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   SG Darmstadt, 21.01.2009 - S 17 SO 181/08 ER   

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https://dejure.org/2009,25183
SG Darmstadt, 21.01.2009 - S 17 SO 181/08 ER (https://dejure.org/2009,25183)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 21.01.2009 - S 17 SO 181/08 ER (https://dejure.org/2009,25183)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - S 17 SO 181/08 ER (https://dejure.org/2009,25183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 920 Abs 2 ZPO, § 48 S 1 SGB 12, § 52 Abs 1 S 1 SGB 12
    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung - höherer therapeutischer Nutzen eines teureren Medikaments - Sozialhilfe - Hilfe bei Krankheit - Kostenübernahme für ein Medikament - keine höheren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstellung eines Krankenscheins zur Übernahme der Kosten für ein Medikament; Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums i.R.d. zu gewährenden Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus SG Darmstadt, 21.01.2009 - S 17 SO 181/08
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (HLSG vom 29.09.2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 86b Rn. 27 und 29 mwN).
  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus SG Darmstadt, 21.01.2009 - S 17 SO 181/08
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgeabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers, ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden, gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (HLSG Beschluss vom 27.7.2005, Az.: L 7 AS 18/05 ER).
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