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   OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08   

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https://dejure.org/2013,13649
OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08 (https://dejure.org/2013,13649)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.2013 - 4 KS 3/08 (https://dejure.org/2013,13649)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 4 KS 3/08 (https://dejure.org/2013,13649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 6 AtG
    Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 6 Abs 2 Nr 4 AtG, § 6 Abs 3 AtG, § 17 AtG, § 6 Abs 1 S 1 AtG, § 49 Abs 1 StrlSchV
    Drittanfechtung einer Genehmigung für atomares Zwischenlager; Schutz vor Störmaßnahmen, hier: Terrorszenarien eines gelenkten Flugzeugabsturzes sowie eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßnahmen des Betreibers eines Zwischenlagers zum Schutz vor Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter

  • ra.de
  • umweltfairaendern.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG § 6 Abs. 2 Nr. 4; AtG § 6 Abs. 3 S. 2
    Maßnahmen des Betreibers eines Zwischenlagers zum Schutz vor Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die atomrechtliche Genehmigung eines Zwischenlagers

  • lto.de (Kurzinformation)

    OVG Schleswig zu Brunsbüttel - Genehmigung für atomares Zwischenlager aufgehoben

  • taz.de (Pressebericht, 31.08.2013)

    Zwischenlager Brunsbüttel: Und wenn der A 380 abstürzt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Schleswig hebt Genehmigung für Zwischenlager Brunsbüttel auf - Atomrechtliche Genehmigung weist mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde auf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11

    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Mit Urteil vom 10. April 2008 (- 7 C 39.07 -, BVerwGE 142, 159) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2007 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Zwischenlager Unterweser vom 22. März 2012 (- 7 C 1/11 -) bestätige die Argumentation des Klägers.

    Stünden die aufgrund einer rechtmäßigen Sperrerklärung nicht vorgelegten Erkenntnismittel über vom Gericht als entscheidungserheblich erkannte Tatsachen nicht zur Verfügung, so seien entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. im Unterweser-Urteil (BVerwGE 142, 159 f.) alternative Wege der Sachverhaltsaufklärung wie die Erörterung der Einwendungen des Klägers mit den übrigen Verfahrensbeteiligten, Fachbehörden und Gutachtern, ergänzend die Einholung sonstiger externer Auskünfte und die Befragung von sachverständigen Zeugen sowie die Auswertung sonstiger Quellen, vollständig auszuschöpfen.

    Dieser Regelung kommt drittschützende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129, Juris Rn. 21; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159, Juris Rn. 18).

    Daran hat auch die durch das 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 08. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1817) eingefügte Regelung des § 7 d AtG, mit welcher Inhabern einer Genehmigung ein Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit auferlegt worden ist, nichts geändert (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O. Rn. 19).

    Nach dem Stand von Wissenschaft und Technik - entsprechend dem sog. gestaffelten Schutzkonzept der neueren Genehmigungspraxis - auch gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse verlangte Vorsorgemaßnahmen können nicht außerhalb des Tatbestandes der Schadensvorsorge liegen, weil es mit dem verfassungsrechtlichen Konzept des dynamischen Grundrechtsschutzes nicht vereinbar ist, die tatbestandliche Schadensvorsorge an das statische Konzept der Auslegungsstörfälle zu binden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 26 ff.; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 18 f.).

    Die Gerichte sind danach darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Überzeugung, dass dem gesetzlichen Gebot der Schadensvorsorge Genüge getan war, von Rechts wegen haben durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 20; Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 25; Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.95 -, BVerwGE 78, 177 f., Juris Rn. 13).

    Lässt sich aus dem prozessualen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten herleiten, dass die der angefochtenen Genehmigung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungen der Behörde im Hinblick auf den Stand von Wissenschaft und Technik als widerlegbar erscheinen, hat das Verwaltungsgericht eine Beweisaufnahme durchzuführen (vgl. zu alledem BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 21).

    Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich daraus ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 25 f.).

    Dies entspricht der Bewertung durch das Bundesverwaltungsgericht, welche der Senat teilt und an die er im Übrigen gem. § 144 Abs. 6 VwGO durch das zurückverweisende Revisionsurteil gebunden ist, wonach dieses Szenario - ebenso wie das Szenario "Hohlladungsbeschuss der Castorbehälter" dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen ist (BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 34; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 20).

    Geboten, aber auch ausreichend, wäre insoweit jedenfalls eine grobe Beurteilung der Auswirkungen anhand der hierfür zwingend erforderlichen Konstruktionsdaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 33) gewesen.

    Die Tatsache, dass der Airbus A380 zum Genehmigungszeitpunkt noch nicht in Dienst gestellt war, stellt keinen tragfähigen Grund für seine Nichtberücksichtigung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O.).

    Ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand kann ein zuvor für möglich erachtetes Risiko nachträglich entfallen lassen, weil dann feststeht, dass Drittbetroffenen der erforderliche Schutz auch bereits im Genehmigungszeitpunkt gewährt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.1996 - 11 C 9.95 -, BVerwGE 101, 347; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159).

    Ordnet die Behörde ein Szenario im Rahmen ihres exekutiven Funktionsvorbehaltes willkürfrei dem Bereich der Schadensvorsorge und - wie vorliegend hinsichtlich des gelenkten terroristischen Flugzeugabsturzes - nicht dem Restrisiko zu, so ist das Maß an zu gewährleistendem Schutz normativ auf einen praktischen Ausschluss von Gefahren und Risiken festgelegt; Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich aus dem Stand von Wissenschaft und Technik ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65/82 -, BVerwGE 72, 300, Juris Rn. 37; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1/11, BVerwGE 142, 159, Juris Rn. 25 ff.).

    Innerhalb eines von der Behörde der Schadensvorsorge zugeordneten Szenarios bedeutet die Verpflichtung zu hinreichend konservativen Annahmen bei der behördlichen Ermittlung und Bewertung, dass jeweils für die relevanten Parameter von dem größtmöglichen denkbaren Ausmaß des Besorgnispotenzials - über das ingenieurmäßige Wissen hinaus bis zu bloß theoretischen Überlegungen und Berechnungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O. Juris Rn. 26) - auszugehen ist.

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Mit Urteil vom 10. April 2008 (- 7 C 39.07 -, BVerwGE 142, 159) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2007 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das Bedürfnis für die Zwischenlagerung besteht dabei kraft Gesetzes, da die Verweisung in § 6 Abs. 3 Satz 2 AtG auf die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1 - 4 AtG eingeschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129 ff., NVwZ 2008, 1012).

    Die Angriffe des Klägers hiergegen im Revisionsverfahren hatten keinen Erfolg (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 13).

    Dieser Regelung kommt drittschützende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39.07 -, BVerwGE 131, 129, Juris Rn. 21; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159, Juris Rn. 18).

    Allerdings kann er keine bestimmten Schutzvorkehrungen beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Rn. 22 f.).

    Nach dem Stand von Wissenschaft und Technik - entsprechend dem sog. gestaffelten Schutzkonzept der neueren Genehmigungspraxis - auch gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse verlangte Vorsorgemaßnahmen können nicht außerhalb des Tatbestandes der Schadensvorsorge liegen, weil es mit dem verfassungsrechtlichen Konzept des dynamischen Grundrechtsschutzes nicht vereinbar ist, die tatbestandliche Schadensvorsorge an das statische Konzept der Auslegungsstörfälle zu binden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 26 ff.; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 18 f.).

    Die Gerichte sind danach darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Überzeugung, dass dem gesetzlichen Gebot der Schadensvorsorge Genüge getan war, von Rechts wegen haben durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 20; Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 25; Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.95 -, BVerwGE 78, 177 f., Juris Rn. 13).

    Dies entspricht der Bewertung durch das Bundesverwaltungsgericht, welche der Senat teilt und an die er im Übrigen gem. § 144 Abs. 6 VwGO durch das zurückverweisende Revisionsurteil gebunden ist, wonach dieses Szenario - ebenso wie das Szenario "Hohlladungsbeschuss der Castorbehälter" dem Bereich der Schadensvorsorge zuzuordnen ist (BVerwG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O., Juris Rn. 34; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 20).

    Zutreffend ist grundsätzlich, dass auch wenn Rechtsgrundlage für die hier streitgegenständliche Genehmigung des Zwischenlagers allein § 6 Abs. 1 AtG ist und die Genehmigungsfrage für das Kernkraftwerk nicht insgesamt neu aufgeworfen ist, doch im Rahmen der Genehmigungsvoraussetzungen Wechselwirkungen etwa in Form von Auswirkungen von Störfällen bzw. Unfällen zwischen dem Kernkraftwerks- und dem Zwischenlagerbetrieb mit zu prüfen sind (BVerwG, Urt. v. 10.04.2008 - 7 C 39/07 -, BVerwGE 131, 129, Juris Rn. 12).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Diese kann allerdings die Aufhebung der Genehmigung wegen eines Ermittlungs- und Bewertungsdefizits dadurch vermeiden, dass sie es noch während des gerichtlichen Verfahrens behebt, indem sie den das Defizit begründenden Verdachtsmomenten nachgeht und das Ergebnis ihrer ergänzenden Ermittlungen und / oder Bewertungen durch einen entsprechenden Bescheid verlautbart (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1998 - 11 C 11/96 -, BVerwGE 106, 115).

    Ist allerdings ohne weitere gerichtliche Aufklärung offensichtlich, dass das Fehlen bestimmter Ermittlungen und/oder Bewertungen die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, etwa weil es um eine rein akademische Frage ohne Bedeutung für die Risikobeurteilung geht, kann bereits von einem Ermittlungs- und/oder Bewertungsdefizit keine Rede sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1998, a.a.O., Juris Rn. 95).

    Es ist jedenfalls angesichts der Größe des Airbus A380 nicht offensichtlich, dass das Fehlen bestimmter Ermittlungen und/oder Bewertungen die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat; die Auswirkungen eines Absturzes eines solchen Flugzeugtyps war keine rein akademische Frage ohne Bedeutung für die Risikobeurteilung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1998, a.a.O., Juris Rn. 95).

    Nach Auffassung des Senats bedarf es zur Vermeidung der gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung einer Verlautbarung des Ergebnisses der ergänzenden genehmigungsbehördlichen Ermittlungen und Bewertungen durch einen entsprechenden Bescheid (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1998 - 11 C 11/96 -, Juris Rn. 81; Urt. v. 21.08.1996 - 11 C 9/95 -, Juris Rn. 49; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 145/02 u.a. -, Juris Rn. 89).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04

    Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Mit Urteil vom 31. Januar 2007 - 4 KS 2/04, 4 KS 6/04 - hat der Senat die Klage als unbegründet abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger habe zwar im Sinne der Anforderungen an die Zulässigkeit seiner Klage hinreichend dargelegt, dass seine Rechte bei Störfällen und Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter verletzt werden könnten.

    Die - entsprechend den Ausführungen des Senats im Urteil vom 31. Januar 2007 (4 KS 2/04) - zulässige Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet.

    Die vorliegend angefochtene Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel entspricht als gesonderte Genehmigung für die Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente den Anforderungen des § 6 Abs. 3 AtG, weil sie ein gesondertes Lagergebäude betrifft und von der Anlagengenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel abgegrenzt werden kann (vgl. BVerwG, ebd., Juris Rn. 12; Senatsurt. v. 31.01.2007 - 4 KS 2/04, 4 KS 6/04 -, Juris Rn. 100 f.).

    Die hiergegen von den Klägern ursprünglich erhobenen Einwände hat der Senat bereits mit Urteil vom 31. Januar 2007 (a.a.O., Juris, Rn. 116 f.) zurückgewiesen.

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Auf eine rechtliche Einordnung dieser Regelung im Rahmen des Konzepts der atomrechtlichen Schadensvorsorge kommt es vorliegend schon deshalb nicht an, weil für die gerichtliche Prüfung der streitgegenständlichen Genehmigung die Sach- und Rechtslage bei ihrer Erteilung maßgeblich ist (vgl. BVerwG, ebd., sowie Urt. v. 19.12.1995 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300 f.).

    Ordnet die Behörde ein Szenario im Rahmen ihres exekutiven Funktionsvorbehaltes willkürfrei dem Bereich der Schadensvorsorge und - wie vorliegend hinsichtlich des gelenkten terroristischen Flugzeugabsturzes - nicht dem Restrisiko zu, so ist das Maß an zu gewährleistendem Schutz normativ auf einen praktischen Ausschluss von Gefahren und Risiken festgelegt; Unsicherheiten bei der Risikoermittlung und -bewertung ist nach Maßgabe des sich aus dem Stand von Wissenschaft und Technik ergebenden Besorgnispotenzials durch hinreichend konservative Annahmen Rechnung zu tragen (BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65/82 -, BVerwGE 72, 300, Juris Rn. 37; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1/11, BVerwGE 142, 159, Juris Rn. 25 ff.).

    Die Ausführungen der Beklagten zur Auswahl von Lastfällen zum Szenario des Flugzeugabsturzes haben weitere Zweifel an der rechtlichen Haltbarkeit der Genehmigung im Hinblick auf die Maßstäbe einer Risikoermittlung und -bewertung mit Hilfe hinreichend konservativer Annahmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65/82 -, BVerwGE 72, 300, Juris Rn. 37; Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., Juris Rn. 25 f, s.o.) geweckt.

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Nach Auffassung des Senats bedarf es zur Vermeidung der gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung einer Verlautbarung des Ergebnisses der ergänzenden genehmigungsbehördlichen Ermittlungen und Bewertungen durch einen entsprechenden Bescheid (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1998 - 11 C 11/96 -, Juris Rn. 81; Urt. v. 21.08.1996 - 11 C 9/95 -, Juris Rn. 49; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 145/02 u.a. -, Juris Rn. 89).

    Dadurch ergibt sich eine unterschiedliche Berechnungsweise der Eingreifrichtwerte u.a. für Maßnahmen der Evakuierung und der Umsiedlung; eine generelle Abstufung dergestalt, dass bei Unterschreiten eines bestimmten Eingreifrichtwertes stets auch der Wert für eine andere Maßnahme unterschritten wäre, erscheint dabei nicht möglich (a.A. wohl OVG Lüneburg, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 145/02 u.a. -, DVBl. 2006, 1044, Juris Rn. 152).

    Grundsätzlich anerkannt ist, dass die Eingreifrichtwerte der Rahmenempfehlungen und der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission als Orientierungswerte dafür herangezogen werden können, inwieweit dem Betreiber Maßnahmen des Schutzes vor SEWD zuzumuten ist (vgl. hinsichtlich des Evakuierungswertes auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 - 22 A 04.40016 - Grundremmingen -, Juris Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, Juris Rn. 57; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 145/02 u.a. -, DVBl. 2006, 1044, Juris Rn. 152).

  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Für diese enthält § 12 Abs. 1 Nr. 10 AtG eine eigene - bislang ungenutzte - gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Konkretisierung des Schutzes in Form einer Rechtsverordnung (vgl. BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 - 22 A 04.40016 -, DVBl. 2006, 787, Juris Rn. 56; BVerwG, Urt. v. 24.08.2006 - 7 B 38/06 -, DVBl. 2006, 1524, Juris Rn. 19).

    Grundsätzlich anerkannt ist, dass die Eingreifrichtwerte der Rahmenempfehlungen und der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission als Orientierungswerte dafür herangezogen werden können, inwieweit dem Betreiber Maßnahmen des Schutzes vor SEWD zuzumuten ist (vgl. hinsichtlich des Evakuierungswertes auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 - 22 A 04.40016 - Grundremmingen -, Juris Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, Juris Rn. 57; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 145/02 u.a. -, DVBl. 2006, 1044, Juris Rn. 152).

    Daran anknüpfend spricht nach Auffassung des Senats angesichts der mangelnden Anwendbarkeit der Werte der Strahlenschutzverordnung und des Fehlens eigenständiger untergesetzlicher Regelungen über den Schutz vor SEWD auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AtG alles dafür, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch die Umsiedlungswerte als Maßstab heranzuziehen (so im Ausgangspunkt auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 - 22 A 04.40016 -, Juris Rn. 58; Urt. v. 09.01.2006 - 22 A 04.40010 u.a., Juris Rn. 60 u. Urt. v. 12.01.2006 - 22 A 03.40019 u.a. -, Juris Rn. 69).

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand kann ein zuvor für möglich erachtetes Risiko nachträglich entfallen lassen, weil dann feststeht, dass Drittbetroffenen der erforderliche Schutz auch bereits im Genehmigungszeitpunkt gewährt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.1996 - 11 C 9.95 -, BVerwGE 101, 347; Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, BVerwGE 142, 159).

    Nach Auffassung des Senats bedarf es zur Vermeidung der gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung einer Verlautbarung des Ergebnisses der ergänzenden genehmigungsbehördlichen Ermittlungen und Bewertungen durch einen entsprechenden Bescheid (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1998 - 11 C 11/96 -, Juris Rn. 81; Urt. v. 21.08.1996 - 11 C 9/95 -, Juris Rn. 49; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 145/02 u.a. -, Juris Rn. 89).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02

    Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Dadurch ergibt sich eine unterschiedliche Berechnungsweise der Eingreifrichtwerte u.a. für Maßnahmen der Evakuierung und der Umsiedlung; eine generelle Abstufung dergestalt, dass bei Unterschreiten eines bestimmten Eingreifrichtwertes stets auch der Wert für eine andere Maßnahme unterschritten wäre, erscheint dabei nicht möglich (a.A. wohl OVG Lüneburg, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 145/02 u.a. -, DVBl. 2006, 1044, Juris Rn. 152).

    Grundsätzlich anerkannt ist, dass die Eingreifrichtwerte der Rahmenempfehlungen und der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission als Orientierungswerte dafür herangezogen werden können, inwieweit dem Betreiber Maßnahmen des Schutzes vor SEWD zuzumuten ist (vgl. hinsichtlich des Evakuierungswertes auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 - 22 A 04.40016 - Grundremmingen -, Juris Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, Juris Rn. 57; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 145/02 u.a. -, DVBl. 2006, 1044, Juris Rn. 152).

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08
    Für diese enthält § 12 Abs. 1 Nr. 10 AtG eine eigene - bislang ungenutzte - gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Konkretisierung des Schutzes in Form einer Rechtsverordnung (vgl. BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 - 22 A 04.40016 -, DVBl. 2006, 787, Juris Rn. 56; BVerwG, Urt. v. 24.08.2006 - 7 B 38/06 -, DVBl. 2006, 1524, Juris Rn. 19).

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 2006 ( 7 B 38/06, DVBl. 2006, 1524) über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Zwischenlager Grundremmingen steht der Auffassung des Senats, dass auch die Umsiedlungswerte vorliegend zu berücksichtigen sind, nicht entgegen.

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

  • BVerwG, 03.04.1995 - 7 C 4.95

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10

    Verweigerung der Aktenvorlage

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Vor diesem Hintergrund ist die von Klägerseite in diesem Zusammenhang zitierte obergerichtliche Rechtsprechung zum Atomrecht vorliegend schon in tatbestandlicher Hinsicht nicht von Bedeutung (vgl. OVG SH, U.v. 19.6.2013 - 4 KS 3/08 - juris).
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk

    Um zu bestimmen, wann diese Anforderungen erfüllt sind, welches Risiko zumutbar bzw. welches Maß an Vorsorge geboten ist, bedarf es aber - je nach Schutzgut und nach Art der Gefährdung - einer Konkretisierung durch Regelwerke oder eine Norm (z.B. die Strahlenschutzverordnung) bzw. die Exekutive trifft hierüber eine aufgrund des "Funktionsvorbehalts" gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Entscheidung (vgl. OVG SH, U.v. 19.6.2013 - 4 KS 3/08 - juris Rn. 107 ff. unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - juris Rn. 20 und 24 ff.).

    Der Kläger bemängelt, dass die radiologische Beurteilung des Ereignisses "Flugzeugabsturz" zu Unrecht nicht auch im Hinblick auf den für eine kurzfristige Umsiedlung (1 Monat ab Ereigniseintritt) Strahlenbelastungswert von 30 mSv angestellt worden sei; er bezieht sich hierbei auf eine Ausarbeitung eines ungenannten Autors (vom 1.8.2014, dem Schriftsatz des Klägers vom 22.3.2017 als Anlage K4 beigefügt) und auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, das ein Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde darin gesehen hat, dass diese unterlassen hatte zu prüfen, ob bei einem gezielten Flugzeugabsturz auf das Standortzwischenlager für bestrahlte Uran-Brennelemente ("Brunsbüttel") neben dem "Evakuierungswert" (7-Tages-Wert 100 mSv) auch die Umsiedlungswerte (Monatswert 30 mSv für temporäre Umsiedlung bzw. Jahreswert 100 mSv für langfristige Umsiedlung) unterschritten würden (OVG SH, U.v. 19.6.2013 - 4 KS 3/08 - juris Rn. 163).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 11 S 53.17

    Castor-Transporte auf dem Neckar zulässig

    Soweit die Antragstellerin die Freisetzungsmenge radioaktiver Strahlung unter Verweis auf die vorliegend maßgebliche identische Datengrundlage wie im Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel und die weiteren Ausführungen im Urteil des OVG Schleswig vom 19. Juni 2013 - 4 KS 3/08 - zur größeren Durchschlagskraft nach 1992 auf dem Markt gekommener (moderner) panzerbrechender Waffen als fehlerhaft ermittelt beanstandet, vermag das nicht zu überzeugen.

    Nach alledem kann der zentralen Argumentation der Antragstellerin, bereits mit Blick auf die identische Datenlage im Verfahren über das Zwischenlager Brunsbüttel und den im Urteil des OVG Schleswig vom 19. Juni 2013 - 4 KS 3/08 - festgestellten Ermittlungsfehler größerer Durchschlagskraft nach 1992 auf den Markt gekommener panzerbrechender Waffen, der in gleicher Weise auch hier vorläge, nicht gefolgt und die Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Beförderungsgenehmigung hiermit nicht begründet werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

    Zutreffend hat die Beigeladene darüber hinaus bei ihrer Betrachtung auch die Eingreifrichtwerte im Hinblick auf die Umsiedlung nach den "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" herangezogen (vgl. zu dieser Notwendigkeit OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.06.2013 - 4 KS 3/08 - NordÖR 2014, 67) und deren Unterschreitung festgestellt.
  • VGH Hessen, 21.10.2020 - 6 B 2381/20

    Kein vorläufiger Stopp der Genehmigung zur Aufbewahrung sog. Castor-Behälter im

    Es entspreche auch höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass schon mit der Einlagerung Vorkehrungen für die Abtransportierbarkeit getroffen werden müssten (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1/11 -, BVerwGE 142, 159, Ls. 1, S. 179, Rn. 28; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2013 - 4 KS 3/08 -, Ls. 1, Rn. 111, juris).

    Ebenso wenig sei zu erkennen, dass die Genehmigung den gezielten Absturz einer größeren Passagiermaschine, wie des Flugzeugtyps A 380, ausreichend berücksichtigt habe, was nach Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 19. Juni 2013 - 4 KS 3/08 -, juris) unzulässig sei.

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Vor diesem Hintergrund ist die von Klägerseite in diesem Zusammenhang zitierte obergerichtliche Rechtsprechung zum Atomrecht vorliegend schon in tatbestandlicher Hinsicht nicht von Bedeutung (vgl. OVG SH, U.v. 19.6.2013 - 4 KS 3/08 - juris).
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