren Umstände und die Anzahl bereits begangener verkehrsrechtlicher (oder nicht verkehrsrechtlicher) Straftaten; den entscheidenden Maßstab bildet der Grad der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den Straßenverkehr (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. dazu u.a. Urt. v. 20.2.1987, BVerwGE 77, 40, 42 m.w.N., der sich der Senat anschließt).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Ob und inwieweit ein nachträgliches Wohlverhalten in dem noch anhängigen Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.1976, BVerwGE 51, 359, 361), kann hier dahinstehen, nachdem am 10.11.1992 gegen den Antragsteller wegen eines Verkehrsunfalls, den er im Juli 1992 verursacht hat, erneut ein - rechtskräftiger - Bußgeldbescheid erlassen werden mußte, den die Behörde in dem noch nicht abgeschlossenen Widerspruchsverfahren auch zu berücksichtigen haben wird.
  • BVerwG, 01.03.1988 - 7 B 211.87

    Fahreignung - Beurteilung - Verkehrsstraftat - Halterdelikt - Entziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Das Verwaltungsgericht hat sich bei seiner Beurteilung zutreffend von der Erwägung leiten lassen, daß das Werturteil der charakterlichen Ungeeignetheit entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht mit seiner hohen Fahrleistung relativiert werden kann, die er für diesen Zeitraum geltend macht (vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 1.3.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 80 = NZV 88, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92

    Wiedererlangung der Kraftfahreignung - Nachweis der Drogenenthaltsamkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so muß das nach § 4 Abs. 1 StVG nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, daß diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, denn es besteht gerade daran ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, daß die Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern für ihre Sicherheit ausgehen, keinen Tag länger hingenommen werden (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.5.1992 - 10 S 1009/92 - sowie Urt. v. 21.2.1978, DÖV 1978, 450).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1978 - X 535/77
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so muß das nach § 4 Abs. 1 StVG nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, daß diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, denn es besteht gerade daran ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, daß die Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern für ihre Sicherheit ausgehen, keinen Tag länger hingenommen werden (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.5.1992 - 10 S 1009/92 - sowie Urt. v. 21.2.1978, DÖV 1978, 450).
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