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   SG Braunschweig, 30.04.2020 - S 43 AS 117/20 ER   

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SG Braunschweig, 30.04.2020 - S 43 AS 117/20 ER (https://dejure.org/2020,11093)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 30.04.2020 - S 43 AS 117/20 ER (https://dejure.org/2020,11093)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 30. April 2020 - S 43 AS 117/20 ER (https://dejure.org/2020,11093)
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  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

    Auszug aus SG Braunschweig, 30.04.2020 - S 43 AS 117/20
    Die Ermöglichung von Chancengerechtigkeit kann effektiv nur über ein weites Verständnis des Begriffs der Lernförderung im Sinne einer Förderung Lernender erreicht werden, sodass diesem Begriffsverständnis der Vorzug zu geben ist (BSG v. 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R).

    18 Aus diesem Verständnis des Begriffs "Lernförderung", dem Sinn und Zweck der Norm sowie ihrer Entstehungsgeschichte folgt zugleich, dass Lernförderung entgegen der Auffassung des Antragsgegners nicht nur kurzzeitige, sondern ggf. längerfristige Bedarfe umfassen und damit unter Umständen für einen längeren Zeitraum zu erbringen sein kann (BSG v. 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Braunschweig, 30.04.2020 - S 43 AS 117/20
    Der Gesetzgeber wollte mit den Bedarfen für Bildung und Teilhabe die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) aufgestellten Anforderungen umsetzen, sodass diese bei der Ausfüllung des bundesrechtlichen Begriffs der Lernförderung heranzuziehen sind.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Braunschweig, 30.04.2020 - S 43 AS 117/20
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht und damit schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2015 - L 13 AS 107/15

    Förderunterricht; Leistungsniveau; Lernziel; Schule; Versetzung

    Auszug aus SG Braunschweig, 30.04.2020 - S 43 AS 117/20
    In diesem Fall ist vielmehr die Schulform zu wechseln (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 22.06.2015 - L 13 AS 107/15 ER m.w.N.).
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