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   SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13   

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SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13 (https://dejure.org/2016,61135)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13 (https://dejure.org/2016,61135)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 23. August 2016 - S 30 AS 1590/13 (https://dejure.org/2016,61135)
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  • SG Dessau-Roßlau, 19.08.2015 - S 14 AS 2582/12

    Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit von

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    Das ergibt sich bereits daraus, dass bestimmte Gemeinden wie z. B. Vockerode oder Oranienbaum (jetzige Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel) unabhängig von ihrer verwaltungstechnischen Zuordnung infrastrukturell eindeutig eher der Stadt Dessau-Roßlau als der Lutherstadt Wittenberg zuzuordnen sind (so auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015 - S 14 AS 2582/12 und S 14 AS 822/13).

    Ein Einfluss der Wahlbeteiligung an der Kommunalwahl 2007 nach der Kreisgebietsreform im Landkreis Wittenberg auf den Wohnungsmarkt erschließt sich der Kammer jedoch nicht (so bereits auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015 - S 14 AS 2582/12 und S 14 AS 822/13).

    Dass der Ausschluss von Substandardwohnungen durch persönlichen (telefonischen) Kontakt mit den Vermietern erfolgt sein soll (Stellungnahme vom 13. Februar 2015 sowie vom 25. Juni 2015) entspricht nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (so auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015, S 14 AS 2582/12 sowie S 14 AS 822/13 und vom 16. November 2015 - S 7 AS 1732/12 - zitiert jeweils nach juris).

    Zwar wollte der Konzeptersteller nach seinen eigenen Ausführungen den gesamten Wohnungsmarkt des einfachen bis gehobenen Standards zugrunde legen und anschließend mittels Extremwertkappung und Perzentil-Bildungen einen Durchschnittspreis ermitteln (Endbericht S. 14), es ist jedoch nicht per se davon auszugehen, dass gerade im ländlich geprägten Raum die Anmietung solcher Wohnungen dem Luxussegment zuzuordnen ist (so auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015, S 14 AS 2582/12 sowie S 14 AS 822/13 und vom 16. November 2015 - S 7 AS 1732/12 - zitiert jeweils nach juris).

    Abgesehen davon ist eine Nutzung der durch den Konzeptersteller erhobenen Daten auch deshalb nicht möglich, weil sich aus den in Tabellenform vorgelegten Daten eine Konzentration der erhobenen Wohnungen auf bestimmte Stadtbezirke (sog. Ghettobildung) anhand der vorliegenden Datenausdrucke nicht ausschließen lässt (Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015 - S 14 AS 2582/12 sowie S 14 AS 822/13 - zitiert nach juris).

  • SG Dessau-Roßlau, 19.08.2015 - S 14 AS 822/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    Das ergibt sich bereits daraus, dass bestimmte Gemeinden wie z. B. Vockerode oder Oranienbaum (jetzige Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel) unabhängig von ihrer verwaltungstechnischen Zuordnung infrastrukturell eindeutig eher der Stadt Dessau-Roßlau als der Lutherstadt Wittenberg zuzuordnen sind (so auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015 - S 14 AS 2582/12 und S 14 AS 822/13).

    Ein Einfluss der Wahlbeteiligung an der Kommunalwahl 2007 nach der Kreisgebietsreform im Landkreis Wittenberg auf den Wohnungsmarkt erschließt sich der Kammer jedoch nicht (so bereits auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015 - S 14 AS 2582/12 und S 14 AS 822/13).

    Dass der Ausschluss von Substandardwohnungen durch persönlichen (telefonischen) Kontakt mit den Vermietern erfolgt sein soll (Stellungnahme vom 13. Februar 2015 sowie vom 25. Juni 2015) entspricht nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (so auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015, S 14 AS 2582/12 sowie S 14 AS 822/13 und vom 16. November 2015 - S 7 AS 1732/12 - zitiert jeweils nach juris).

    Zwar wollte der Konzeptersteller nach seinen eigenen Ausführungen den gesamten Wohnungsmarkt des einfachen bis gehobenen Standards zugrunde legen und anschließend mittels Extremwertkappung und Perzentil-Bildungen einen Durchschnittspreis ermitteln (Endbericht S. 14), es ist jedoch nicht per se davon auszugehen, dass gerade im ländlich geprägten Raum die Anmietung solcher Wohnungen dem Luxussegment zuzuordnen ist (so auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015, S 14 AS 2582/12 sowie S 14 AS 822/13 und vom 16. November 2015 - S 7 AS 1732/12 - zitiert jeweils nach juris).

    Abgesehen davon ist eine Nutzung der durch den Konzeptersteller erhobenen Daten auch deshalb nicht möglich, weil sich aus den in Tabellenform vorgelegten Daten eine Konzentration der erhobenen Wohnungen auf bestimmte Stadtbezirke (sog. Ghettobildung) anhand der vorliegenden Datenausdrucke nicht ausschließen lässt (Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015 - S 14 AS 2582/12 sowie S 14 AS 822/13 - zitiert nach juris).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    Alsdann ist zu ermitteln, wieviel auf diesem Wohnungsmarkt für eine einfache Wohnung aufzuwenden ist (abstrakt angemessener Quadratmeterpreis) (Bundessozialgericht vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - zitiert nach juris) (dazu cc).

    Wohnungen, die nicht den einfachen, sondern den untersten Stand abbilden, gehören von vornherein nicht zu dem Wohnungsbestand, der überhaupt für die Bestimmung einer Vergleichsmiete abzubilden ist (Bundessozialgericht vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - zitiert nach juris).

    Diese kann am ehesten anhand der regionalen Gegebenheiten entscheiden, welche Wohnungsmerkmale einen einfachen Wohnstandard ausmachen (Bundessozialgericht vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R, Rn. 21 - zitiert nach juris).

  • SG Dessau-Roßlau, 16.11.2015 - S 7 AS 1732/12

    Ermittlung der angemessenen Kosten für die Unterkunft bei einem

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    Dass der Ausschluss von Substandardwohnungen durch persönlichen (telefonischen) Kontakt mit den Vermietern erfolgt sein soll (Stellungnahme vom 13. Februar 2015 sowie vom 25. Juni 2015) entspricht nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (so auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015, S 14 AS 2582/12 sowie S 14 AS 822/13 und vom 16. November 2015 - S 7 AS 1732/12 - zitiert jeweils nach juris).

    Zwar wollte der Konzeptersteller nach seinen eigenen Ausführungen den gesamten Wohnungsmarkt des einfachen bis gehobenen Standards zugrunde legen und anschließend mittels Extremwertkappung und Perzentil-Bildungen einen Durchschnittspreis ermitteln (Endbericht S. 14), es ist jedoch nicht per se davon auszugehen, dass gerade im ländlich geprägten Raum die Anmietung solcher Wohnungen dem Luxussegment zuzuordnen ist (so auch Sozialgericht Dessau-Roßlau vom 19. August 2015, S 14 AS 2582/12 sowie S 14 AS 822/13 und vom 16. November 2015 - S 7 AS 1732/12 - zitiert jeweils nach juris).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    bb) Bei der zunächst vorzunehmenden Prüfung des Vergleichsraums ist nach Auffassung der Kammer alternativ der gesamte Landkreis Wittenberg oder die Gemeinden Gräfenhainichen, Kemberg und Bad Schmiedeberg als Vergleichsraum anzusehen (vgl. zur Wahlfeststellung im Hinblick auf den örtlichen Vergleichsraum Bundessozialgericht vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R).

    Da das Bundessozialgericht ein völliges Dahingestelltlassen der Bestimmung eines örtlichen Vergleichsraumes für unzulässig erachtet, gleichzeitig aber eine Wahlfeststellung für möglich hält (Bundessozialgericht vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R), ist nach Ansicht der Kammer als maßgeblicher Vergleichsraum vorliegend alternativ der gesamte Landkreis und das Gebiet der Städte Gräfenhainichen, Kemberg und Bad Schmiedeberg anzusehen.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    Daher sind ausgehend vom Wohnort des Hilfeempfängers als Vergleichsmaßstab diejenigen ausreichend großen Räume (nicht bloße Orts- oder Stadtteile) der Wohnbebauung, die auf Grund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (Bundessozialgericht vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R).

    Die Vorgehensweise, den gesamten Kreis als Vergleichsraum festzulegen, kann zwar bei Großstädten wie Berlin (vgl. Bundessozialgericht vom 19.Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - zitiert nach juris), München (vgl. Bundessozialgericht vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - zitiert nach juris) oder Bremen (vgl. Bundessozialgericht vom 18. Februar 2009 - B 14 AS 132/10 R - zitiert nach juris) zutreffend sein, in denen das Verkehrsnetz und der öffentliche Nahverkehr auf die Erreichbarkeit des Stadtkerns von allen Stadtteilen her angelegt ist.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    Daher kann es (nur) bei besonders kleinen Gemeinden, die über einen solchen repräsentativen Wohnungsmarkt nicht verfügen, dazu kommen größere und bei besonders großen Städten kleinere Gebietseinheiten in Betracht zu ziehen (vgl. Bundessozialgericht vom 16. Juni 2015 - B 14 AS 44/14 R, Rn. 17; vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, Rn. 21; vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - jeweils zitiert nach juris).

    Die Vorgehensweise, den gesamten Kreis als Vergleichsraum festzulegen, kann zwar bei Großstädten wie Berlin (vgl. Bundessozialgericht vom 19.Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - zitiert nach juris), München (vgl. Bundessozialgericht vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - zitiert nach juris) oder Bremen (vgl. Bundessozialgericht vom 18. Februar 2009 - B 14 AS 132/10 R - zitiert nach juris) zutreffend sein, in denen das Verkehrsnetz und der öffentliche Nahverkehr auf die Erreichbarkeit des Stadtkerns von allen Stadtteilen her angelegt ist.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    Das schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (Bundessozialgericht vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    ee) Soweit das Konzept des Grundsicherungsträgers nicht schlüssig ist, geht die Ermittlungspflicht hinsichtlich des Mietmarktes nicht ohne weiteres auf die Sozialgerichte über (Bundessozialgericht vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 23.08.2016 - S 30 AS 1590/13
    Wenn andere bereite Quellen, wie beispielsweise Mietspiegel, sind für den Landkreis Wittenberg nicht verfügbar sind - wie hier - und damit kein abstrakt angemessener Bedarf für die Unterkunft ermittelt werden kann, liegt Erkenntnisausfall vor, so ist für die Begrenzung der Unterkunftskosten auf einen angemessenen Wert, auf die maßvoll erhöhten Tabellenwerte zu § 12 WoGG zurückzugreifen (z. B. Bundessozialgericht vom 7. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 R; vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R; vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • SG Dessau-Roßlau, 17.08.2012 - S 11 AS 2430/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anforderungen an ein

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • SG Dessau-Roßlau, 13.03.2015 - S 3 AS 168/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 45/14 R

    Kosten der Unterkunft und Heizung; Angemessene Kosten und Wohnungsgröße;

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 13/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl auch bei

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 181/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - L 5 AS 2/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe -

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

  • BSG, 17.04.2014 - B 14 AS 44/14 B
  • SG Dessau-Roßlau, 26.01.2016 - S 30 AS 2355/12

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung;

  • SG Dessau-Roßlau, 26.01.2016 - S 30 AS 2955/12

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung;

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