Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - 2 M 105/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28518
OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - 2 M 105/01 (https://dejure.org/2001,28518)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.2001 - 2 M 105/01 (https://dejure.org/2001,28518)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 2 M 105/01 (https://dejure.org/2001,28518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 B 30/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - 2 M 105/01
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - 2 M 105/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 7 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, 307) kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die die tatsächliche Vermutung erschüttern.
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2003 - VerwG.EKD I-0124/G9
    (Vorinstanz: Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) v. 1.3.2002, 2 M 105/01).

    Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) vom 1. März 2002 - 2 M 105/01 - abgeändert.

    Die Beschwerdeführer haben folgenden Antrag angekündigt, den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) vom 1. März 2002 - 2 M 105/01 - abzuändern, das Ergebnis der Wahl vom 4. Dezember 2001 für ungültig zu erklären und die Wiederholung der Wahl anzuordnen.

  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2003 - VerwG.EKD I-0124/G9
    Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) vom 1. März 2002 - 2 M 105/01 - abgeändert.

    den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) vom 1. März 2002 - 2 M 105/01 - abzuändern, das Ergebnis der Wahl vom 4. Dezember 2001 für ungültig zu erklären und die Wiederholung der Wahl anzuordnen.

  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2003 - VerwG.EKD I-0124/G9
    Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) vom 1. März 2002 - 2 M 105/01 - abgeändert.

    den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) vom 1. März 2002 - 2 M 105/01 - abzuändern, das Ergebnis der Wahl vom 4. Dezember 2001 für ungültig zu erklären und die Wiederholung der Wahl anzuordnen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht