Rechtsprechung
SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Ambulant betreutes Wohnen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
- SG München, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
- LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Umzug - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit - …
Auszug aus SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
Das LSG Baden-Württemberg habe zur Auslegung des Begriffs "betreute Wohnmöglichkeit" eine Entscheidung getroffen (LSG Baden-Württemberg vom 04.05.2011, Aktenzeichen L 2 SO 5815/09).Auch das LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 04.05.2011 (Aktenzeichen L 2 SO 5815/09) entschieden, dass der Schutz des § 98 Abs. 5 SGB XII nur auf solche Standorte bzw. Modelle zu erstrecken ist, in welchen Wohnung und ambulante Betreuung konzeptionell verknüpft sind, um einerseits einer uferlosen Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 98 Abs. 5 SGB XII entgegenzuwirken und andererseits den Schutz zielgerichtet auf die Standorte zu erstrecken, an denen ambulante Betreuungskonzepte als besondere, betreute Wohnform entwickelt und/oder gefördert worden sind bzw. noch werden.
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …
Auszug aus SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
Diese Definition des ambulant betreuten Wohnens werde auch durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.08.2011 (Aktenzeichen B 8 SO 7/10 R) bestätigt. - BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R
Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe - …
Auszug aus SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 25.04.2013 (Aktenzeichen B 8 SO 6/12 R) entschieden, dass es keiner konzeptionellen Verknüpfung von Wohnungsgewährung und ambulanter Betreuung bedürfe. - BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant …
Auszug aus SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
Auch das BSG fordert "die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung bei Erledigung der alltäglichen Angelegenheiten im eigenen Wohn- und Lebensraum in Form einer kontinuierlichen Betreuung" (BSG Urteil vom 25.04.2013, Aktenzeichen B 8 SO 16/11 R).