Rechtsprechung
   SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,66568
SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13 (https://dejure.org/2015,66568)
SG Augsburg, Entscheidung vom 18.03.2015 - S 3 SO 150/13 (https://dejure.org/2015,66568)
SG Augsburg, Entscheidung vom 18. März 2015 - S 3 SO 150/13 (https://dejure.org/2015,66568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,66568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Umzug - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit -

    Auszug aus SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
    Das LSG Baden-Württemberg habe zur Auslegung des Begriffs "betreute Wohnmöglichkeit" eine Entscheidung getroffen (LSG Baden-Württemberg vom 04.05.2011, Aktenzeichen L 2 SO 5815/09).

    Auch das LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 04.05.2011 (Aktenzeichen L 2 SO 5815/09) entschieden, dass der Schutz des § 98 Abs. 5 SGB XII nur auf solche Standorte bzw. Modelle zu erstrecken ist, in welchen Wohnung und ambulante Betreuung konzeptionell verknüpft sind, um einerseits einer uferlosen Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 98 Abs. 5 SGB XII entgegenzuwirken und andererseits den Schutz zielgerichtet auf die Standorte zu erstrecken, an denen ambulante Betreuungskonzepte als besondere, betreute Wohnform entwickelt und/oder gefördert worden sind bzw. noch werden.

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
    Diese Definition des ambulant betreuten Wohnens werde auch durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.08.2011 (Aktenzeichen B 8 SO 7/10 R) bestätigt.
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 25.04.2013 (Aktenzeichen B 8 SO 6/12 R) entschieden, dass es keiner konzeptionellen Verknüpfung von Wohnungsgewährung und ambulanter Betreuung bedürfe.
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
    Auch das BSG fordert "die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung bei Erledigung der alltäglichen Angelegenheiten im eigenen Wohn- und Lebensraum in Form einer kontinuierlichen Betreuung" (BSG Urteil vom 25.04.2013, Aktenzeichen B 8 SO 16/11 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht