Rechtsprechung
SG Aurich, 25.08.2015 - S 55 AS 100/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gewährung von Mehrbedarfsleistungen für kostenaufwändige Ernährung i.R.v. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Mehrbedarfsleistungen für kostenaufwändige Ernährung i.R.v. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Höhere Hartz IV-Leistungen bei Untergewicht
- sz-online.de (Pressemeldung, 02.12.2015)
Bei Untergewicht sind höhere Hartz-IV-Ansprüche möglich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel- …
Auszug aus SG Aurich, 25.08.2015 - S 55 AS 100/14
Im Rahmen der Beurteilung eines Anspruchs auf die Gewährung von Mehrbedarfen nach dem SGB II besteht kein isoliert abtrennbarer Teil der Regelungen über die Gewährung von laufenden Leistungen nach dem SGB II. Vielmehr kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der Mehrbedarf nicht isoliert Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein (BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 100/10 R - ; Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - jeweils zitiert nach juris).Für das Bestehen einer entsprechenden Erkrankung geben die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" Indizien, wobei aber im Einzelfall Ermittlungen des Gerichtes erforderlich sind (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - zitiert nach juris).
- BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R
Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - …
Auszug aus SG Aurich, 25.08.2015 - S 55 AS 100/14
Im Rahmen der Beurteilung eines Anspruchs auf die Gewährung von Mehrbedarfen nach dem SGB II besteht kein isoliert abtrennbarer Teil der Regelungen über die Gewährung von laufenden Leistungen nach dem SGB II. Vielmehr kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der Mehrbedarf nicht isoliert Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein (BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 100/10 R - ; Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - jeweils zitiert nach juris).