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   OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94 (https://dejure.org/1995,4920)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.06.1995 - 1 K 5/94 (https://dejure.org/1995,4920)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 1 K 5/94 (https://dejure.org/1995,4920)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Dabei ist auch eine Beschränkung der Bauleitplanung auf die Festsetzung der Verkehrsflächen (isolierte Straßenplanung) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB zulässig (BVerwG, Urt. v. 03.06.1971 - IV C 64.70 -, BVerwGE 38, 152; BVerwG, Beschl. v. 05.06.1992 - 4 NB 21.92 -, ZfBR 1992, 235; BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, Natur und Recht 1994, 434; Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 4. Aufl. 1994, Rdnr. 41 zu § 9 BauGB).

    Eine abschnittsweise Planung einer Bundesfernstraße ist zulässig (BVerwG, Urt. v. 26.06.1991 - 4 C 5.78 -, BVerwGE 62, 342; BVerwG, Beschl. v. 14.09.1987 - 4 B 176, 177 u. 181.87 -, UPR 1988, 70; BVerwG, Beschl. v. 05.06.1992 - 4 NB 21.92 -, ZfBR 1992, 235).

    Eine Planung in Abschnitten rechtfertigt sich schon aus der Überlegung, daß angesichts vielfältiger Schwierigkeiten, die mit einer detaillierten Streckenplanung verbunden sind, ein planerisches Gesamtkonzept häufig nur in Teilabschnitten verwirklicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.06.1992 - 4 NB 21.92 -, ZfBR 1992, 235).

    Auch läßt sich die Abschnittsbildung inhaltlich rechtfertigen, insbesondere besitzt der Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion (vgl. zu diesen Erfordernissen: BVerwG, Beschl. v. 05.06.1992 - 4 NB 21.92 -, ZfBR 1992, 235).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1993 - 11a B 2255/93

    Bauleitplanung: Fehlende hinreichende Bestimmtheit der Festsetzung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB "konkrete ... Vorkehrungen") könne entgegen der Entscheidung des OVG Münster (Beschl. v. 10.12.1993 - 11 a B 2255/93 -, NVwZ 1994, 1016) nicht gefolgert werden, daß die Ausführungsart der Lärmschutzwand im Detail geregelt werden müsse.

    Die Festsetzung ist auch nicht zu unbestimmt (vgl. zur Unbestimmtheit einer Festsetzung "Lärmschutz, vegetativ, Höhe = 3 m über Gradiente": OVG Münster, Beschl. v. 10.12.1993 - 11 a B 2255/93 -, Natur und Recht 1995, 90).

    Die Details der Ausführung der Lärmschutzwand, insbesondere das Material mußten im Bebauungsplan nicht mit festgesetzt werden (anderer Auffassung wohl: OVG Münster, Beschl. v. 10.12 - 11 a B 2255/93 -, aaO, unter Bezugnahme auf OVG Münster, Urt. v. 15.01.1991 - 11 a NE 19/89 -, in dem davon die Rede ist, daß zur Konfliktbewältigung zwischen Straßenlärm und Wohnbebauung "unter Umständen" auch die Festsetzung über die Gestaltung der Schutzvorrichtungen notwendig wird).

  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Unter Zugrundelegung der Innenbereichslage der Wohngrundstücke wären aufgrund der Tatsache, daß in unmittelbarer Nachbarschaft sich der F.-Markt befindet, dessen Versorgungsfunktion über das betreffende Gebiet hinausgeht und der daher in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wäre (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO), die Immissionswerte für ein Mischgebiet gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV entsprechend der Schutzwürdigkeit des Gebiets heranzuziehen (unmittelbar ist § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV nur bei entsprechenden B-Plan-Festsetzungen anwendbar; vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1; vgl. BVerwG, B. v. 17.03.1992 4 B 230/91 -, NVw7.1992, 885).

    Schon aus diesem Grunde bestand keine Veranlassung dazu, die Schutzwürdigkeit des Kleingartengeländes deswegen geringer einzustufen, weil einem Fiskaleigentum der Grundrechtsschutz des Art. 14 GG nicht zusteht (vgl. dazu, daß auch ein in gemeindlichem Eigentum stehendes Kleingartengebiet schutzwürdig ist und die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des § 2 der 16. BImSchV für Dorfgebiete beanspruchen kann: BVerwG, Beschl. v. 17.03.1992 - 4 B 230/91 -, NVwZ 1992, 885).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1988 - 6 A 150/86

    Baurecht: Anliegeranspruch auf Lärmschutzwand, Errichtungszeitpunkt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Die Anlieger haben aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan in Verbindung mit der Begründung zum Bebauungsplan einen Anspruch darauf, daß die Lärmschutzwände so gestaltet werden, daß die in der Begründung zum Bebauungsplan gegebenen Immissionswerte eingehalten werden (vgl. zum Anspruch auf Planrealisierung bei nachbarschützenden Festsetzungen: OVG Lüneburg, Urt. v. 26.05.1988 - 6 A 150/86 -, abgedruckt in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Entscheidungen, Bd. 3, BImSchG § 41-6).

    Aufgrund der Begründung zum Bebauungsplan, wonach die südliche Lärmschutzwand zum Schutze der Anlieger 3 m hoch sein soll, ergibt sich auch, daß unbeschadet dessen, daß in der Festsetzung des Bebauungsplanes lediglich von einer Mindesthöhe von 2 m die Rede ist, ein Anspruch der Anlieger auf Realisierung einer 3 m hohen Lärmschutzwand gegeben ist (vgl. zur Bindung des Planverfassers hinsichtlich der Höhe der Lärmschutzwand aufgrund der Konkretisierung der Höhe in der Begründung zum Bebauungsplan: OVG Lüneburg, Urt. v. 26.05.1988 - 6 A 150/86 -, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92

    Planfeststellung für Bundesfernstraße; keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Diese Voraussetzungen werden von der EG-UVP-Richtlinie nicht erfüllt (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.06.1992 - Bs 11 103/91 P - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 -, UPR 1994, 190).

    Vielmehr werden die Einzelheiten dieser Unterrichtung und Anhörung, insbesondere der betroffene Personenkreis, der Ort der Information, die Art der Darstellung, die Fristen nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie von dem Mitgliedsstaaten festgelegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.06.1993 - 8 S 1995/92 -, UPR 1994, 190).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1989 - 10 C 20/88

    Festsetzung; Straße; Pflasterung; Lärm; Schallschutz; Verkehrsberuhigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Damit lägen diese Werte bereits an der Grenze dessen, was nach Auffassung des OVG Koblenz (NVwZ 1990, 281 f.) in wohngebietsähnlichen Bereichen noch zumutbar sei.

    Sind auch Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich oder stehen die aufzuwendenden Kosten außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck, so ist Entschädigung in Geld gemäß § 42 BImSchG zu leisten (OVG Koblenz, Urt. v. 19.04.1989 - 10 C 20/88 -, NVwZ 1990, 281; BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BauR 1989, 160; vgl. Stich/Porger, BImSchG, Stand April. 1993, Vorbemerkung zu §§ 41 43 BImSchG Anm. 11.3).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Das Abwägungsgebot verlangt sowohl vom Abwägungsvorgang als auch vom Abwägungsergebnis, daß gewichtige Belange nicht einfach übersehen werden und die Gewichtung verschiedener Belange in ihrem Verhältnis nicht in einer Weise erfolgt, durch die die objektive Gewichtigkeit eines dieser Belange völlig verfehlt wird (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 315).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Sinn der Festlegung dieser Immissionsgrenzwerte ist es, die Nachbarschaft vor der Zunahme von Verkehrsgeräuschen durch den Bau und die wesentliche Änderung öffentlicher Straßen zu schützen, nicht aber einen Anspruch auf "Lärmsanierung" zu begründen (vgl. dazu, daß § 41 Abs. 1 BImSchG grundsätzlich keinen Anspruch auf "Lärmsanierung" ergibt: BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - 4 C 63.80 -, DVBl. 1985, 896).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Innerhalb jenes Rahmens ist das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange überhaupt kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entschließung, die zum Ausdruck bringt, wie und in welche Richtung sich eine Gemeinde städtebaulich geordnet fortentwickeln will (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Den nicht näher substantiierten Einwendungen gegen die der Verkehrslärmbeurteilung zugrundeliegenden Verkehrsentwicklungsprognosen war daher nicht näher nachzugehen (vgl. zur eingeschränkten Überprüfung planerischer Prognosen: BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.95 -, BVerwGE 75, 214, 234).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 13.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Sachbescheidungsinteresse bei Antrag auf Erteilung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.1995 - 1 M 3/95
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung

  • VGH Bayern, 06.05.1994 - 2 N 91.1373
  • VGH Bayern, 16.03.1993 - 8 A 92.40126

    Fernstraßenrecht: Fehlender Anspruch auf Aufhebung eines

  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 3.91

    Nichtzulassung der Revision mangels Divergenz - Genehmigung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Industrienutzung; Gewerbenutzung; Wohnnutzung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1992 - 1 K 16/91

    Bebauungsplan als Gegenstand einer Normenkontrollklage; Betroffenheit des

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Bereits dies läßt daran zweifeln, ob der Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zu entnehmen ist, daß damit zugleich ein subjektives Recht jedes einzelnen Bürgers des Mitgliedstaates auf Unterrichtung über jedes umweltrelevante Vorhaben in diesem Staat einhergehen soll (vgl. OVG Schleswig, Beschluß vom 13. Juni 1995 - 1 K 5/94 - NVwZ-RR 1996, 11).
  • VG Schleswig, 10.12.2002 - 21 A 423/02

    Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellung, Planungskompetenz, Präklusion

    Im Unterschied zu den Anhang-I-Projekten im Straßensektor (für Autobahnen und Schnellstraßen), hinsichtlich derer die Richtlinie unbedingt und bestimmt und damit auch direkt anwendbar ist ( Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.1996, NVwZ 1996, 788; OVG NRW, Urteil vom 28.08.1996, 11 aD 125/92.N.E) ist für Anhang-II-Projekte in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Direktwirkund der UVG-Richtlinie bisher nicht angenommen worden (vgl. Bayrischer VGH, Urteil vom 11.10.1994, 8 B 94.476; OVG NRW, Urteil vom 28.08.1996, 11 aD 125/92.NE; eine Direktwirkung generell ablehnend: OVG Schleswig, Urteil vom 13.6.1995, NVwZ-RR 1996, 11).
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