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   SG Düsseldorf, 02.07.2010 - S 22 (45,25) SO 26/07   

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https://dejure.org/2010,24320
SG Düsseldorf, 02.07.2010 - S 22 (45,25) SO 26/07 (https://dejure.org/2010,24320)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2010 - S 22 (45,25) SO 26/07 (https://dejure.org/2010,24320)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - S 22 (45,25) SO 26/07 (https://dejure.org/2010,24320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 105 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) i.d.F. von 30.03.2005 auf aus dem Jahre 1999 stammende Sachverhalte; Zulässigkeit der Rückforderung von Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1995 - 6 S 2670/94

    Anwendung des SGB 10 § 48 Abs 1 S 2 auf die Sozialhilfe; Kostenersatzpflichten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 02.07.2010 - S 22 (45,25) SO 26/07
    Eine - zulässige - unechte Rückwirkung einer Norm wird nur angenommen, wenn sie an einen in der Vergangenheit begonnenen, aber noch nicht endgültig abgeschlossenen Sachverhalt oder an ein in der Vergangenheit begründetes und noch nicht beendetes Rechtsverhältnis anknüpft und mit Wirkung für die Zukunft bestimmte Rechtsfolgen vorsieht (so auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1995, Az.: 6 S 2670/94 und Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.07.1996, Az.: BS IV 111/96).
  • OVG Hamburg, 11.07.1996 - Bs IV 111/96

    Sozialhilfe; Rückwirkender Kostenersatz; Zulässigkeit; Zu Unrecht erbrachte

    Auszug aus SG Düsseldorf, 02.07.2010 - S 22 (45,25) SO 26/07
    Eine - zulässige - unechte Rückwirkung einer Norm wird nur angenommen, wenn sie an einen in der Vergangenheit begonnenen, aber noch nicht endgültig abgeschlossenen Sachverhalt oder an ein in der Vergangenheit begründetes und noch nicht beendetes Rechtsverhältnis anknüpft und mit Wirkung für die Zukunft bestimmte Rechtsfolgen vorsieht (so auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1995, Az.: 6 S 2670/94 und Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.07.1996, Az.: BS IV 111/96).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus SG Düsseldorf, 02.07.2010 - S 22 (45,25) SO 26/07
    Eine solche Rückbewirkung von Rechtsfolgen muss sich damit vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.05.1986, Az.: 2 BvL 2/83, E 72, 200 ff.).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93

    Verwaltungsverfahren - Rückforderung - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 02.07.2010 - S 22 (45,25) SO 26/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.08.1995 (5 C 26/93) ausdrücklich festgestellt, eine doppelte Leistung, die entstanden sei, "weil der vorrangig verpflichtete Leistungsträger in Unkenntnis der Leistung des nachrangig verpflichteten seinerseits befreiend an den Sozialleistungsempfänger geleistet habe", müsse solange hingenommen werden, wie der Gesetzgeber die geltende Rechtslage nicht ändere und eine den Doppelbezug von Sozialleistungen im Bereich des Sozialhilferechts schlechthin vermeidende Regelungen nicht getroffen habe.
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