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   SG Bayreuth, 20.01.2020 - S 4 BL 3/17   

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https://dejure.org/2020,82965
SG Bayreuth, 20.01.2020 - S 4 BL 3/17 (https://dejure.org/2020,82965)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 20.01.2020 - S 4 BL 3/17 (https://dejure.org/2020,82965)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - S 4 BL 3/17 (https://dejure.org/2020,82965)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Bescheid, Widerspruchsbescheid, Behinderung, Gerichtsbescheid, Attest, Widerspruch, Blindengeld, Ruhen, Aufhebung, Zugunstenverfahren, Vergleich, Blindheit, GdB, Gutachten, Ruhen des Verfahrens, Grad der Behinderung, von Amts wegen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Auszug aus SG Bayreuth, 20.01.2020 - S 4 BL 3/17
    Das Bundessozialgericht hat den Blindheitsbegriff im Urteil vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) erweitert.

    Damit wird die Frage hinfällig, ob die zugrunde liegende Annahme, der Wahrnehmungsvorgang stelle einen in strikter zeitlicher Abfolge stattfindenden Prozess mit mehreren voneinander klar abgrenzbaren Phasen (perzeptiv, semantisch und lexikalisch) dar, mit der aktuellen wissenschaftlichen Evidenzlage vereinbar ist" (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 BL 1/14 R - Rn. 21 mit Nachweis).

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Auszug aus SG Bayreuth, 20.01.2020 - S 4 BL 3/17
    Dies wird am ehesten auf generalisierte Leiden zutreffen können (zum Beispiel dauernde Bewusstlosigkeit oder Koma)." (BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 9 BL 1/17 R - Rn. 19).
  • LSG Bayern, 12.11.2019 - L 15 BL 1/12

    Blindengeld: Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG

    Auszug aus SG Bayreuth, 20.01.2020 - S 4 BL 3/17
    Zu berücksichtigen sind alle objektiv möglichen Mehraufwendungen, die aufgrund der "Unfähigkeit, selbst etwas in gleicher Weise zu tun, wie bei vorhandenem Sehvermögen", entstehen können, "so dass entweder die Tätigkeiten von anderen ausgeführt werden müssen oder die Unterstützung durch andere notwendig ist bzw. spezielle Hilfsmittel eingesetzt werden müssen"" (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. November 2019 - L 15 BL 1/12 -, Rn. 65 mit Nachweis).
  • LSG Bayern, 16.09.2015 - L 15 BL 2/13

    Plausibilitätskontrolle, faktische Blindheit, Diskrepanzen

    Auszug aus SG Bayreuth, 20.01.2020 - S 4 BL 3/17
    Dabei beinhaltet nach der Rechtsprechung des BSG die Formulierung "zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen" keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreibt lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung (BayLSG Urteil vom 16.09.2015 - L 15 BL 2/13 - Rn. 47 mit Nachweisen).
  • LSG Bayern, 18.03.2013 - L 15 VK 11/11

    Schädigungsfolge, Anerkennung, Beschädigtenversorgung, Prüfungsumfang,

    Auszug aus SG Bayreuth, 20.01.2020 - S 4 BL 3/17
    Das Bayerische Landessozialgericht hat im Urteil vom 18.03.2013 (L 15 VK 11/11, m. Nachw.) zum Prüfungsrahmen bei Überprüfungsanträgen ausgeführt:.
  • LSG Bayern, 17.05.2022 - L 15 BL 6/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Einwand der Zweckverfehlung bei kognitiven

    Hiergegen hat der Kläger am 23.02.2017 beim Sozialgericht (SG) Bayreuth Klage erhoben, die dort unter dem gegenständlichen Az.: S 4 BL 3/17 erfasst worden ist.

    Dabei ist der Gerichtsbescheid aus dem Verfahren Az.: S 4 BL 3/17 beigefügt worden; beim LSG ist jedoch (zunächst) eine Berufung gegen den Gerichtsbescheid Az.: S 4 BL 4/17 eingetragen worden.

    Mit Schriftsatz vom 07.07.2020 und in der späteren mündlichen Verhandlung hat die Bevollmächtigte klargestellt, dass sich die Berufung gegen den Gerichtsbescheid im Verfahren Az.: S 4 BL 3/17 gerichtet hat.

    den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 20.01.2020 (S 4 BL 3/17) aufzuheben und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom 07.07.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.01.2017 zu verpflichten, den Bescheid vom 19.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.04.2013 zurückzunehmen und dem Kläger Blindengeld für blinde Menschen ab 01.02.2012 zu gewähren.

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