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   SG Berlin, 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19   

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SG Berlin, 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19 (https://dejure.org/2021,63539)
SG Berlin, Entscheidung vom 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19 (https://dejure.org/2021,63539)
SG Berlin, Entscheidung vom 18. November 2021 - S 17 AS 4047/19 (https://dejure.org/2021,63539)
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  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19
    Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder gleichmäßig im Sinne eines familienrechtlichen Wechselmodells, haben die Kinder einen grundsicherungsrechtlich anzuerkennenden Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, juris).

    Eine Ausnahme ist indes in den Fällen des echten Wechselmodells mit etwa hälftigem Aufenthalt bei beiden Elternteilen zu machen (vgl. BSG a.a.O. Rn. 19 und Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, Rn. 19, 21).

    Hiergegen spricht nicht, wie das BSG in dem o.a. Urteil vom 11. Juli 2019 (a.a.O., dort Rn. 22) ausdrücklich festgestellt hat, dass die Anerkennung eines doppelten Unterkunftsbedarfs beim Kind dessen sozialrechtliches Existenzminimum entsprechend erhöht (unter Bezugnahme hierauf führt  in NZS 2020, 180, 183 aus: "Dass der Senat für den Fall des Wechselmodells einen Wohnbedarf des Kindes in zwei Bedarfsgemeinschaften anerkennt und dabei keine tageweise Berechnung wie beim Lebensunterhalt vornimmt, ist zu begrüßen. Denn der Umstand, dass das Kind bei der Mutter ein Kinderzimmer hat, macht das Kinderzimmer beim Vater eben nicht billiger ").

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1255/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf von Kindern bei

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19
    Vor diesem Hintergrund folgt der Senat nicht dem vom SG zitierten Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Oktober 2020 (L 32 AS 1255/18, juris), soweit darin die Auffassung vertreten wird, dass ein Kind im Fall des hälftigen Wechselmodells einen Unterkunftsbedarf beim jeweiligen Elternteil nur für die Zeit der Betreuung durch diesen Elternteil habe (a.a.O., Rn. 29).
  • BSG, 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19
    Eine rechtsverbindliche, grundsätzlich zurückzunehmende Entscheidung könnte keine Wirkung mehr entfalten, da ausschließlich Leistungen für Zeiten betroffen sind, die außerhalb der durch den Rücknahmeantrag vom Dezember 2018 bestimmten Verfallsfrist liegen, so dass die nicht mehr vorhandene Möglichkeit einer rückwirkenden Erbringung von Sozialleistungen dann auch einer isolierten Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides nach § 44 Absatz 1 SGB X entgegensteht (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 4 AS 57/15 R = SozR 4-1300 § 44 Nr. 34 Rn. 23 m.w.N).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die durch § 40 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II bewirkte Beschränkung bestehen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 37/15 R = SozR 4-4200 § 40 Nr. 10 Rn. 17).
  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 35/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten

    Auszug aus SG Berlin, 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19
    Die Beschränkung auf Bedarfe für KdUH ist zulässig (vgl. nur letztens z.B. Bundessozialgericht , Urteil vom 27. Januar 2021 - B 14 AS 35/19 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
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