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   SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21 ER   

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https://dejure.org/2022,8889
SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21 ER (https://dejure.org/2022,8889)
SG Altenburg, Entscheidung vom 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21 ER (https://dejure.org/2022,8889)
SG Altenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - S 4 KR 1794/21 ER (https://dejure.org/2022,8889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 115d Abs 1 SGB 5, § 275d Abs 2 SGB 5, § 301 Abs 2 SGB 5, Nr 9-701 OPS 2021, § 86b Abs 1 SGG
    Krankenversicherung - stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Erwachsenen - Strukturmerkmale hinsichtlich des Facharztstandards - Erfüllung nur durch Fachärzte für Erwachsenenpsychiatrie - keine Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis zur Kodierung bzw Abrechnung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 22.04.2020 - 4 U 114/17

    Ärztliches Gewissen vor den Rechten des Patienten

    Auszug aus SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21
    Der Facharztstandard repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts [OLG Schleswig-Holstein] vom 22. April 2020, Az.: 4 U 114/17; zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2016 - L 15 SO 15/16

    EU-Ausländer - einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Beiladung

    Auszug aus SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21
    Solange die Antragstellerin die ihr nach dem Willen des Gesetzgebers zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das von ihr angestrebte Ziel, nämlich die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale gemäß § 275d Abs. 2 SGB V hier bezogen auf den OPS 9-701 in der Version des OPS 2021 gemäß § 301 Abs. 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022, auch ohne die Einschaltung des Gerichts zu erreichen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (siehe dazu die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg [LSG Berlin-Brandenburg] vom 3. Februar 2016, Az.: L 15 SO 15/16 B ER und L 15 SO 14/16 B ER PKH sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen [LSG Nordrhein-Westfalen] vom 24. September 2012, Az.: L 20 SO 301/12 B ER und L 20 SO 302/12 B und vom 20. April 2011, Az.: L 6 AS 227/11 B ER; alle zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13

    Verlegung des Vertragsarztsitzes - Anordnungsgrund

    Auszug aus SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21
    Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zielt darauf ab, vorläufige Regelungen herbeizuführen, während Statusentscheidungen stets endgültigen Charakter haben und damit die Hauptsache vorwegnehmen; zumindest die während der Dauer ihrer vorübergehenden Geltung erbrachten Leistungen können nachträglich nicht vollständig rückabgewickelt werden (siehe dazu den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2013, Az.: L 7 KA 77/13 B ER; zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 20 SO 301/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21
    Solange die Antragstellerin die ihr nach dem Willen des Gesetzgebers zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das von ihr angestrebte Ziel, nämlich die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale gemäß § 275d Abs. 2 SGB V hier bezogen auf den OPS 9-701 in der Version des OPS 2021 gemäß § 301 Abs. 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022, auch ohne die Einschaltung des Gerichts zu erreichen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (siehe dazu die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg [LSG Berlin-Brandenburg] vom 3. Februar 2016, Az.: L 15 SO 15/16 B ER und L 15 SO 14/16 B ER PKH sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen [LSG Nordrhein-Westfalen] vom 24. September 2012, Az.: L 20 SO 301/12 B ER und L 20 SO 302/12 B und vom 20. April 2011, Az.: L 6 AS 227/11 B ER; alle zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - L 6 AS 227/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21
    Solange die Antragstellerin die ihr nach dem Willen des Gesetzgebers zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das von ihr angestrebte Ziel, nämlich die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale gemäß § 275d Abs. 2 SGB V hier bezogen auf den OPS 9-701 in der Version des OPS 2021 gemäß § 301 Abs. 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022, auch ohne die Einschaltung des Gerichts zu erreichen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (siehe dazu die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg [LSG Berlin-Brandenburg] vom 3. Februar 2016, Az.: L 15 SO 15/16 B ER und L 15 SO 14/16 B ER PKH sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen [LSG Nordrhein-Westfalen] vom 24. September 2012, Az.: L 20 SO 301/12 B ER und L 20 SO 302/12 B und vom 20. April 2011, Az.: L 6 AS 227/11 B ER; alle zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 08.01.2021 - L 9 AS 862/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialgeld - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender

    Auszug aus SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt daher die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache (Anordnungsanspruch) sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (Anordnungsgrund) (siehe dazu die Beschlüsse des Thüringer Landessozialgerichts [Thüringer LSG] vom 8. Januar 2021, Az.: L 9 AS 862/20 B ER und vom 30. Januar 2018, Az.: L 1 U 1245/17 B ER beide zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 30.01.2018 - L 1 U 1245/17

    Anspruch des unfallgeschädigten Versicherten auf Gewährung von Wohnungshilfe

    Auszug aus SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt daher die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache (Anordnungsanspruch) sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (Anordnungsgrund) (siehe dazu die Beschlüsse des Thüringer Landessozialgerichts [Thüringer LSG] vom 8. Januar 2021, Az.: L 9 AS 862/20 B ER und vom 30. Januar 2018, Az.: L 1 U 1245/17 B ER beide zitiert nach juris).
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