Rechtsprechung
SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 1191/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Pflicht des Grundsicherungsträgers zur Übernahme unangemessener Kosten der Unterkunft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme und Erstattung von bewilligten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II); Beanspruchung der Gewährung höherer Unterkunftskosten in Form der Übernahme der Kosten aus einer Betriebskostenabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 1191/15
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2018 - L 4 AS 658/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - …
Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 1191/15
Dies ist - unabhängig von individuell vorliegenden weiteren Gründen - nach der Rechtsprechung des BSG dann der Fall, wenn in einer anderen Wohnung des Vergleichsraumes gleichhohe oder sogar höhere Kosten, die der Grundsicherungsträger als angemessen übernehmen würde, anfallen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R; dem folgend: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - L 5 AS 723/13 B ER; juris). - BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und …
Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 1191/15
Die Kläger waren in dem hier streitigen Zeitraum dem Grunde nach anspruchsberechtigt nach dem SGB II. Auch bei einer Klage wegen der Abänderung einer Leistungsbewilligung sind grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsberechtigung dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R, juris). - BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung über Leistungen …
Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 1191/15
Die endgültige Bewilligung wird nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2017 - B 14 AS 36/16 R, bislang nur Terminsbericht vorliegend). - LSG Sachsen-Anhalt, 17.10.2013 - L 2 AS 11/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - …
Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 1191/15
Das zumindest grob fahrlässige Verhalten der Kläger zu 1) und 2) als ihre gesetzlichen Vertreter müssen sich die Kläger zu 3) und 4) bis zum Eintritt der Volljährigkeit zurechnen lassen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 2 AS 11/11, juris Rn. 35). - LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - L 5 AS 723/13
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - …
Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 1191/15
Dies ist - unabhängig von individuell vorliegenden weiteren Gründen - nach der Rechtsprechung des BSG dann der Fall, wenn in einer anderen Wohnung des Vergleichsraumes gleichhohe oder sogar höhere Kosten, die der Grundsicherungsträger als angemessen übernehmen würde, anfallen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R; dem folgend: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - L 5 AS 723/13 B ER; juris).
- LSG Baden-Württemberg, 09.05.2016 - L 7 AS 2859/15 Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Kläger in einer Vielzahl weiterer Verfahren, in denen das SG durch Gerichtsbescheid entschieden hatte (z.B. S 3 AS 5085/13, Berufungsverfahren L 7 AS 2277/15; S 3 AS 1191/15, Berufungsverfahren L 7 AS 2806/15) darauf hingewiesen worden war, dass die Beschwerde gegen einen Gerichtsbescheid kein statthaftes Rechtsmittel sei, er jedoch gleichwohl bei seiner Rechtsauffassung verblieben ist.
- LSG Baden-Württemberg, 09.05.2016 - L 7 AS 2860/15 Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Kläger in einer Vielzahl weiterer Verfahren, in denen das SG durch Gerichtsbescheid entschieden hatte (z.B. S 3 AS 5085/13, Berufungsverfahren L 7 AS 2277/15; S 3 AS 1191/15, Berufungsverfahren S 3 AS 1191/15) darauf hingewiesen worden war, dass die Beschwerde gegen einen Gerichtsbescheid kein statthaftes Rechtsmittel sei, er jedoch gleichwohl bei seiner Rechtsauffassung verblieben ist.