Rechtsprechung
   SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26914
SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99 (https://dejure.org/2000,26914)
SG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2000 - S 11 RA 242/99 (https://dejure.org/2000,26914)
SG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - S 11 RA 242/99 (https://dejure.org/2000,26914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,26914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Bescheidung des Widerspruchs hinsichtlich der Rentenbezugszeiten mittels Widerspruchsbescheides; Begehren der Bescheidung im Wege der Untätigkeitsklage; Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Anspruchsüberführungsgesetz und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99
    Die Beklagte verweist insoweit zurecht darauf, daß sie durch das Urteil des BVerfG vom 28.04.1999 (a.a.O.), durch das § 6 Absatz 2 AAÜG in seiner für Rentenbezugszeiten bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung des Rü-ErgG vom 24.6.1993 (BGBl I 1038; im weiteren Text: AAÜG a.F.) für Leistungszeiträume (Rentenbezugszeiten) ab dem 01.07.1993 wegen Verstoßes gegen Art. 3 Absatz 1 GG und Art. 14 GG verfassungswidrig ist, gehindert ist, den Widerspruch des Klägers zu bescheiden.

    Nur dann wäre im Widerspruchsbescheid auch darüber zu entscheiden, ob und inwieweit der durch § 4 Absatz 4 AAÜG gewährte Bestandsschutz vor dem Lichte des zu § 307 b Absatz 3 SGB VI ergangenen Urteiles des BVerfG (Urteil v. 28.04.1999 BVerfG - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) aufgrund der Bestimmungen des Einigungsvertrages und des Gebotes einer verfassungskonformen Auslegung erweitert werden muß.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99
    Im Hinblick auf den Widerspruch gegen Rentenbescheide, die Rentenbezugszeiten bis zum 31.12.1996 betreffen, ist die Klage unbegründet, weil die Beklagte insoweit durch das Urteil des BVerfG vom 28.04.1999 (1 BvR 22/95 und 34/95 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3) an einer Entscheidung über den Widerspruch gehindert ist.
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99
    Diese Regelung beinhaltet jedoch lediglich die prozentuale Erhöhung einer bereits berechneten und in ihrer Höhe festgesetzten Rente und keine erneute umfassende Rentenneuberechnung, mit der eine Anwendung von § 6 Absatz 2 AÜG verbunden wäre (s. BSG, Urteil v. 22.06.1988 = SozR 1300 § 48 Nr. 49; BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 RKn 11/93 - = SozR 3-1300 § 50 Nr. 17).
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 50/97 R

    Feststellung des Rentenwertes bei Bestandsrenten von Sonder- und Zusatzversorgten

    Auszug aus SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99
    Zwar hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 50/97 R = BSGE 84, 156 = SozR 3-2600 § 307 b Nr. 7) entschieden, daß in Umsetzung des zu § 6 Absatz 2 AAÜG a.F. ergangenen Urteiles des BVerfG bis zum Inkrafttreten der dem Gesetzgeber obliegenden Neuregelung für Rentenbezugszeiten vom 01.07.1993 bis zum 31.12.1996 eine vorläufige Rentenneuberechnung zu erfolgen habe mit der Maßgabe, daß unter Außerachtlassung von § 6 Absatz 2 AAÜG a.F. das gesamte nachgewiesene Arbeitsentgelt bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze der Anlage 3 zum AAÜG ( § 6 Absatz 1 AAÜG ) vorläufig zugrunde gelegt werden soll.
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 41/86

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99
    Diese Regelung beinhaltet jedoch lediglich die prozentuale Erhöhung einer bereits berechneten und in ihrer Höhe festgesetzten Rente und keine erneute umfassende Rentenneuberechnung, mit der eine Anwendung von § 6 Absatz 2 AÜG verbunden wäre (s. BSG, Urteil v. 22.06.1988 = SozR 1300 § 48 Nr. 49; BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 RKn 11/93 - = SozR 3-1300 § 50 Nr. 17).
  • BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 23/99 R

    Nebenbestimmung in Entgeltbescheiden bis zur gesetzlichen Neuregelung der

    Auszug aus SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99
    Lediglich ergänzend ist anzumerken, daß das Urteil des BSG vom 03.08.1999 nicht nur rechtssystematische Fragen aufwirft, wenn es dem Rentenversicherungsträger unabhängig von der auf § 8 Absatz 5 Satz 2 AAÜG beruhenden Bindungswirkung vorliegender Entgeltbescheide der Zusatzversorgungsträger die Kompetenz zuweist, über die Anwendung oder Nichtanwendung von § 6 Absatz 2 AAÜG zu entscheiden, während vom gleichen Senat des BSG mit Urteil vom 04.08.1999 (B 4 RA 23/99 R = SozR 3-8570 § 8 Nr. 4) die Bindungswirkung des Entgeltbescheides für die Rentenberechnung gerade auch im Hinblick auf § 6 Absatz 2 AAÜG a.F. hervorgehoben wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht