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   OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95 (https://dejure.org/1996,21935)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.06.1996 - 1 K 2/95 (https://dejure.org/1996,21935)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 1 K 2/95 (https://dejure.org/1996,21935)
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  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (BVerwG, Beschl. v. 09. November 1979 4 N 1.78, 4 N 2 4.79 BVerwGE 59, 87; BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 4 NB 24.93 - ZfBR 1994, 196, 197).

    Nicht schutzwürdig in diesem Sinne sind Interessen auch dann, wenn sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, daß "so etwas geschieht", und wenn deshalb ihrem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand etwa einer bestimmten Lage die Schutzwürdigkeit fehlt (BVerwG, Beschl. v. 09. November 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (BVerwG, Beschl. v. 09. November 1979 4 N 1.78, 4 N 2 4.79 BVerwGE 59, 87; BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 4 NB 24.93 - ZfBR 1994, 196, 197).

    Derartige Belange sind nicht berücksichtigungsfähig, weil sie in keinem Fall die Abwägung beeinflussen können (BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95
    Bei außerhalb des Plangebietes liegenden Grundstückseigentümern hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob eine planbedingte Entwicklung zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil i. S. d. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO begründet (BVerwG, Beschl. v. 28.11.1995 4 NB 38.94 ZfBR 1996, 109; BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 4 NB 11.91 - DVBl. 1992, 1099).

    Ein Nachteil scheidet hier nicht deshalb aus, weil es sich um eine allgemeine Verschlechterung der Situation handelt (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 28.11.1995, a.a.O.), mit der die Antragsteller rechnen mußten.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 12.12.1969 IV C 105.66 , BVerwGE 34, 301) besteht der Vorgang des Abwägens aus zwei Stufen.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 IV C 50.72 , BVerwGE 45, 309, 314 f.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95
    Die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Kinderspielplatzes verbundenen Auswirkungen sind von den Nachbarn hinzunehmen, weil sie ortsüblich und sozialadäquat sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1991 4 C 5.88 , BRS 52 Nr. 47; Urteil des Senats v. 30.11.1994 1 L 52/94 , Die Gemeinde 1995, 343) .
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95
    Bei außerhalb des Plangebietes liegenden Grundstückseigentümern hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob eine planbedingte Entwicklung zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört und deshalb für den Betroffenen einen Nachteil i. S. d. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO begründet (BVerwG, Beschl. v. 28.11.1995 4 NB 38.94 ZfBR 1996, 109; BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 4 NB 11.91 - DVBl. 1992, 1099).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1994 - 1 L 52/94

    Abwehranspruch; Kinderspielplatz; Basketballkorb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1996 - 1 K 2/95
    Die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Kinderspielplatzes verbundenen Auswirkungen sind von den Nachbarn hinzunehmen, weil sie ortsüblich und sozialadäquat sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1991 4 C 5.88 , BRS 52 Nr. 47; Urteil des Senats v. 30.11.1994 1 L 52/94 , Die Gemeinde 1995, 343) .
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