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   SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17   

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https://dejure.org/2018,61204
SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17 (https://dejure.org/2018,61204)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 26.09.2018 - S 10 R 450/17 (https://dejure.org/2018,61204)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 26. September 2018 - S 10 R 450/17 (https://dejure.org/2018,61204)
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  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    Dem Urteil des Bundessozialgericht vom 24.03.2016 (B 12 KR 20/14 R) könne nicht gefolgt sein, da dieses Urteil bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bereits bekannt und vertraglich darauf reagiert worden sei.

    Schließlich gründet sich die abhängige Beschäftigung der Beigeladenen zu 1) in der von der Klägerin betriebenen Praxis für Atem-, Sprech- und Stimmtherapie auf die tatsächliche Eingliederung, d.h. ihre Eingebundenheit in die betrieblich Organisation der Klägerin und zwar selbst soweit sie logopädische Leistungen im Rahmen von Hausbesuchen erbracht hatte (vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R).

    So ist auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 24.03.2016 (B 12 KR 20/14 R) im Falle einer Physiotherapeutin davon ausgegangen, dass eine Eingebundenheit in die Physiotherapie-Praxis bei der Durchführung von krankengymnastischen Leistungen selbst bei Hausbesuchen anzunehmen ist, wenn der Erstkontakt zu den Patienten ausschließlich über die Praxis stattfand, nach außen hin als verantwortliche Praxisbetreiberin gegenüber den Patienten nur die Inhaberin der Praxis auftrat und die Behandlungsangebote an die tätige Krankengymnastin ausschließlich durch die Praxisinhaberin erfolgten und schließlich, wenn diese nicht über eigene Betriebsräume verfügt und auch keine eigene Patientenkartei hat.

    Zudem weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass die finanzielle Investition in einen Pkw allenfalls dann für ein Unternehmerrisiko in diesem Sinne zu verstehen ist, wenn das Fahrzeug ausschließlich oder überwiegend gezielt für die strittige Tätigkeit angeschafft und auch eingesetzt wurde (so auch: BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 mit weiteren Nachweisen).

    Allein die Tatsache, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt nämlich nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R mit weiteren Nachweisen).

    Soweit dagegen bisweilen die Selbständigkeit einer von einer Praxis eingesetzten Physiotherapeutin bejahrt wurde (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14; BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R), kann die Klägerin selbst daraus keine Rechtsfolgen ableiten.

    Ob man darüber hinaus - mit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R) - dem Zulassungserfordernis für Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Bedeutung für die Feststellung des Status als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zukommen lässt (so noch: Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2014 - L 1 KR 351/12), kann die Kammer letztlich dahingestellt sein lassen.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur

    Auszug aus SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    Ansonsten werde auf den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14.10.2015 (L 4 R 3874/14) verwiesen, in dem der behandelnde Therapeut dort als freier Mitarbeiter angesehen worden wäre.

    Soweit dagegen bisweilen die Selbständigkeit einer von einer Praxis eingesetzten Physiotherapeutin bejahrt wurde (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14; BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R), kann die Klägerin selbst daraus keine Rechtsfolgen ableiten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12

    Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für eine als GbR strukturierte

    Auszug aus SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    In dem hier zu beurteilenden Sachverhalt spricht die gebotene Gesamtschau der maßgeblichen tatsächlichen Umstände (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R, aber auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.3025 - L 1 KR 351/12 mit weiteren Nachweisen) zur Überzeugung der Kammer für das Vorliegen eines abhängigen und, da mehr als nur geringfügig ausgeübten, auch versicherungspflichtigen (bezogen auf die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1).

    Ob man darüber hinaus - mit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R) - dem Zulassungserfordernis für Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Bedeutung für die Feststellung des Status als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zukommen lässt (so noch: Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2014 - L 1 KR 351/12), kann die Kammer letztlich dahingestellt sein lassen.

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

    In dem hier zu beurteilenden Sachverhalt spricht die gebotene Gesamtschau der maßgeblichen tatsächlichen Umstände (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R, aber auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.3025 - L 1 KR 351/12 mit weiteren Nachweisen) zur Überzeugung der Kammer für das Vorliegen eines abhängigen und, da mehr als nur geringfügig ausgeübten, auch versicherungspflichtigen (bezogen auf die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    Maßgebend sind allein die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl. auch BSG, Urteile vom 18.11.2015 - B 123 KR 16/13 R, vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGB 2011, 633.).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2010 - L 1 KR 341/09
    Auszug aus SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    Zudem stehen, wie es etwa auch bereits das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 24.10.2010 (L 1 KR 341/09) betont hatte, im Bereich der medizinischen Berufe den Ärzten und Therapeuten - unter Anwendung des (erlernten) Therapiestandards gewisse Spielräume zu.
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