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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11 (https://dejure.org/2013,20716)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 L 73/11 (https://dejure.org/2013,20716)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 L 73/11 (https://dejure.org/2013,20716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 214 Abs 4 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 BauGB
    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung als maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Nutzungsuntersagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung als maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Keine formelle Illegalität bei Änderung der Sach- und Rechtslage

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Änderung des Bebauungsplans steht Untersagung formell illegaler Wohnnutzung eines Gartenhauses entgegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 801 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    Da das ergänzende Verfahren kein Verfahren zur Änderung oder Ergänzung des Änderungsbebauungsplans ist, sondern ein Verfahren zur Heilung von Fehlern dieses Plans ist, ist entscheidend, ob der ursprüngliche Bebauungsplan durch den Änderungsbebauungsplan, der sich aus zwei Teilnormgebungsakten, dem ursprünglichen Plan und der Ergänzung, zusammensetzt und insgesamt als ein Änderungsbebauungsplan Wirksamkeit erlangt, in seiner Grundkonzeption geändert worden ist (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98 [109], RdNr. 22).

    Das ist der Fall, wenn die Änderung das der bisherigen Planung zugrunde liegende Leitbild nicht verändert, wenn also der planerische Grundgedanke erhalten bleibt; Abweichungen von minderem Gewicht, die die Planungskonzeption des Bebauungsplans unangetastet lassen, berühren die Grundzüge der Planung nicht (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O., RdNr. 21, m.w.N.).

    Die Abweichung muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O., RdNr. 23, m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    Mit einer Gewichtungsvorgabe soll auf den Abwägungsvorgang steuernder Einfluss genommen werden; der Gemeinde werden Ziele vorgegeben, die in der Abwägung zwar nicht von vornherein unüberwindbar sind, denen nach der programmatischen Wertung des übergeordneten Normgebers jedoch erkennbar ein erhöhtes inneres Gewicht zukommen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.01.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 [77], RdNr. 27 in Juris).

    Die Gemeinde muss die Belange, die sie für vorzugswürdig hält, präzise benennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.1997, a.a.O., S. 78, RdNr. 31 in Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 11 A 2734/93

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Transportunternehmen; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    Eine Nutzungsuntersagungsverfügung stellt einen Dauerverwaltungsakt dar, weil sie nicht nur das Gebot enthält, die beanstandete Nutzung (einmalig) einzustellen, sondern auch das Verbot, auf Dauer dieselbe oder eine vergleichbare Nutzung dort wieder aufzunehmen (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 19.12.1995 - 11 A 2734/93 -, UPR 1996, 458 [nur Leitsatz], RdNr. 13 in Juris).

    Da das Bauordnungsrecht keine Aussage über den maßgeblichen Zeitpunkt trifft, ist eine - ursprünglich rechtmäßige - Nutzungsuntersagung auf eine Anfechtungsklage hin aufzuheben, wenn die untersagte Nutzung nach einer dem Betroffenen günstigen Änderung der Verhältnisse materiell baurechtmäßig geworden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1989 - 4 B 132.88 -, Juris, RdNr. 6; OVG NW, Urt. v. 19.12.1995, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 19.02.1999 - 14 B 98.296 -, Juris, RdNr. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 L 76/04

    Untersagung der Dauerwohnnutzung in Kleingartenanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    Die Voraussetzungen des § 79 Satz 2 BauO LSA (juris: BauO ST) für den Erlass einer Nutzungsuntersagung sind immer schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, Rd. 8, m.w.N.).(Rn.36).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, Juris, RdNr. 8, m.w.N.) sind die Voraussetzungen dieser Vorschrift immer schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen.

  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    In diesem Rahmen ist auch eine sog. Einzelfallplanung zulässig, d. h. eine solche, die räumlich auf nur ein Grundstück oder ganz wenige Grundstücke beschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993 - 4 NB 12.93 -, ZfBR 1994, 100).

    Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36 [37]; HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, BRS 50 Nr. 7, S. 21) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    Gerade durch eine derartige verbindliche Regelung kann die Gemeinde Rechtssicherheit für solche Grundstücke schaffen, deren Bebaubarkeit fraglich ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 16.01.1996 - 4 NB 1.96 -, ZfBR 1996, 223).".
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 1 KN 266/07

    Rechtswirkungen eines angegriffenen Bebauungsplans bei Inkrafttreten eines neuen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    In diesem Zusammenhang kommt es auch darauf an, ob die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets den Schluss darauf zulässt, außerhalb liegende Flächen blieben von Überschwemmungsereignissen verlässlich verschont (vgl. NdsOVG, Urt. v. 24.11.2010 - 1 KN 266/07 -, DVBl 2011, 292, RdNr. 34 in Juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.2002 - 4 BN 39.02

    Beachtung einzelner weniger Grundstücke durch ein städtebaulich erforderliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    Die in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Erforderlichkeit eines Bebauungsplans können nicht unbesehen auf die Änderung eines bereits rechtsgültigen Bebauungsplans übertragen werden (BVerwG, Beschl. v. 10.09.2002 - 4 BN 39.02 -, BRS 66 Nr. 3).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 4 BN 44.07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    Mit dieser Entscheidung trug der Senat dem Umstand Rechnung, dass das Gericht nicht gestaltend tätig sein darf, sondern den planerischen Willen des Ortsgesetzgebers zu respektieren hat; beschränkt sich eine Rechtsverletzung auf bestimmte Festsetzungen im Bebauungsplan, ist zu prüfen, ob eine Feststellung der Nichtigkeit gerade dieses Teils dem (hypothetischen) Willen der Gemeinde am besten entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.2007 - 4 BN 44.07 -, Juris, RdNr. 3).
  • BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
    Das Mittel des § 214 Abs. 4 BauGB versagt in den Fällen, in denen eine "Planreparatur" schlechterdings unmöglich erscheint; ob der Fehler so schwer wiegt, dass er das Grundgerüst der Planung zum Einsturz bringt, hängt von den jeweiligen Umständen ab (BVerwG, Beschl. v. 05.08.2002 - 4 BN 32.02 -, NVwZ-RR 2003, 7 [8]), RdNr. 7 in Juris).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 WB 61.09

    Bestandskraft; Bevollmächtigter; Erstattungsfähigkeit; Fürsorge;

  • BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05

    Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • BVerwG, 01.10.2009 - 6 B 14.09

    Revision wegen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Bevollmächtigten im

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

  • VGH Bayern, 30.07.2007 - 15 N 06.741

    Antragsbefugnis; Erforderlichkeit des Bebauungsplans verneint, weil das

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87

    Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans, in dem ein Wochenendhausgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 5 S 862/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: mißbräuchliche Aufstellung eines

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2005 - 8 C 10964/05

    Wirksamkeit einer Bebauungsplanänderung wegen abweichender tatsächlicher Bebauung

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 49.81

    Rechtsbehelfsbelehrung - Begründung des Widerspruchs - Bestimmter Antrag -

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 7a D 170/95

    Planungshoheit der Gemeinde; Absicherung von Nutzungen; Illegale Nutzung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09

    Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 8 C 10964/05

    Baurecht, Normenkontrolle, Wohnungsklausel, Änderung, Bebauungsplanänderung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2001 - 10 B 1827/00

    Baugenehmigung als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt; Rechtmäßigkeit einer

  • VGH Bayern, 19.02.1999 - 14 B 98.296
  • VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16

    Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern

    Maßgeblich ist dabei die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, weil die Nutzungsuntersagung einen Dauerverwaltungsakt darstellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.07.2013 - 2 L 73/11 - ZfBR 2013, 801; VG Stuttgart, Urt. v. 23.09.2015 - 5 K 2780/13 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12

    Rechenzentrum im Gewerbebetriebs

    Im Wege des ergänzenden Verfahrens behebbar sind grundsätzlich alle beachtlichen Satzungsmängel; ausgenommen sind nur Nachbesserungen, die geeignet sind, das planerische Gesamtkonzept in Frage zu stellen (vgl. Urt. d. Senats v. 25.07.2013 - 2 L 73/11 -, juris, RdNr. 56, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 2 M 6/18

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität - Wohnheim für Saisonarbeiter als

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 25.07.2013 - 2 L 73/11 -, juris, RdNr. 36) sind die Voraussetzungen des § 79 Satz 2 BauO LSA (juris: BauO ST 2013) immer schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen.(Rn.10).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 25.07.2013 - 2 L 73/11 -, juris, RdNr. 36) sind die Voraussetzungen dieser Vorschrift immer schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen.

  • VG Schleswig, 08.04.2015 - 8 B 6/15

    Nutzungsuntersagung für eine Hundepension; Variationsbreite einer Baugenehmigung

    Es muss mit anderen Worten handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der von dem Bauherrn gewünschte Zustand materiell legal ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.09.2014 - OVG 10 B 5.12 - juris, m.w.N.; Beschl. v. 11.09.2014 - OVG 10 S 8.13 - juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 25.07.2013 - 2 L 73/11 - juris).
  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum;

    Im Zweifel gilt die Regel, dass bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, während bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung - wie hier - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu OVG LSA, Urt. v. 25. Juli 2013 - 2 L 73/11 - zur bauordnungsbehördlichen Nutzungsuntersagung, m. w. N.).
  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 200/13

    Untersagung der Sammlung von Altpapier

    Im Zweifel gilt die Regel, dass bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, während bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung - wie hier - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu OVG LSA, Urt. v. 25. Juli 2013 - 2 L 73/11 - zur bauordnungsbehördlichen Nutzungsuntersagung, m. w. N.; vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, juris; vgl. zudem VG Halle, Urteil vom 25. März 2014, 2 A 207/13 HAL.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Im Übrigen hat der Senat mit Urteil vom 25.07.2013 (2 L 73/11) entschieden, dass der am 21.07.2012 in Kraft getretene Bebauungsplan der Stadt C. keine beachtlichen Fehler erkennen lasse, und die bereits am 15.10.2004 ergangenen Nutzungsuntersagungen des Beklagten aufgehoben.
  • VG Minden, 03.01.2024 - 9 K 1958/22
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 11 A 2734/93 -, juris, Rn. 9 ff.; OVG Sa.-Anh., Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 L 73/11 -, juris, Rn. 34 m.w.N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung

    Eine bauliche Anlage wird im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, wenn sie formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird oder mit dem materiellen Baurecht bei fehlender Baugenehmigung nicht übereinstimmt (vgl. Urt. d. Senats v. 25.07.2013 - 2 L 73/11 -, juris RdNr. 36; OVG MV, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, juris RdNr. 12).
  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19

    Bauordnungsverfügung

    Es muss mit anderen Worten handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der von dem Bauherrn gewünschte Zustand materiell legal ist (OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2014, OVG 10 B 5.12, juris Rn. 37 und OVG Magdeburg, Urteil vom 25. Juli 2013, 2 L 73/11, juris Rn. 36, jeweils m. w. N.).
  • VG Halle, 15.07.2019 - 2 B 131/19
  • VG Halle, 01.09.2015 - 2 B 124/15

    Nutzungsuntersagung

  • VG Köln, 25.10.2022 - 14 K 1715/18
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