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   SG Bayreuth, 08.06.2015 - S 4 VJ 1/13   

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https://dejure.org/2015,79593
SG Bayreuth, 08.06.2015 - S 4 VJ 1/13 (https://dejure.org/2015,79593)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 08.06.2015 - S 4 VJ 1/13 (https://dejure.org/2015,79593)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - S 4 VJ 1/13 (https://dejure.org/2015,79593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Kausalitätsanforderungen bei Impfschadensversorgung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2015 - S 4 VJ 1/13
    Als wesentlich sind diejenigen Ursachen anzusehen, die unter Abwägen ihres verschiedenen Wertes zu dem Erfolg in besonders enger Beziehung stehen, wobei Alleinursächlichkeit nicht erforderlich ist" (BSG, Urt. v. 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, Rn. 37 m. Nachw.).

    Die "erfolgte Schutzimpfung, der Eintritt einer über eine übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, also eine Impfkomplikation, sowie eine - dauerhafte - gesundheitliche Schädigung, also ein Impfschaden" müssen dagegen im Vollbeweis feststehen (BSG, Urt. v. 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, Rn. 36, 38).

    Dieses gibt den im Entscheidungszeitpunkt neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand wieder, soweit die eingesetzten Impfstoffe weiterhin verwendet werden (BSG, Urt. v. 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, Rn. 40, 42 f.).

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R

    Impfschadensrecht - Impfung - Impfschaden - gesundheitliche Schädigung -

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2015 - S 4 VJ 1/13
    "Gesundheitliche Schädigung" ist dabei dem "Impfschaden" im Sinne der früheren Rechtslage nach dem Bundesseuchengesetz gleichzusetzen (BSG, Urt. v. 02.10.2010, B 9/9a VJ 1/07 R, Rdnr. 13).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2015 - S 4 VJ 1/13
    Diese drei Tatbestandelemente müssen mit an Sicherheit grenzender, ernste vernünftige Zweifel ausschließender Sicherheit erwiesen sein (BSG, Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 2/84), Wahrscheinlichkeit reicht insoweit nicht aus.
  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VG 20/10

    Gewaltopferentschädigung - GdS-Feststellung - psychiatrische Diagnose -

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2015 - S 4 VJ 1/13
    Der Kammer ist es als nicht mit medizinischer Fachkompetenz ausgestatteten Spruchkörper dennoch nicht verwehrt, auf der Basis der richterlichen und Lebenserfahrung medizinische Sachverhalte zu verifizieren (zu dieser Methode BayLSG, Urt. v. 19.07.2011, L 15 VG 20/10, Rn. 39).
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