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   OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91   

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https://dejure.org/1991,5203
OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91 (https://dejure.org/1991,5203)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.09.1991 - 1 L 22/91 (https://dejure.org/1991,5203)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. September 1991 - 1 L 22/91 (https://dejure.org/1991,5203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarschutz; Aufstockung eines Gebäudes; Schmalseiteprinzip; Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 197/87
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91
    Einen Verstoß gegen das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (siehe zum Inhalt grundlegend BVerwG, Urt. vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122) kann der Senat ebenfalls nicht erkennen.
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG, Urt. vom 13.06.1969 - IV C 234.65 -, BVerwGE 32, 173; Schlichter, Berliner Kommentar zum Bundesbaugesetz, 1988, § 34 Rdnr. 73).
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91
    Die Maßstäbe, die erforderlich sind, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung von Grundstücken zu sichern, werden durch die vom Landesgesetzgeber in der Landesbauordnung erlassenen Regelungen über die notwendigen Abstände konkretisiert; hierdurch ist abschließend entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarschaftlichen Verhältnis zumutbar ist (BVerwG, Beschl. vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85; BVerwG, Beschl. vom 22.11.1984 - 4 B 244/84 -, NVwZ 1985, 653).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91
    Die Maßstäbe, die erforderlich sind, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung von Grundstücken zu sichern, werden durch die vom Landesgesetzgeber in der Landesbauordnung erlassenen Regelungen über die notwendigen Abstände konkretisiert; hierdurch ist abschließend entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarschaftlichen Verhältnis zumutbar ist (BVerwG, Beschl. vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85; BVerwG, Beschl. vom 22.11.1984 - 4 B 244/84 -, NVwZ 1985, 653).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.06.1986 - 6 B 63/86

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche, Einhaltung der Grenzabstände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91
    Danach ist das Verwaltungsgericht zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, daß das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich einer Beeinträchtigung der Besonnung, Belichtung und Belüftung dann nicht verletzt ist, wenn ein Bauvorhaben die nach Landesbaurecht erforderlichen Abstände einhält (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.06.1986 - 6 B 63/86 -, BRS 46 Nr. 177).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16
    "Abstimmung i.S. der §§ 82i und k EStDV" (das ist die Vorgängerbestimmung des § 7i EStG insoweit gleichen Inhalts) "bedeutet eine gemeinsame, bei Bedarf ins Detail gehende Erörterung der durch die geplanten Maßnahmen betroffenen denkmalpflegerischen Belange, also des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Denkmals einerseits und der diesen Belangen oft zuwiderlaufenden Interessen des Bauherrn andererseits mit dem Ziel, zu einem einvernehmlichen Ergebnis über die zu treffenden Maßnahmen zu kommen (OVG Lüneburg, Urt. v. 01.06.1990 - 1 OVG A 96/88 - u. v. 29.07.1992 - 1 L 22/91 -).

    Indem er die Bescheinigung von einer vorherigen Abstimmung erforderlich (gemeint offenbar: abhängig) macht, verfolgt er den Zweck, nur demjenigen den besonderen Vorteil einer Steuervergünstigung zukommen zu lassen, der der Denkmalschutzbehörde durch eine frühzeitige Erörterung die Möglichkeit gibt, die denkmalpflegerischen Belange wirksam zur Geltung zu bringen (OVG Lüneburg, Urt. v. 29.07.1992 - 1 L 22/91 -).

    In seiner Entscheidung vom 28. November 1994 (- 6 L 4817/92 -, BerDenkmalpflege 1995, 43) hatte der 6. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unter Hinweis auf Entscheidungen des Nds. OVG vom 1. Juni 1990 - 1 OVG A 96/88 - und vom 19.7.1992 - 1 L 22/91 - dargelegt, die Abstimmung müsse auf alle Teilbaumaßnahmen bezogen sein; eine Teilabstimmung reiche nicht aus.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93

    Nachbarrecht; Nachbarrechtsverletzung; Außentreppe; Gebot der Rücksichtnahme;

    Die Klägerin hatte sich bereits früher erfolglos gegen die Baugenehmigung vom 18. Juni 1987 für die Aufstockung des Hauses des Beigeladenen gewehrt (VG Schleswig, Urt. v. 11.03.1988 - 2 A 197/87 - Urt. d. Senates v. 30.09.1991 - 1 L 22/91 - Beschl. d. Bundesverwaltungsgerichts v. 20.01.1992 - 4 B 229.91 -).

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 30. September 1991 (- 1 L 22/91 -) festgestellt hat, gilt zugunsten des Gebäudes des Beigeladenen das Schmalseitenprinzip des § 6 Abs. 7 Satz 1 und 2 LBO 1983 (siehe jetzt § 6 Abs. 6 Satz 1 LBO 1994).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 L 288/95

    Schmalseitenprinzip; Abstandrechtliche Beurteilung; Anbau; Gesamtbaukörper

    Durch die in der Landesbauordnung erlassenen Regelungen über die notwendigen Abstände ist abschließend darüber entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarschaftlichen Verhältnis zumutbar ist (BVerwG, Beschl. v. 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85; so auch ständige Rechtsprechung des Senats, siehe z. B. Urt. v. 30.09.1991 - 1 L 22/91 -, SchlHA 1993, 209 u. Urt. v. 28.09.1994 - 1 L 174/93 -, SchlHA 1995, 77).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 153/92

    Nachbarschutz; Befreiung von einer Festsetzung; Bebauungsplan; Abstandsfläche;

    Über die in der Landesbauordnung erlassenen Regelungen über die notwendigen Abstände ist abschließend darüber entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarschaftlichen Verhältnis zumutbar ist (BVerwG, Beschl. v. 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85; so auch std. Rspr. d. Senats, siehe z. B. Urt. v. 30. September 1991 - 1 L 22/91 - Schl.-Holst. Anz. 1993, 209).
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