Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 20/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22672
OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 20/03 (https://dejure.org/2003,22672)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.10.2003 - 4 LB 20/03 (https://dejure.org/2003,22672)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 20/03 (https://dejure.org/2003,22672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer tierschutzrechtlichen Genehmigung zum gewerbsmäßigen Züchten und Halten von Nerzen; Begriff landwirtschaftliche Nutztiere im Rahmen der Erlaubnispflicht der Züchtung von Pelztieren; Trennung zwischen landwirtschaftlichen Nutztieren und anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Minden, 28.11.2002 - 2 K 2695/01

    Nerzfarmbetreiberin benötigt keine gesonderte tierschutzrechtliche Erlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 20/03
    Die Befreiung von der Erlaubnispflicht greift nicht, da es sich bei Pelztieren um Wirbeltiere handelt, die nicht unter die Kategorie der landwirtschaftlichen Nutztiere fallen (anders VG Minden, Urteil vom 28. November 2002 - 2 K 2695/01 - VG Aachen, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 6 L 92/03-).
  • VG Aachen, 22.05.2003 - 6 L 92/03

    Pelztierfarmbetreiber in Orsbach muss vorläufig tierschutzrechtliche Anordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 20/03
    Die Befreiung von der Erlaubnispflicht greift nicht, da es sich bei Pelztieren um Wirbeltiere handelt, die nicht unter die Kategorie der landwirtschaftlichen Nutztiere fallen (anders VG Minden, Urteil vom 28. November 2002 - 2 K 2695/01 - VG Aachen, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 6 L 92/03-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht