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   OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20 (https://dejure.org/2021,9113)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.03.2021 - 2 MB 14/20 (https://dejure.org/2021,9113)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. März 2021 - 2 MB 14/20 (https://dejure.org/2021,9113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für ein sog. Hinterliegergrundstück

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das satzungsrechtliche Zitiergebot i. S. d. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG dazu dient, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 17).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteile vom Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 28 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, Rn. 158; Beschlüsse vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Vielmehr sind dann neben der allgemeinen Ermächtigung zusätzlich die weiteren besonderen Ermächtigungsvorschriften anzuführen, und zwar so konkret, dass erkennbar ist, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes - bei der Regelung mehrerer Abgabentatbestände in einer Norm auch unter Bezeichnung von Absatz, Satz und Ziffer innerhalb einer Vorschrift - die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Satzungserlass enthält (vgl. OVG Schleswig, Senatsurteile vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 23 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 33; Friedersen/Stadelmann in Förster/Friedersen/Rohde, Kommentar zum LVwG Schleswig-Holstein, Stand 2/2020, § 66, Erl. 2 zu Nr. 2).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das satzungsrechtliche Zitiergebot i. S. d. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG dazu dient, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 17).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteile vom Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 28 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, Rn. 158; Beschlüsse vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Im Rahmen der satzungsrechtlichen Verteilungsregelung ist es den Gemeinden gestattet, einem mehrfach (durch die gleiche Art von beitragsfähigen Anlagen) erschlossenen Grundstück eine Vergünstigung mit der Folge zu gewähren, dass dieses Grundstück zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen nicht in vollem Umfang, sondern nur zu einem Teil desselben an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands teilnimmt; dies liegt im Rahmen der Typisierungsbefugnis des Satzungsgebers und stellt keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 9 B 58.10 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 8. Oktober 1976 - IV C 56.74 -, juris, Rn. 13; vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 18, Rn. 84).

    Dabei ist es zulässig, eine von der Vorstellung des geringeren Vorteils der zweiten Erschließungsanlage ausgehende Regelung in die Erschließungsbeitragssatzung aufzunehmen, die auf die Vermeidung nur einer konkreten finanziellen Doppelbelastung des Eckgrundstücks abstellt und deshalb die Gewährung einer (Eck-)Vergünstigung davon abhängig macht, dass für das Grundstück auch zu den anderen, das Grundstück zusätzlich erschließenden Anlagen ein Beitrag schon gezahlt oder noch zu zahlen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Oktober 1976 - IV C 56.74 -, juris, Rn. 15; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 S 3312/11 -, juris, Rn. 49).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11

    Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Dabei ist es zulässig, eine von der Vorstellung des geringeren Vorteils der zweiten Erschließungsanlage ausgehende Regelung in die Erschließungsbeitragssatzung aufzunehmen, die auf die Vermeidung nur einer konkreten finanziellen Doppelbelastung des Eckgrundstücks abstellt und deshalb die Gewährung einer (Eck-)Vergünstigung davon abhängig macht, dass für das Grundstück auch zu den anderen, das Grundstück zusätzlich erschließenden Anlagen ein Beitrag schon gezahlt oder noch zu zahlen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Oktober 1976 - IV C 56.74 -, juris, Rn. 15; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 S 3312/11 -, juris, Rn. 49).

    Eine Ermäßigung ist demzufolge ausgeschlossen, wenn ein Grundstück neben der abzurechnenden erschließungsbeitragspflichtigen Anbaustraße noch durch eine weitere beitragsfreie Straße erschlossen wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 S 3312/11 -, juris, Rn. 49).

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Dem Rechtsstaatsprinzip ist grundsätzlich auch bei einer Bekanntmachung von kommunalem Satzungsrecht in (nur) einer Zeitung Genüge getan, sofern sichergestellt ist, dass diese Zeitung von interessierten Bürgern erworben werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 -, juris, Rn. 4; Urteil vom.

    Es stellt grundsätzlich keine unzumutbare Erschwernis dar, diese Zeitung käuflich zu erwerben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 -, juris, Rn. 4; OVG Magdeburg, Urteil vom 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, juris, Rn. 26; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 11, Rn. 24).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das satzungsrechtliche Zitiergebot i. S. d. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG dazu dient, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 17).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Vorab merkt der Senat an, dass ein Hinterliegergrundstück regelmäßig dann als erschlossen anzusehen ist, wenn dieses tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise auf Dauer zur Verfügung steht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, juris, Rn. 16; vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 13 und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 -, juris, Rn. 39; noch weitergehend der Vorlagebeschluss des BVerwG vom 6. September 2018.
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Vorab merkt der Senat an, dass ein Hinterliegergrundstück regelmäßig dann als erschlossen anzusehen ist, wenn dieses tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise auf Dauer zur Verfügung steht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, juris, Rn. 16; vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 13 und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 -, juris, Rn. 39; noch weitergehend der Vorlagebeschluss des BVerwG vom 6. September 2018.
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    Vorab merkt der Senat an, dass ein Hinterliegergrundstück regelmäßig dann als erschlossen anzusehen ist, wenn dieses tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise auf Dauer zur Verfügung steht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, juris, Rn. 16; vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 13 und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 -, juris, Rn. 39; noch weitergehend der Vorlagebeschluss des BVerwG vom 6. September 2018.
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen die gegen die Erhebung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20
    - 9 C 8.18 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 2 MB 1/18

    Erhebung von Ausbaubeiträgen für vor Inkrafttreten der Beitragssatzung begonnene

  • BVerwG, 02.07.1971 - IV C 71.69

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein Eckgrundstück -

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20

    Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 2 MB 12/16

    Beitragspflicht für ein Hinterliegergrundstück; Analogiefähigkeit des § 6 Abs 5

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2019 - 2 MB 2/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Versetzung einer Lehrkraft

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 M 7/98

    Teilbescheid; Beitragsschuldner; Restbetrag; Beitragspflichtiger

  • VGH Hessen, 05.02.2013 - 5 B 15/13

    Erschließungsbeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Bereits aufgrund des Lichtbildes im Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin (Bl. 115 der Beiakte A), wird deutlich, dass die ebenfalls im Eigentum des Antragstellers stehenden Anliegergrundstücke (Grundstück ... (gesondert anhängig unter 2 MB 14/20), ... und ...) mit dem streitgegenständlichen Hinterliegergrundstück eine gemeinsame Rasenfläche aufweisen und augenscheinlich einheitlich als Gartenfläche genutzt werden.
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