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   OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00 (https://dejure.org/2002,25936)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.2002 - 1 L 126/00 (https://dejure.org/2002,25936)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 1 L 126/00 (https://dejure.org/2002,25936)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 2/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
 
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  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110) auch im unbeplanten Innenbereich ein Gebietserhaltungsanspruch in Betracht kommen.

    Das setzt jedoch nicht nur voraus, dass die Eigenart der näheren Umgebung des Wohnbauvorhabens der Beigeladenen zu 1) gemäß § 34 Abs. 2 BauGB einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht, sondern entgegen der Auffassung der Klägerin auch, dass das Grundstück des Nachbarn, der sich auf den Gebietserhaltungsanspruch beruft, in dem von der "Verfremdung" bedrohten Baugebiet liegt (BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.; Urt. d. erkennenden Senats v. 07.08.1997 - 1 L 230/96 -, S. 15 UA).

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Überschreiten die Belastungen diese Grenze, so hat der Betrieb Einschränkungen bereits wegen der vorhandenen und nicht erst wegen der neu hinzukommenden Wohnbebauung hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 67).

    Überschreiten die Belastungen diese Grenze, so hat der Betrieb Einschränkungen bereits wegen der vorhandenen und nicht erst wegen der neu hinzukommenden Wohnbebauung hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 67).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Das Gebot der Rücksichtnahme ist Bestandteil des § 34 Abs. 1 BauGB, wonach sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss (BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186, und Urt. v. 10.12.1982 - 4 C 28.81 -, BRS 39 Nr. 57).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    In Bereichen, in denen Nutzungen unterschiedlicher Art und mit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, wie hier gewerbliche Nutzungen mit Lärmbelastungen einerseits und Wohnnutzungen andererseits, ist die Grundstücksnutzung mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet und zwar in der Weise, dass die gewerbliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und dass die benachbarte Wohnnutzung die Tatsache, dass sie in der Nähe eine Belästigungsquelle angesiedelt ist, "im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert" respektiert (BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - 4 C 71.73 -, BRS 29 Nr. 35).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Bei der Gebietsqualifizierung einer Bebauung des Innenbereiches sind entgegenstehende Darstellungen des Flächennutzungsplanes einer Gemeinde oder Stadt nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.04.1981 - 4 C 61.78 -, NJW 1981, 2770).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Das Gebot der Rücksichtnahme ist Bestandteil des § 34 Abs. 1 BauGB, wonach sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss (BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186, und Urt. v. 10.12.1982 - 4 C 28.81 -, BRS 39 Nr. 57).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Maßgebend sind insoweit die tatsächlich vorhandenen Nutzungsstrukturen, aber auch topographische und verkehrliche Verhältnisse, denen je nach Sachlage verbindende oder trennende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.06.1991 - 4 B 88.91 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 143, u. Beschl. v. 29.04.1997 - 4 B 67.97 -, DÖV 1997, 831, jeweils zur trennenden Wirkung einer Straße.
  • BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1985 (- 4 B 202.85 -, BRS 44 Nr. 176), wonach die Rücksichtnahme auf eine bereits vorhandene emissionsträchtige Nutzung verlangen könne, eine andere als die beabsichtigte Wohnnutzung zu wählen, hilft der Klägerin nicht weiter.
  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Maßgebend sind insoweit die tatsächlich vorhandenen Nutzungsstrukturen, aber auch topographische und verkehrliche Verhältnisse, denen je nach Sachlage verbindende oder trennende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.06.1991 - 4 B 88.91 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 143, u. Beschl. v. 29.04.1997 - 4 B 67.97 -, DÖV 1997, 831, jeweils zur trennenden Wirkung einer Straße.
  • BVerwG, 12.06.1990 - 7 B 72.90

    Fehlerhafte planersetzende Abwägung bei ungültigem Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - 1 L 126/00
    Im Übrigen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen des § 34 BauGB nicht auf § 50 BImSchG zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.06.1990 - 7 B 72.90 -, NVwZ 1990, 962 f.).§ 34 BauGB bietet danach keinen Raum für eine "planersetzende" Entscheidung in dem Sinne, dass die Behörde eine planerische Abwägung, nämlich hier unter Berücksichtigung des Planungsgrundsatzes nach § 50 BImSchG, zu treffen hätte (a.A. wohl Landmann/Rohmer, a.a.O., nach dem § 50 BImSchG unmittelbar Anforderungen an die Entscheidung nach § 34 BauGB stellt, soweit es sich um raumbedeutsame Vorhaben im unbeplanten Innenbereich handele, was der Klägerin im vorliegenden Fall wegen der fehlenden Raumbedeutsamkeit des Vorhabens der Beigeladenen zu 1) aber ebenfalls nicht weiterhelfen würde).
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