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   SG Berlin, 22.02.2017 - S 28 KR 921/14   

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https://dejure.org/2017,11446
SG Berlin, 22.02.2017 - S 28 KR 921/14 (https://dejure.org/2017,11446)
SG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2017 - S 28 KR 921/14 (https://dejure.org/2017,11446)
SG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - S 28 KR 921/14 (https://dejure.org/2017,11446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 SGB 4, § 7a Abs 1 S 2 SGB 4, § 7a Abs 1 S 3 SGB 4, § 28a Abs 1 S 1 Nr 6 SGB 4, § 28a Abs 3 S 2 Nr 1 Buchst d SGB 4
    Rechtmäßigkeit eines Bescheides der Einzugsstelle über die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Anfechtungsmöglichkeit durch Rentenversicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus SG Berlin, 22.02.2017 - S 28 KR 921/14
    Soweit jedoch die Klägerin als zuständiger Rentenversicherungsträger von einer Entscheidung der Einzugsstelle, die die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung feststellt, betroffen ist, so ist sie in ihren materiellen Rechten beschwert und kann aus diesem Gesichtspunkt heraus die Entscheidung anfechten (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 1999, B 12 KR 2/99 R, zitiert nach juris).

    Zwar ist ein Träger der Rentenversicherung grundsätzlich befugt, einen Bescheid der Einzugsstelle, der die Rentenversicherungsfreiheit feststellt, anzufechten (BSG, Urteil vom 1. Juli 199. B 12 KR 2/99 R, zitiert nach juris).

  • SG Berlin, 09.10.2015 - S 211 KR 692/14

    Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren - Kompetenzüberschreitung der

    Auszug aus SG Berlin, 22.02.2017 - S 28 KR 921/14
    22 § 7a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IV räumt der Klägerin kein subjektives öffentliches Recht zur Durchsetzung ihrer Zuständigkeit ein (a.A.: SG Berlin, Urteile vom 6. März 2015, a.a.O. und vom 9. Oktober 2015, S 211 KR 692/14, bisher unveröffentlicht).

    Zwar wird diesbezüglich argumentiert, dass der Wortlaut des § 7a Abs. 1 S. 2 SGB IV, der auf die Meldung des Arbeitgebers (§ 28 a) abstellt, nur den "typischen Weg der Informationsgewinnung" beschreibt und dasselbe Schutzbedürfnis bestehe, wenn die Einzugsstelle auf andere Weise Kenntnis von einem Angehörigenverhältnis erlangt; dann sei kein sachlicher Differenzierungsgrund ersichtlich (so SG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2015, S 211 KR 692/14, bisher unveröffentlicht, Urteilsabdruck S. 7).

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus SG Berlin, 22.02.2017 - S 28 KR 921/14
    Dies macht einen von der Einzugsstelle gleichsam erlassenen Bescheid grundsätzlich rechtswidrig und führt dazu, dass dessen Adressat, in der Regel der Auftragnehmer/Arbeitnehmer und der Auftraggeber/Arbeitgeber, die Aufhebung beanspruchen können; die sachliche Unzuständigkeit stellt auch keinen unbeachtlichen Verfahrensfehler im Sinne des § 42 Satz 1 des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X) dar; ein Verwaltungsakt, der von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen wurde ist auch dann aufzuheben, wenn eine andere Entscheidung in der Sache nicht hätte getroffen werden können (BSG, Urteil vom 11. Dezember 1987, 12 RK 22/86, zitiert nach juris, Rn. 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 5179/08

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus SG Berlin, 22.02.2017 - S 28 KR 921/14
    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch das Wissen um die Eigenschaft als Familienangehöriger aus anderer Quelle ausreicht, und den Tatbestand des § 7 a Abs. 1 S. 2 SGB IV zu erfüllen (wohl bejahend: Pietrek in jurisPK-SGB IV, § 7a Rn. 107; verneinend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010, L 5 KR 5179/08, zitiert nach juris, sowie Baier in Krauskopf, Kommentar, SGB IV, § 7a Rn. 5c; offen lassend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2012, L 11 R 44/11, zitiert nach juris, Rn. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 R 44/11
    Auszug aus SG Berlin, 22.02.2017 - S 28 KR 921/14
    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch das Wissen um die Eigenschaft als Familienangehöriger aus anderer Quelle ausreicht, und den Tatbestand des § 7 a Abs. 1 S. 2 SGB IV zu erfüllen (wohl bejahend: Pietrek in jurisPK-SGB IV, § 7a Rn. 107; verneinend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2010, L 5 KR 5179/08, zitiert nach juris, sowie Baier in Krauskopf, Kommentar, SGB IV, § 7a Rn. 5c; offen lassend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2012, L 11 R 44/11, zitiert nach juris, Rn. 36).
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