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   SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18   

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https://dejure.org/2019,46772
SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18 (https://dejure.org/2019,46772)
SG Dortmund, Entscheidung vom 06.06.2019 - S 18 U 452/18 (https://dejure.org/2019,46772)
SG Dortmund, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - S 18 U 452/18 (https://dejure.org/2019,46772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ehrenamtliche Tätigkeit im Verein und gesetzliche Unfallversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fütterung von Streunerkatzen - und der Versicherungsschutz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz: Tierliebe ist nur ein Hobby

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Katzenmütter haben keinen Unfallschutz

  • datev.de (Kurzinformation)

    Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ehrenamt: Besteht Unfallversicherungsschutz bei Fütterung von Streunerkatzen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18
    Dabei muss der Gesundheitserstschaden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts rechtlich-wesentlich durch das äußere Ereignis verursacht worden, sog. haftungsbegründende Kausalität, und der Eintritt des Unfalls auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen sein, sog. Unfallkausalität (BSG, Urteil vom 12.04.2005. AZ.: B 2 U 11/04 R = BSGE 94, 262).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18
    Ein Betriebsweg ist ein Weg, der in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird, Teil der versicherten Tätigkeit ist und damit der Betriebsarbeit gleichsteht; anders als der Weg nach dem Ort der Tätigkeit wird er im unmittelbaren Betriebsinteresse unternommen und geht nicht lediglich der versicherten Tätigkeit voran (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2000, Aktenzeichen: B 2 U 39/99 R).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18
    Die Gesundheitsstörung muss voll bewiesen (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271) und der Kausalzusammenhang muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bewiesen sein (Bereiter-Hahn/Mehrtens "Gesetzliche Unfallversicherung", Stand November 2012, § 8 Rdnr. 10).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18
    Die Gesundheitsstörung muss voll bewiesen (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271) und der Kausalzusammenhang muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bewiesen sein (Bereiter-Hahn/Mehrtens "Gesetzliche Unfallversicherung", Stand November 2012, § 8 Rdnr. 10).
  • SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13

    Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall

    Auszug aus SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18
    Nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sind alle Tätigkeiten, die als Freizeitbeschäftigung aufgrund z.B. der Liebe zum Sport ausgeübt werden (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2015, AZ.: S 1 U 163/13).
  • SG Stuttgart, 10.11.2005 - S 6 U 8098/04
    Auszug aus SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18
    Die Sichtweise der Klägerseite, dass das Füttern der Katzen versichert sein müsse, da auch das Ausführen von in Tierheimen befindlichen Hunden im Rahmen einer Tierpatenschaft versichert sei (Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.11.2005, AZ.: S 6 U 8098/04), trägt nicht.
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