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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1995 - A 4 S 15/94   

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OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1995 - A 4 S 15/94 (https://dejure.org/1995,13181)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.07.1995 - A 4 S 15/94 (https://dejure.org/1995,13181)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - A 4 S 15/94 (https://dejure.org/1995,13181)
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    AuslG § 51 Abs. 1
    Materielles Asylrecht, Volksrepublik China, Ungesetzliches Verlassen des Landes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1995 - A 4 S 15/94
    Je schwerer der befürchtete Eingriff wiegt, desto geringer braucht der statistische Grad seiner Eintrittswahrscheinlichkeit zu sein, um einem verständigen Menschen das Risiko einer Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1977, BVerwGE 55, 82 , und vom 5.11.1991, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 147).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1995 - A 4 S 15/94
    Ob eine derartige Bedrohung vorliegt, ist für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren nach dem Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1992, BVerwGE 91, 150, 154 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - A 16 S 559/92

    Strafverfolgung in China wegen Republikflucht - politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1995 - A 4 S 15/94
    Der Kläger gehört keiner der Personengruppen oder Minderheiten an, die als erheblich gefährdet gelten müssen und den chinesischen Behörden als von vornherein "strafwürdig" erscheinen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.12.1992 - A 16 S 559/92 - S. 13 f. des Urteilsabdrucks).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1998 - 11 L 2427/97

    Zulassungsrecht; Asyl; grds. Bedeutung; China;; ADC; Asylantrag; Ausreise,

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht(Urt. v. 27.7.1995 - A 4 S 15/94 -), das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 26.6.1997 - 1 A 1402/97. A -) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 26.8.1997 - 11 A 12080/97.OVG -) gehen ebenfalls davon aus, daß die Strafandrohungen im chinesischen Strafgesetzbuch nicht die Verfolgungsprognose tragen, einem unverfolgt ausgereisten Asylbewerber drohe bei Rückkehr in die Volksrepublik C. politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit allein deshalb, weil er illegal ausgereist sei und/oder einen Asylantrag gestellt habe.
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