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   SG Dortmund, 02.06.2020 - S 55 AS 1321/20 ER   

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https://dejure.org/2020,28481
SG Dortmund, 02.06.2020 - S 55 AS 1321/20 ER (https://dejure.org/2020,28481)
SG Dortmund, Entscheidung vom 02.06.2020 - S 55 AS 1321/20 ER (https://dejure.org/2020,28481)
SG Dortmund, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - S 55 AS 1321/20 ER (https://dejure.org/2020,28481)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 13 AS 205/15

    Schwellenwert für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Bestimmung des Zeitraums

    Auszug aus SG Dortmund, 02.06.2020 - S 55 AS 1321/20
    Dieser Einsatz ist einer Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes vorrangig (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, juris, Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2012 - L 2 AS 2150/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Dortmund, 02.06.2020 - S 55 AS 1321/20
    Eine solche Unterdeckung kann dem Antragsteller zugemutet werden (vgl LSG NRW, Beschluss vom 30.11.2012, Az.: L 2 AS 2150/12 B, Rn. 5, wonach selbst eine Bedarfsunterdeckung von 30% für einen beschränkten Zeitraum zumutbar ist, weil in der Regelleistung auch Ansparbeträge für einmalige Bedarfe enthalten sind und damit nach den gesetzlichen Vorgaben nicht die gesamte Regelleistung zum aktuellen Verbrauch bestimmt ist).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 7 SO 3980/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus SG Dortmund, 02.06.2020 - S 55 AS 1321/20
    Danach besteht ein Anordnungsgrund z.B. dann nicht, wenn ein Antragsteller jedenfalls gegenwärtig auf eigene Mittel oder zumutbare Hilfe Dritter zurückgreifen kann und sich den Ausführungen des Antragstellers keine gewichtigen Anhaltspunkte entnehmen lassen, dass die finanziellen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - L 7 SO 3980/19 ER-B -, Rn. 5, juris).
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