Rechtsprechung
   SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24956
SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09 ER (https://dejure.org/2009,24956)
SG Bremen, Entscheidung vom 05.05.2009 - S 15 SO 52/09 ER (https://dejure.org/2009,24956)
SG Bremen, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - S 15 SO 52/09 ER (https://dejure.org/2009,24956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer besonderen Härte i.S.v. § 22 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Folgen eines Anspruchsausschlusses i.R.d. der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung; Auffangfunktion des ...

  • sozialgericht-bremen.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Augsburg, 15.04.2010 - S 15 AY 2/09

    Asylbewerberleistung - Höhe der Analogleistungen - Sachleistungen und ergänzende

    Auszug aus SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
    Dies zeigen in ihrer Höhe schon die Leistungen nach § 3 AsylbLG, die auch der Antragsteller jahrelang erhalten hat (zur Verfassungsmäßigkeit der Leistungen nach dem AsylbLG BVerwG, Beschl. v. 29.09.1998 - 5 B 82/97 -, zit. n. juris sowie jüngst SG Bremen, Gerichtsbescheid v. 06.04.2009 - S 15 AY 2/09 -).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
    Ein "besonderer" Härtefall liegt also erst dann vor, wenn im Einzelfall Umstände hinzutreten, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII) auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart, d.h. als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig, erscheinen lassen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.10.1993 - 5 C 16/91 -, zit. n. juris zu § 26 Abs. 2 BSHG; vgl. zu § 7 Abs. 5 SGB II BSG, Urt. v. 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R -, zit. n. juris).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

    Auszug aus SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
    Dies zeigen in ihrer Höhe schon die Leistungen nach § 3 AsylbLG, die auch der Antragsteller jahrelang erhalten hat (zur Verfassungsmäßigkeit der Leistungen nach dem AsylbLG BVerwG, Beschl. v. 29.09.1998 - 5 B 82/97 -, zit. n. juris sowie jüngst SG Bremen, Gerichtsbescheid v. 06.04.2009 - S 15 AY 2/09 -).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
    Darüber hinaus ist sie weder angesichts der gesetzlichen Regelung noch im Hinblick auf durch die Rechtsprechung bereitgestellte Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten zu beantworten, so dass das Gebot der Rechtsschutzgleichheit die Gewährung von Prozesskostenhilfe gebot (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 14.06.2006 - 2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06 -, zit. n. juris).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
    Hinzu kommt, dass dem Antragsteller als Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WoGG kein Wohngeldanspruch zusteht (zur Verfassungsmäßigkeit dieses Ausschlusses BVerfG, Beschl. v. 14.10.1997 - 1 BvL 5/93 - sowie Beschl. v. 14.10.1997 - 1 BvL 5/89 -, jeweils zit. n. juris).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
    Hinzu kommt, dass dem Antragsteller als Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WoGG kein Wohngeldanspruch zusteht (zur Verfassungsmäßigkeit dieses Ausschlusses BVerfG, Beschl. v. 14.10.1997 - 1 BvL 5/93 - sowie Beschl. v. 14.10.1997 - 1 BvL 5/89 -, jeweils zit. n. juris).
  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 9.74

    Ausbildungshilfe - Sozialhilfe - Ausbildungsförderung

    Auszug aus SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
    Das Gericht verkennt zwar nicht, dass die niedrigen Ausbildungsleistungen auch damit gerechtfertigt werden, dass insbesondere Studenten zur Deckung ihres Lebensunterhaltes regelmäßig einer Nebentätigkeit nachgehen können (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 24.04.1975 - V C 9.74 -, zit. n. juris).
  • LSG Bayern, 23.09.2009 - L 18 SO 118/09

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - keine Pflegebeihilfe für einen in Strafhaft

    Den Erlass einer einstweiligen Anordnung, den Bg bereits ab 01.04.2009 zu verpflichten, lehnte das SG mit weiterem Beschluss vom 28.05.2009 (S 15 SO 52/09 ER) ab.
  • SG Bremen, 23.02.2010 - S 26 AS 498/09

    Berücksichtigung von Kindergeld für die Berechnung eines Anspruchs auf

    Allerdings dürfte es auch nicht möglich sein, alleine durch Auslegung die Wertungswidersprüche zu beseitigen, die unmittelbar aus der allgemein als systemfremd empfundenen Einordnung des Zuschussanspruchs in das Regelungssystem des SGB II folgen (vgl. zu dem Problem des Fehlens einer § 22 Abs. 7 SGB II entsprechenden Regelung im SGB XII auch SG Bremen, Beschl. v. 05.05.2009 - S 15 SO 52/09 ER -, zit. n. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht