Rechtsprechung
SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 103/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenversicherung: Erstattung der Kosten für ein Importarzneimittel, Fiktive Zulassung [Belgien], "Off-Label-Use"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 103/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - L 5 KR 119/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R
Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem …
Auszug aus SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 103/05
Des Weiteren käme eine Kostenerstattung im Rahmen eines zulassungsüberschreitenden Arzneimitteleinsatzes wie bei singulären Erkrankungen nach der BSG Rechtsprechung vom 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R - nicht in Betracht.Nach der Rechtsprechung des BSG fehlt es daher an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit speziell einer Arzneimitteltherapie, wenn das verwendete Mittel nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedarf und diese Zulassung nicht erteilt worden ist (ständige Rechtsprechung vgl. BSGE 72, 252, 256 f und Urteil vom 18.05.2004 B 1 KR 21/02 R mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 27.03.2007 B 1 KR 30/06 R).
Nach § 37 Absatz 1 Satz 2 AMG gilt die von einem anderen Staat für ein Arzneimittel erteilte Zulassung vielmehr nur dann als solche im Sinne von § 21 AMG, soweit dies durch eine Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministeriums bestimmt ist (Urteil des BSG vom 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R).
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 103/05
Ebenso besteht kein Anspruch auf Versorgung mit Captagon nach einer verfassungskonformen erweiterten Auslegung des Leistungsanspruches zur Arzneimittelversorgung: Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfasssungsgerichtes vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98 - SozR4 - 2500 § 27 Nr. 5) ist es mit den Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tötliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, generell von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Methode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R
Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels …
Auszug aus SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 103/05
Ein außergesetzlicher Leistungsanspruch kommt auch nicht nach der vom BSG entwickelten Rechtsprechung über sogenannte "Seltenheitsfälle" in Betracht: Maßnahmen zur Behandlung einer Krankheit, die so selten auftritt, dass ihre systematische Erforschung praktisch ausscheidet, sind vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dafür keine Empfehlung abgegeben hat, oder weil das dabei verwendete, in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel, im Einzelfall aus dem Ausland beschafft werden muss (vgl. Urteil des BSG vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R).
- BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R
Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 103/05
Nach dieser Rechtsprechung kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb der für dieses Arzneimittel zugelassenen Indikation in Betracht (vgl. Urteil des BSG vom 27.03.2007 B 1 KR 17/06 R mit weiteren Nachweisen). - BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur …
Auszug aus SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 103/05
Nach der Rechtsprechung des BSG fehlt es daher an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit speziell einer Arzneimitteltherapie, wenn das verwendete Mittel nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedarf und diese Zulassung nicht erteilt worden ist (ständige Rechtsprechung vgl. BSGE 72, 252, 256 f und Urteil vom 18.05.2004 B 1 KR 21/02 R mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 27.03.2007 B 1 KR 30/06 R). - BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91
Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung
Auszug aus SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 4 KR 103/05
Nach der Rechtsprechung des BSG fehlt es daher an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit speziell einer Arzneimitteltherapie, wenn das verwendete Mittel nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedarf und diese Zulassung nicht erteilt worden ist (ständige Rechtsprechung vgl. BSGE 72, 252, 256 f und Urteil vom 18.05.2004 B 1 KR 21/02 R mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 27.03.2007 B 1 KR 30/06 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 4 KR 186/06 Diese Rechtsprechung hält auch der erkennende Senat für überzeugend und hat sich ihr bereits zuvor angeschlossen (vgl. Senatsurteil vom 18. April 2007, AZ: L 4 KR 178/04 und Senatsbeschluss vom 31. August 2007, AZ: L 4 KR 103/05).