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   SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09   

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SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09 (https://dejure.org/2011,27606)
SG Dresden, Entscheidung vom 15.06.2011 - S 25 KR 143/09 (https://dejure.org/2011,27606)
SG Dresden, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - S 25 KR 143/09 (https://dejure.org/2011,27606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsverlangen abgerechneter Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse wegen des Tätigwerdens in einer nicht angemeldeten Zweigniederlassung besteht; Rückzahlungsverlangen abgerechneter Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse wegen des Tätigwerdens in einer ...

  • kkh.de PDF

    Erstattung der Vergütung bei Abgabe von Heilmitteln in nicht zugelassener Betriebsstätte - nicht rechtskräftig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Auszug aus SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09
    Bei den Zulassungsvoraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB V handelt es sich um Berufsausübungsregelungen (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1996, Az.: 3 RK 25/95, Juris Rn. 26; Urteil vom 22.07.2004, Az.: B 3 KR 12/04 R, Juris, Rn. 25).

    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl. BVerfGE 7, 377, 405f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189; BSG, Urteil vom 27.03.1996, Az.: 3 RK 25/95, Juris, Rn. 26).

    Dass die Zulassung von einer zweckmäßigen Praxisausstattung abhängig gemacht wird, bewegt sich auch im Rahmen des Zweckmäßigen, des Vernünftigen und Zumutbaren (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1996, Az.: 3 RK 25/95, Juris Rn. 26).

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Vergütung einer stationären

    Auszug aus SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09
    Die Klage ist als (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, denn es geht bei einer auf Rückzahlung von Behandlungskosten gerichteten Klage einer Krankenkasse gegen einen Leistungserbringer um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakte nicht in Betracht kommt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 12.06.2008, Az.: B 3 KR 19/07 R, Juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Denn für die Anwendung des § 814 BGB ist die (hier nicht gegebene) positive Kenntnis der Rechtslage erforderlich, wofür der dringende Verdacht einer etwaigen Nichtschuld, der erst noch durch weitere Ermittlungen verifiziert werden muss, nicht ausreicht (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2008, Az.: B 3 KR 19/07 R, Juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09
    Beeinträchtigungen dieses Grundrechts müssen verhältnismäßig sein; dabei werden die Anforderungen nach der vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten "Stufenlehre" (BVerfGE 7, 377, 401 ff; 25, 1, 12) von der Stufe objektiv begründeter (also nicht in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen für die Berufswahl bzw. das Verbleiben im Beruf über die Stufe subjektiv begründeter (also in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen bis hin zu der Stufe bloßer Berufsausübungsregelungen immer geringer.

    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl. BVerfGE 7, 377, 405f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189; BSG, Urteil vom 27.03.1996, Az.: 3 RK 25/95, Juris, Rn. 26).

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl. BVerfGE 7, 377, 405f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189; BSG, Urteil vom 27.03.1996, Az.: 3 RK 25/95, Juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl. BVerfGE 7, 377, 405f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189; BSG, Urteil vom 27.03.1996, Az.: 3 RK 25/95, Juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09
    Beeinträchtigungen dieses Grundrechts müssen verhältnismäßig sein; dabei werden die Anforderungen nach der vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten "Stufenlehre" (BVerfGE 7, 377, 401 ff; 25, 1, 12) von der Stufe objektiv begründeter (also nicht in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen für die Berufswahl bzw. das Verbleiben im Beruf über die Stufe subjektiv begründeter (also in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen bis hin zu der Stufe bloßer Berufsausübungsregelungen immer geringer.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl. BVerfGE 7, 377, 405f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189; BSG, Urteil vom 27.03.1996, Az.: 3 RK 25/95, Juris, Rn. 26).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Abrechnungsbefugnis - Manuelle

    Auszug aus SG Dresden, 15.06.2011 - S 25 KR 143/09
    Bei den Zulassungsvoraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB V handelt es sich um Berufsausübungsregelungen (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1996, Az.: 3 RK 25/95, Juris Rn. 26; Urteil vom 22.07.2004, Az.: B 3 KR 12/04 R, Juris, Rn. 25).
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