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   OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98 (https://dejure.org/1998,13876)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.08.1998 - 2 L 95/98 (https://dejure.org/1998,13876)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. August 1998 - 2 L 95/98 (https://dejure.org/1998,13876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bundesamt; Asylantrag; Asylklage; Abschiebungshindernis; Hilfsantrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98
    Ein ausdrücklich gestellter Hilfsantrag ist nicht erforderlich (in Ergänzung zu BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 19.96 -, InfAuslR 1997, 420).

    Der typischen Interessenlage des im Verwaltungsverfahren unterlegenen Asylsuchenden entspricht es danach, sein dem Verwaltungsgericht unterbreitetes Rechtsschutzbegehren - wenn es nicht ausnahmsweise deutlich erkennbar eingeschränkt sein sollte - sachdienlich umfassend dahingehend auszulegen (§§ 86 Abs. 3, 88 VwGO), daß er für den Fall des Unterliegens mit seinem Hauptantrag auf Gewährung von Asyl und Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG hilfsweise beantragt, ihm entweder Schutz vor drohender Abschiebung nach § 53 Abs. 1 - 4 AuslG durch teilweise Aufhebung der Abschiebungsandrohung oder - weiter hilfsweise - zumindest Abschiebungsschutz durch Verpflichtung des Bundesamtes zu einer Feststellung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 -9 c 19.96 -, InfAuslR 1997, 420, 421).

    Dem steht die Rechtshängigkeit der § 51 Abs. 1 AuslG betreffenden Beanstandungsklage nicht entgegen, denn die Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach dieser Vorschrift einerseits und die Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG andererseits betrifft unterschiedliche Streitgegenstände (BVerwG, Urt. v. 15.04.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98
    Erforderlich ist nur, daß die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urt. v. 05 - 07.1994 -9 C 1.94 -, InfAuslR 1995, 24/26; Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 328/330).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; Urt v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, Buchholz 402.240, § 53 AuslG 1990, Nr. 5, S. 26 f) erkennt - ausnahmsweise - Abschiebungsschutz dann an, wenn eine Abschiebung ohne Verletzung höherrangigen Verfassungsrechtes nicht erfolgen könnte; dies ist der Fall, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle einer Abschiebung gleichsam sehenden Auges dein sicheren Tode oder schweren Verletzungen preisgeben werde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht und keinen generellen Abschiebestopp verfügt hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 2 L 139/95

    Abschiebungshindernis; Gefahrenprognose; Familienverband

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98
    Der Senat hat in mehreren Urteilen vom 06. März 1998 (- 2 L 4/95 - und - 2 L 126/97 sowie vom 13. Mai 1998 (u. a. - 2 L 24/95 -, - 2 L 94/95 -, - 2 L 98/95 -, - 2 L 139/95 -) entschieden, daß es in Afghanistan gegenwärtig keine zentrale staatliche Herrschaftsmacht gibt, denn eine befriedete Einheit, die im Inneren eine Friedensordnung gewährleistet, besteht für das gesamte Territorium nicht.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98
    Erforderlich ist nur, daß die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urt. v. 05 - 07.1994 -9 C 1.94 -, InfAuslR 1995, 24/26; Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 328/330).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 2 L 126/97

    Abschiebungshindernis; Staatliche Machtausübung; Bürgerkrieb; Einflußzone;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98
    Der Senat hat in mehreren Urteilen vom 06. März 1998 (- 2 L 4/95 - und - 2 L 126/97 sowie vom 13. Mai 1998 (u. a. - 2 L 24/95 -, - 2 L 94/95 -, - 2 L 98/95 -, - 2 L 139/95 -) entschieden, daß es in Afghanistan gegenwärtig keine zentrale staatliche Herrschaftsmacht gibt, denn eine befriedete Einheit, die im Inneren eine Friedensordnung gewährleistet, besteht für das gesamte Territorium nicht.
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98
    Auch in dem Falle sind die Verwaltungsgerichte verpflichtet, sogleich zur Sache zu entscheiden, wenn sie einen Wiederaufgreifensgrund als gegeben ansehen (BVerwG, Urt. v. 10.02.1998 - 9 C 28.97 -AuAS 1998, 149).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1998 - 2 L 95/98
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; Urt v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, Buchholz 402.240, § 53 AuslG 1990, Nr. 5, S. 26 f) erkennt - ausnahmsweise - Abschiebungsschutz dann an, wenn eine Abschiebung ohne Verletzung höherrangigen Verfassungsrechtes nicht erfolgen könnte; dies ist der Fall, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle einer Abschiebung gleichsam sehenden Auges dein sicheren Tode oder schweren Verletzungen preisgeben werde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht und keinen generellen Abschiebestopp verfügt hat.
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