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   OVG Schleswig-Holstein, 24.04.1997 - 5 O 15/97   

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https://dejure.org/1997,13264
OVG Schleswig-Holstein, 24.04.1997 - 5 O 15/97 (https://dejure.org/1997,13264)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.04.1997 - 5 O 15/97 (https://dejure.org/1997,13264)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. April 1997 - 5 O 15/97 (https://dejure.org/1997,13264)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegung; Beschwerde; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfeverfahren; Beschwerdezulassung; Durchentscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1993 - 4 M 4720/93

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland; Notfall, besonderer; Sozialhilfe; Ausland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.1997 - 5 O 15/97
    Das Verwaltungsgericht hat die Erfolgsaussicht für diese Klage - unter Bezugnahme auf den Beschluß des OVG Lüneburg vom 24.11.1993 - 4 M 4720/93 -, (FEVS 44, 376) - mit der Begründung verneint, unter "Notfall" könne nur ein "Fall" verstanden werden, dem etwas Plötzliches, Unvermutetes anhafte.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.1997 - 5 O 15/97
    Grundsätzlich verkannt wird die Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit, wenn § 114 Satz 1 ZPO dahin ausgelegt wird, daß auch schwierige, noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren entschieden werden können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.03.1990 - 2 BvR 88 u.a. - BVerfGE 81, 347, 356 ff.; vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92 - in AuAS 1993, S. 127).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.1997 - 5 O 15/97
    Grundsätzlich verkannt wird die Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit, wenn § 114 Satz 1 ZPO dahin ausgelegt wird, daß auch schwierige, noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren entschieden werden können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.03.1990 - 2 BvR 88 u.a. - BVerfGE 81, 347, 356 ff.; vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92 - in AuAS 1993, S. 127).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.1995 - 8 B 2426/94

    Sozialhilferecht: Sozialhilfeleistungen an einen Deutschen im Ausland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.1997 - 5 O 15/97
    Denkbar ist auch eine weniger strenge, gleichwohl noch von § 11 BSHG abgrenzende Auslegung (vgl. Ostreicher, BSHG § 119 Rn. 9, der lediglich das Hinzutreten besonderer Umstände zu einer schwierigen Lage für ausreichend erachtet, vgl. auch LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, § 119 RZ 9, ferner Mergler-Zink, BSHG § 119 Rn. 27, der eine besondere Notlage "in der Regel" bejahen will, wenn ohne Sozialhilfe unmittelbare Gefahr für das Leben des Deutschen im Ausland besteht oder schwerwiegende Schädigungen seiner Gesundheit eintreten würden; ausdrücklich gegen die vom OVG Lüneburg a.a.O. vertretene enge Auslegung OVG Münster, Beschluß vom 13.04.1995 - 8 B 2426/94 - in NVwZ-RR 1997, S. 174 f.).
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