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   OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2006 - 4 MB 55/06   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2006 - 4 MB 55/06 (https://dejure.org/2006,28347)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.07.2006 - 4 MB 55/06 (https://dejure.org/2006,28347)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 4 MB 55/06 (https://dejure.org/2006,28347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 B 58/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2006 - 4 MB 55/06
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2006 - 4 MB 55/06
    In Anbetracht der lokalen Bedeutung der Eulenspiegel-Festspiele für die Eulenspiegel-Stadt Mölln, die geringe Häufigkeit des Ereignisses (alle drei Jahre) und die Kurzfristigkeit der Geräuschspitzen, konzentriert auf die erste nächtliche Stunde, hält der Senat die mit Beifallsbekundungen verbundenen Geräuschbelästigungen der Anlieger des historischen Marktplatzes, der prädestiniert für die Durchführung der Veranstaltung ist, für zumutbar, auch wenn der Höchstwert von 65 dB(A) kurzzeitig überschritten werden sollte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26.09.2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2006 - 4 MB 55/06
    Die Richtlinie trägt zwar der Seltenheit eines Ereignisses durch die Sonderregelung in Nr. 4.4 bereits Rechnung, ist jedoch eine Entscheidungshilfe mit Indizcharakter (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2001 - 7 C 16.00 -, DVBl. 2001, 1451, 1453).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die von Freizeitanlagen ausgehenden Lärmimmissionen in der Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Urteil v. 16. Mai 2001 - 2001, 1167 ff.; BGH, Urteil v. 26. September 2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss v. 12. Mai 2004 - 24 CE 04.1230 -, NVwZ 2005, 719 f.; Hessischer VGH, Urteil v. 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04, BauR 2005, 1065 f.; OVG Niedersachen, Urteil v. 15. September 1994 - 7 L 5328/92 -, NJW 1995, 900 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 3. November 1997 - 21 A 269/96 -, zit. nach juris, Rn ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 -, NVwZ-RR 2004, 485 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12. Juli 2006 - 4 MB 55/06 -, zit. nach juris, Rn 12) gerade deshalb regelmäßig auf der Grundlage der - in der Vergangenheit auch in Berlin zu beachtenden - Freizeitlärmrichtlinie (Empfehlung des Länderausschusses für Immissionsschutz, abgedruckt z.B. NVwZ 1997, 469; vor Inkrafttreten des LImSchG in Ergänzung der Verordnung zur Bekämpfung des Lärms und der hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften auch in Berlin anwendbar, vgl. ABl. 1996, S. 2803) beurteilt werden, weil diese die für die Ermittlung und Bewertung von gewerblichem Lärm entwickelten Regelwerke im Hinblick auf die Besonderheiten von Freizeitlärm abwandelt und damit für die Beurteilung dieser Art von Lärm bessere Anhaltspunkte bietet als die TA Lärm (so zur früheren Fassung BVerwG, Urteil vom 24.04.1991 - 7 C 12/90 -, NVwZ 1991, 884, 885; BGH, Urteil v. 23. März 1990 - V ZR 58/89 -, NJW 1990, 2465 ff.).
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