Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 4 LA 23/11 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.03.2011 - 3 A 13/11
- OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 4 LA 23/11
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- BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09
Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 4 LA 23/11
Erst, wenn aus einer nicht auf einzelne Zulassungsgründe zugeschnittenen Begründung auch durch Auslegung nicht eindeutig ermittelt werden kann, auf welchen Zulassungsgrund der Antrag gestützt wird, stellt die Verwerfung des Antrages als unzulässig keine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zur Berufungsinstanz dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.08.2010 a.a.O.).Art. 19 Abs. 4 GG erfordert zwar keinen Instanzenzug; wird er jedoch durch das Prozessrecht eröffnet, so gewährleistet er in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruches auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris; BVerfG Beschl. v. 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 - juris).
Erst, wenn aus einer nicht auf einzelne Zulassungsgründe zugeschnittenen Begründung auch durch Auslegung nicht eindeutig ermittelt werden kann, auf welchen Zulassungsgrund der Antrag gestützt wird, stellt die Verwerfung des Antrages als unzulässig keine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zur Berufungsinstanz dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.08.2010 a.a.O.).
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 4 LA 23/11
Art. 19 Abs. 4 GG erfordert zwar keinen Instanzenzug; wird er jedoch durch das Prozessrecht eröffnet, so gewährleistet er in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruches auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris; BVerfG Beschl. v. 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 - juris).Ein Zulassungsantrag darf deshalb nicht allein aus dem Grund abgelehnt werden, dass mehrere Zulassungsgründe in Betracht kommen und der Antragsteller verschiedene Gesichtspunkte, die bei unterschiedlichen Zulassungsgründen im Sinne von § 124 Abs. 2 VwGO relevant sein können, miteinander vermengt (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 a.a.O.).
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 4 LA 23/11
Die allgemeine Auffassung, wonach im Bereich des Polizeirechts der Inhaber von Individualrechtsgütern, die unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit subsumierbar sind, ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein polizeiliches Einschreiten zu seinen Gunsten hat (vgl. zum Anspruch auf baupolizeiliches Einschreiten BVerwG, Urt. v. 18.08.1960 - 1 C 42.59 - DVBl. 1961, 125), gibt im vorliegenden Falle zur Begründung des Drittschutzes nichts her, weil es sich bei der Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 1 GefHG um eine gebundene Entscheidung handelt (…Senat, Urt. v. 24.06.2002- 4 L 20/02 - NordÖR 2003, 88;… Urt. v. 22.09.2009 - 4 LB 13/08 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2002 - 4 L 20/02
Hundebiss; Maulkorbzwang
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 4 LA 23/11
Die allgemeine Auffassung, wonach im Bereich des Polizeirechts der Inhaber von Individualrechtsgütern, die unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit subsumierbar sind, ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein polizeiliches Einschreiten zu seinen Gunsten hat (…vgl. zum Anspruch auf baupolizeiliches Einschreiten BVerwG, Urt. v. 18.08.1960 - 1 C 42.59 - DVBl. 1961, 125), gibt im vorliegenden Falle zur Begründung des Drittschutzes nichts her, weil es sich bei der Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 1 GefHG um eine gebundene Entscheidung handelt (Senat, Urt. v. 24.06.2002- 4 L 20/02 - NordÖR 2003, 88;… Urt. v. 22.09.2009 - 4 LB 13/08 -). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 4 LA 23/11
Wesentliches Kriterium für den drittschützenden Charakter einer Norm ist, inwieweit in der betreffenden Norm das geschützte Interesse (Rechtsgut), die Art der Verletzung und der Kreis der geschützten Personen hinreichend klargestellt und abgegrenzt wird (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - DVBl. 1977, 722). - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 4 LA 23/11
Maßgeblich ist, dass sich aus den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8/84 - DÖV. 1987, 297).